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Schäferhund vor den Wagen gelaufen, Einschätzung?

Themenstarteram 7. November 2007 um 21:53

Guten Abend,

meinem Vater ist ein nicht angeleinter Schäferhund auf einer Landstrasse in einer langgezogenen Rechtskurve vor den Wagen gelaufen. Die Hundebesitzerin befand sich auf der linken Strassenseite, der Hund auf der rechten Seite. Als er zur Besitzerin zurücksprang kam der Vectra mit ca. 70 kmh bei regennasser Fahrbahn angefahren und traf trotz Vollbremsung den Hund noch mit Tempo 50. Der Hund starb auf dem Weg zur Tierklinik.

Hat jemand schon ähnliches erlebt? Der Schaden beläuft sich nach FOH auf ca. 2500 Euro. (neue Stossstange, neue Motorhaube)

Wie sieht das Ganze rechtlich aus? Stichwort Hundehaftpflicht und Leinenpflicht?

Trifft meinen Vater eine Mitschuld?

Hier noch ein paar Bilder vom Vectra:

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Polizei dabei gehabt ? Wie sieht die Durchschrift der Unfallaufnahme aus ..... wer ist 01 und wer ist 02 ?

Keine Polizei dabei ...... dann selbst Schuld wenn es Stressig wird .

mfg

Daumendrückender Omega-OPA

Sowas ähnliches ist mal der Freundin meiner Schwester passiert.

Die ist auch mit ihrem Hund spazieren gegangen der nicht angeleint war.

Der wollte dann auf einmal über ne 4 spurige Schnellstrasse rennen und ist dabei auch natürlich überfahren worden.

Schuld hatte natürlich der Hundebesitzer, der muss ja auf sein Tier aufpassen und ist dafür auch verantwortlich.

Ob Polizei da war und wie das mit dem Schaden am Auto geregelt wurde weiß ich aber nicht mehr.

Weiß nur, dass eben diese Freundin die Schuld bekommen hat.

Bei sowas natürlich gleich Polizei hinzuholen, damit alles ordentlich dokumentiert ist.

"normal" ist doch die Haftpflicht für den Hund zuständig?

ohne Polizei immer schlecht :(

Ein Hund müsste doch haftpflichtversichert sein. Somit dürfte (sollte) die Schadensregulierung kein Problem werden.

Ohne Polizei ist das eine ganz schlechte Geschichte.

 

Bei Tempo 70 bei regennasser Fahrbahn kann die Hundehalterin genauso behaupten, er sei viel zu schnell gefahren.

 

Gibts/Gabs Bremsspuren, die die Polizei aufgenommen hat ? Mit so wenigen Informationen kann man dazu gar nix sagen. Und eine Rechtsberatung gibts hier eh nicht. Da bist Du sicher gut beraten, gleich einen Anwalt zu fragen.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

.... 

Bei Tempo 70 bei regennasser Fahrbahn kann die Hundehalterin genauso behaupten, er sei viel zu schnell gefahren.

 ...

Landstraße

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