Schadensabtretung bei Verkauf an Autohaus
Hallo zusammen,
ich habe schon das Netz etwas durchsucht, jedoch nicht wirklich was zu meinem konkreten Fall gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand ein wenig weiterhelfen.
Zu meinem konkreten Fall :
Ich hatte den Umstieg auf ein anderes Auto bereits geplant (wegen Nachwuchs), dann kam mir jetzt vor kurzem der Hagel dazwischen. Das Gutachten der Versicherung beläuft sich auf 9100€ Schaden (netto). Die Versicherung (HUK) hat das ganze bereits nach wenigen Tagen fiktiv abgerechnet und mir den Betrag ausgezahlt.
Nun besteht u.a. die Möglichkeit das ich das Auto mit Schaden an die Werkstatt verkaufe bzw. in Zahlung gebe und dafür eine Schadensabtrittserklärung an das Autohaus mache. Mir ist klar das der Händler den Schaden dann über meine Versicherung abrechnet und ich somit erstmal raus bin, das Auto ist zu dem Zeitpunkt logischerweise ebenfalls im Besitz des Händlers.
Was ich mich aber nun frage :
Angenommen das Autohaus repariert den Schaden, rechnet mit der Versicherung jetzt aber 12000€ netto ab anstatt der im Gutachten genannten 9100€ und die HUK will den Mehrbetrag nicht zahlen... Wer hat dann das Problem? Das Autohaus, an welches ich den Schaden abgetreten habe? Oder ich, weil es ja weiterhin über meine Versicherung läuft? Oder kann das Autohaus dann in dem Fall den Fehlbetrag von mir zurückfordern?
23 Antworten
Und so verkaufen, mit den Schäden, geht nicht?
Klar geht das, aber was ich da bisher an Angeboten erhalten habe würde einen heftigen Verlust für mich bedeuten. Die Autohäuser wollen sich da lieber mittels der Schadensübernahme absichern hab ich den Eindruck. Dann haben sie kein Risiko und bekommen auf jeden Fall ihr Geld, ob nun von der Versicherung oder dann indirekt von mir...
Stell ihn doch mal ins Netz so wie er jetzt ist und schau was passiert.
Auch eine Möglichkeit, ja... Aber dafür brauche ich dann erst mal ein anderes Auto oder zumindest einen Zeitpunkt wann ich Ersatz haben werde.
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Ich glaube ich verstehe hier etwas nicht:
Der FS hat den Schaden fiktiv abgerechnet.
Die Versicherung ist somit also raus.
Was soll denn da abgetreten werden an die Werkstatt?
Soll die Versicherung den selben Schaden nochmal bezahlen?
Man kann, auch nach einer vorläufig fiktiven Abrechnung, innerhalb gewisser Fristen, u. U. noch reparieren lassen.
Hatte inzwischen nach diversen Versuchen Kontakt mit der Versicherung. Eine Abtretung wäre insofern noch möglich dass das Autohaus die Rechnung bei der Versicherung einreichen könnte und daraufhin noch die Mehrwertsteuer erhalten würde.
Die 9000€ die mir bereits ausbezahlt wurden müsste ich dann wiederum an das Autohaus überweisen.
Sollte das Autohaus mehr abrechnen als im Gutachten veranschlagt, dann würde ein Sachverständiger dies nochmal prüfen ob dies gerechtfertigt war.
Zusammenfassend kann ich also sagen das ich da von 2 Autohäusern falsche Informationen erhalten habe. Obwohl ich beiden das Schreiben der Versicherung vorgelegt habe hiess es "Schadensabtretung machen und damit ist alles für Sie erledigt. Die Versicherung muss alles zahlen..."
Den Autohäusern wäre es wohl im Endeffekt egal gewesen, die hätten sich ihr Geld schon geholt, notfalls eben von mir. Hier zeigt sich mal wieder das es sich lohnt sich selbst umfassend zu informieren..
Zitat:
@MTBiker80 schrieb am 2. August 2021 um 13:21:31 Uhr:
Zusammenfassend kann ich also sagen das ich da von 2 Autohäusern falsche Informationen erhalten habe. Obwohl ich beiden das Schreiben der Versicherung vorgelegt habe hiess es "Schadensabtretung machen und damit ist alles für Sie erledigt. Die Versicherung muss alles zahlen..."
Ich denke, Du siehst das falsch.
Du hättest besser den Autohäusern geglaubt, als der Versicherung...
Die Autohäuser bekommen dann Ihr Geld, so oder so. Meine Meinung.