Schadenabwicklung Fiesta Futura

Hi...hatte kürzlich einen Auffahrunfall mit meinem Fiesta und habe nun ein paar Fragen bezüglich der Schadenabwicklung.
Habe dazu hier im Forum zwar schon etwas gelesen, aber jeder Fall ist ja etwas anders.

Hatte am Karfreitag einen Auffahrunfall, als ich an einem Stoppschild hielt und mir eine junge Frau hintenreingefahren ist.
Sie hat, zumindest mir gegenüber, auch zugegeben, dass sie in dem Moment kurz nach unten geschaut hat.
Zudem war es bergab, also ist sie mit mindestens 50km/h in mich reingekracht. Hat schon gut gerummst.
Polizei war da und hat das nötigste aufgenommen (ihre Motivation war, einem Karfreitag, 21:30 entsprechend, schlecht).
Die gegnerische Versicherung hat sich noch nicht gemeldet, also hab ich das ganze mal in die Hand genommen.
Das Auto steht bereits in der Werkstatt, Reparatur ist in Auftrag gegeben. Wenigstens 3000€. Kofferraum ist eingedrückt, Stoßstange verbeult, Rahmen auch stellenweise angeknackst, Aufprall war relativ weit oben, daher hat sich alles leicht nach oben Richtung Dach verschoben, Spaltabstände (bei Blinkern etc.) stimmen nicht mehr, Bodenbloch verbogen, Kofferraum verkeilt, lässt sich nicht mehr öffnen usw.

- Thema Telefonkostenpauschale: Formloses Schreiben mit Forderung nach Erstattung an die Versicherung reicht? Wie hoch ist die nun genau, habe hier was von 15/20€ gelesen, selbst aber von 25€ gehört.

- Thema Nutzungsausfall: Was sind die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung? Ob fahr-/verkehrsuntauglich weiß ich noch nicht. Da muss ich das Gutachten abwarten, aber der Werkstattmeister meinte fahrtauglich sei es noch gewesen, evtl. hat er auch verkehrstauglich gesagt, weiß nicht mehr so recht. Wie hoch wäre der Tagessatz des Nutzungsausfalls bei einem Fiesta. Was gilt für den Zeitraum zwischen Unfall und Reperatur? Ich wusste ja nicht, ob das Auto verkehrstauglich ist, habs deshalb vorsichtshalber stehen lassen, also von Karfreitag bis Dienstag jetzt, als ich es in die Werkstatt gefahren habe.

- Thema Schmerzensgeld: Der Aufprall war durch eine Differenzgeschwindigkeit von ca. 50 km/h relativ heftig. Soweit ich gelesen habe wird nur unter 10 km/h Diff.geschwindigkeit kategorisch die Zahlung von Schmerzensgeld abgelehnt, was ja bei mir nicht gegeben ist. Noch am Unfallort habe ich der Polizei gesagt, dass ich bereits Kopf-/Nackenschmerzen verspüre, was die allerdings nicht weiter interessiert hat. Am nächsten Tag wurde in der Notfallaufnahme eine HWS-Distorsion (leichtes Schleudertrauma, der Röntgenbefund blieb negativ) diagnostiziert. Den Befund habe ich bei der Versicherung eingereicht. Verdienstausfall hab ich nicht, da ich Student bin und ohnehin Osterferien habe. Die Schmerzen dauern im Moment noch an. Wie stehen die Chancen auf Schmerzensgeld und sollte ich einen Verkehrsanwalt beauftragen oder stehen die Chancen eher schlecht? Bleibende Schäden werde ich wohl (Gott sei Dank!) nicht davontragen.

- Hinzu kommt, dass ich nur Fahrer war, Versicherungsnehmer ist mein Vater, Halter meine Mutter.

Für jegliche Tipps und Ratschläge wäre ich dankbar^^

mfg und gute Fahrt 😁

14 Antworten

Tag,

zur generellen Abwicklung www.unfallweb.de. Zum Schleudertrauma: http://de.wikipedia.org/.../Schleudertrauma?...

Generell denke ich sollte man bei Personenschäden einen Anwalt beauftragen....

Zitat:

Das Auto steht bereits in der Werkstatt, Reparatur ist in Auftrag gegeben.

Ich hoffe das die Werkstatt auch ein Gutachten erstellen lässt, den ansonsten hast du ein mächtiges Problem mit der Beweisführung....

Yupp. Nach Gutachter habe ich gefragt und wird herangezogen.
Der gute Mann da meinte, ab ca. 1500€ vermutetem Schaden sei das Standard.

Wenn ich auf Schmerzensgeld klagen will, muss der Anwalt wohl ohnehin eingeschaltet werden, da die gegnerische Versicherung mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Zahlung von Schmerzensgeld verweigern wird mit dem Hinweis, dass sie den Arztbefund nicht anerkennt und einen eigenen Gutachter beauftragt. Diese sind, aus Sicht der Versicherung, besser geeignet und erfahrener. Insbesondere damit solche Vorfälle herunterzuspielen. Eine Aussage meinerseits bleibt dabei unberücksichtigt. Der neue Gutachter stellt anhand der Unfallfotos fest wie schnell der Aufprall gewesen sein muss und mit irgendwelchem biometrischen Zeug wird dann bestimmt, ob dabei ein Schleudertrauma entstanden sein kann, was meiner laienhaften Einschätzung nach bei ca. 50 km/h Aufprallgeschwindigkeit als gesichert anzusehen ist. Wahrscheinlich wird das ganze dann vor Gericht gehen...

Da ich weder ein Medizinmann noch ein Biomechaniker bin halte ich mich hier mit Aussagen zurück, allerdings geht es imho nicht um die Aufprallgeschwindigkeit sondern um die Verzögerungsgeschwindigkeit des Kopfs..in der Wiki waren da aber auch Links zu Urteilen usw drinn...

Zudem war es bergab, also ist sie mit mindestens 50km/h in mich reingekracht.

Wenn das der Fall wäre, würdest du hier zumindest im Moment nix mehr posten können....

Mal ein wenig zu Verdeutlichung und zum Vergleich:

Schau dir mal einen Crashtest bspw. vom ADAC an, bei welchen die Fahrzeuge mit 50 km/h gegen ein Hindernis gefahren werden. 

Bei dieser Geschwindigkeit wäre dein Auto nur noch Schrott und du, salopp gesagt wohl auch.... 😉 

Aussagen zur Kollisionsgeschwindigkeit treffen unfallanalytisch tätige KFZ- Sachverständige. 

Die medizinischen Sachverständigen treffen Aussagen darüber, welche Verletzungsmuster bei welchen Geschwindigkeiten auftreten können oder aufgetreten sind.

So wird ein Schuh daraus 🙂

Gruss Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Zudem war es bergab, also ist sie mit mindestens 50km/h in mich reingekracht.

Wenn das der Fall wäre, würdest du hier zumindest im Moment nix mehr posten können....

quatsch...ich hab einfach ne gute körperliche verfassung xD

und gegen eine wand fahren is sicher auch was anderes als wen eine auto einem anderen hinten drauffährt
habe ja auch keine anhängerkupplung oder ähnliches am auto

Lach......

Trotzdem, mit 50 km/h dass vergiss mal ganz schnell 😁 

oder besser, sei froh dass dies hier nicht eingetreten ist.

Ich wollte dir mit diesem Vergleich eigentlich nur vor Augen führen, was bei dieser Geschwindigkeit für eine kinetische Energie vorhanden ist.

Über die EES (Energy Equivalent Speed)  lassen sich schon Rückschlüsse  auf die Kollisionsgeschwindigkeit ziehen.

Die Geschwindigkeit, mit welcher ein Auto auf ein starres Hindernis aufprallt wird durch die resultierende Energie bei einem Unfall von den deformierbaren Teilen der Fahrzeugstruktur umgesetzt.

Trifft das Auto auf ein deformierbares Hindernis (ein anderes Auto vielleicht?), so wird die resultierende kinetische Energie verteilt. Mittels Umrechnung wird nun auf die EES geschlossen. Diese zeigt dann, wie schnell das Fahrzeug hätte sein müssen, um die selben Schäden zu erleiden, wenn das Hindernis ein Starres gewesen wäre.

Aber du kannst uns ja mal berichten, was hier real für eine Geschwindigkeit ermittelt wurde, wenn du magst.

Ach so....

Auch bei ca. 15 Km/h rummst es schon gewaltig..... 😉

jo kann ich machen
ich habe leider keine bilder gemacht von meinem heck :\

evtl. rückt ja das autohaus die bilder raus

wie schnell meldet sich eigtl. der sachverständige?
wenn das auto bis anfang nächste woche fertig sein soll und die reparatur unr 3-4 tage dauern soll, müsste ich ja morgen schon anfragen können, was der kerl geschrieben hat oder?

so pi*daumen - was bedeutet denn eine kollisionsbedingte geschwindigkeitveränderung von 10 km/h - ist das viel/wenig?
habe da kein richtige gefühl für die zahlen...wie meint auto aussieht, hab ich ja oben beschrieben

Normalerweise hätte sich der SV heute schon bei dir melden sollen. Aber jetzt nach Ostern ist natürlich viel los. Aber spätestens Morgen sollte der gute Mann aus dem Quark kommen.

Ich kann das natürlich im Moment nur aus Erfahrungswerten und deiner Schadensschilderung ableiten. 
Aber würde mal Mutmaßen, dass die Kollisionsgeschwindigkeit so bei ca 10 bis 15 Km/h gelegen haben muss.
Bei solchen Geschwindigkeiten würden die von dir geschilderten Schäden eintreten. Mit Bildern könnte man das schon etwas mehr eingrenzen......

Aber für ein HWS Trauma ist das alle mal schon ausreichend. Da brummt einem schon der Schädel...

Wie alt ist denn dein Fiesta ?

5+ jahre
falle also bei der nutzungsausfallentschädigung bereits von klasse b auf a zurück des alters wegen
aber ich glaube da gäbs für mich eh nix zu holen, da ich ja wie geschrieben ferien habe und damit auch nicht zwingend auf ein auto angewiesen bin

Zitat:

Original geschrieben von RaulSerg


Hatte am Karfreitag einen Auffahrunfall.Die gegnerische Versicherung hat sich noch nicht gemeldet, also hab ich das ganze mal in die Hand genommen.
Auch bei Versicherungen gibt es Osterfeiertage

Das Auto steht bereits in der Werkstatt, Reparatur ist in Auftrag gegeben.

- Thema Telefonkostenpauschale: Formloses Schreiben mit Forderung nach Erstattung an die Versicherung reicht? Wie hoch ist die nun genau, habe hier was von 15/20€ gelesen, selbst aber von 25€ gehört.

- Thema Nutzungsausfall: Was sind die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung?

- Thema Schmerzensgeld:  Noch am Unfallort habe ich der Polizei gesagt, dass ich bereits Kopf-/Nackenschmerzen verspüre, was die allerdings nicht weiter interessiert hat. .

- Hinzu kommt, dass ich nur Fahrer war, Versicherungsnehmer ist mein Vater, Halter meine Mutter. 
Ansprüche kann nur der Eigentümer stellen

Tu dir, der eintrittspflichtigen Versicherung und dem Versicherungssachbearbeiter einen großen Gefallen:

Geh zum Anwalt, der regelt alles für dich

das ist gerade die frage
ich habe keine rechtschutzversicherung und will durch das einschlaten nicht mehr kohle ausgeben als ich evtl. bekomme
und die gegnerische versicherung verweigert, zumindest im moment noch, ein 100%-iges schuldanerkenntnis

Tag,

auch hierzu wäre im gepostetn Link vieles gesagt worden. Deinen(bzw. Vaters) Anwalt zahlt die gegnerische VR je nach Schuld. Also bei 100% Schuld des Gegners 100 % der Anwaltskosten. trifft dich eine Mischuld von z.B. 50 % bekommst du auch nur 50 % erstattet.

das stimmt so auch nicht
wenn beide 50% schuld sind, im rechtsstreit aber partei A unterliegt, zahlt sie trotzdem zu 100%
eine kostenteilung wegen beidseitiger schuld wäre bei einem vergleich der fall, was hier aber nicht in frage kommt

im moment ist für mich nur die frage jetzt zum anwalt zu gehen oder erst nachdem ich die antwort von der versicherung bekommen habe

da ich ab nächste woche wieder mobil unterwegs bin und für ca. 4 wochen nicht mehr hier zu hause, würde sich die abwicklung dann ohnehin recht schwierig gestalten

Tag nochmal,

also wenn du es weisst, wieso fragst du denn dann überhaupt? Zum anderen: Wenn A gegen die Mitschuld klagt und gewinnt ist es ja genauso wie wenn von anfang an B Schuld gehabt hätte...verstehe nicht ganz auf was du raus willst...😕

Wenn du an deiner "Unschuld" zweifelst wäre ich ohne RS auch vorsichtig mit dem Anwalt, wenn dies aber nicht der Fall ist, so ist zumindest wenn man nicht so firm ist mit der Abwicklung zumindest eine Bertaung sicherlich sinnvoll...

Edit:

Und übrigens enden die meisten Streitigkeiten in Vergleichen...da zahlt dann ohne Versicherung auch wieder jeder seinen Teil selbst

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