Schaden an einem Mietfahrzeug verursacht
Hallo zusammen,
ich hatte am WE ein Malheur mit einem Mietfahrzeug eines Autohauses - das war der Unfallgegner.
Ich wollte mit meinem PKW auf einem Parkplatz rückwärts fahren und wusste da steht noch ein VW Bus. Der fuhr vorwärts an, wollte vom Parkplatz runter und blieb plötzlich stehen (anders kann ich es mir nicht erklären). Ich hab dann zwar noch gebremst, bin aber trotzdem draufgerutscht. War halt glatt genug.
Eigentlich wollte ich den Schaden selbst zahlen, aber heut morgen rief das VW AH an und rief 1500€ auf. Kann das hinkommen?
Der Geschädigte ging gar nicht darauf ein, dass ich den Schaden evtl. selbst übernehmen will und beharrte darauf alles der Versicherung zu melden und ich solle dann nur noch sagen: JA stimmt alles so. Also VW AH will unbedingt die Unfallmeldung selbst machen.
Nun die Fragen:
Wenn ich den Schaden selbst übernehmen will, darf ich dann den KVA einsehen?
Kann das VW AH die offiziellen Verkaufspreise heranziehen, oder müssen die die Teile zu ihrem EK abrechnen?
Wie sieht das mit den Arbeitsleistungen aus, zählt das, was die Werkstatt dem Kunden berechnet, oder dürfen die nur das berechnen, was wirklich an Kosten entsteht?
Ist die Delle in der Hecktür reparabel, oder gibt es automatisch eine neue Tür?
Das der Schaden beglichen werden muss, ist mir klar. Das der geschädigte einen Direktanspruch an meine Vers. hat, auch. Mir kommt nur komisch vor, dass er unbedingt über die Vers. abrechnen will und eine Selbstzahlung quasi von vornherein ausschließt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Im Gegensatz zu dir schreibt er in diesem Forum hilfreiche und fachlich fundierte Beiträge.Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Dellenzaehler ist FAQ-Autor für KFZ-Versicherung !!!
Dafür fehlt es ihm IMO aber doch deutlich an Souveränität.
Er ist ziemlich schnell mit unsachlichen, abwertenden Bemerkungen dabei.
Aber man kann Leute ja auch auf die Ignorierliste setzen.
Da wüsste ich im Zweifelsfalle, wen ich da vorher auf die Ignoreliste setzen würde.
PS: Sorry für OT.
Leider hast Du nichts sachliches zu meiner Bemerkung beizutragen.
Es geht nicht um fachliche Kompetenz, sondern um Benehmen.
Wenn Du der Meinung bist, daß hier nur ausgewiesene Fachleute schreiben dürfen, dann kannst Du das Forum vermutlich dicht machen.
Mir ist aber bewußt, daß es hier Seilschaften gibt.
In dem Sinne verbuche ich Deine Antwort
34 Antworten
Teilung evtl aber gewiss nicht 50/50, da der Rückwärts fahrende eine besondere Sorgfaltspflicht hat
Da machts natürlich noch mehr Sinn das Ganze eben über die VS laufen zu lassen, diese haben ihre eigenen Rechtsabteilungen welche so was eben dann in Angriff nehmen, wenn Zweifel an der eindeutigen Schuld besethen.
Reicht das nicht, gehts notfalls für einen Richter
Wenn der rückwärts fahrende Verkehrsteilnehmer aber bereits am Verkehrsgeschehen teilnimmt und der andere Verkehrsteilnehmer aus dem ruhenden Verkehr kommt, dann sieht das u. U. anders aus.
Auch rückwärts fahrende Verkehrsteilnehmer haben nämlich nicht nur Pflichten sondern auch Rechte.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Na gut.......du warst schneller....😁Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Tja, nur hat weder der Unfallverursacher (TE) noch die Versicherung irgendwelchen Anspruch auf die "alten" Teile. Diese sind und bleiben Eigentum des Geschädigten.
Ach, und bei einem wirtschaftlichen Totalschaden darf dann der Geschädigte die Reste auch selbst verwerten und braucht sich den Erlös nicht auf den Schadenersatz anrechnen zu lassen? Die Angebote von Aufkäufern des Schrotts sind auch nur Makulatur und haben keinerlei Relevanz? Darf ich mich bei so einem Fall auf dich berufen und du erstattest mir dann den Vermögensnachteil, weil ich den Schrott nicht zweimal verkaufen darf?
Das von den Restwertaufkäufern sind verbindliche Angebote mit begrenzter Gültigkeit.
Völlig irrelevant für den ganzen Ablauf - eben nur ein Angebot auf das man nicht eingehen muss.
Es ist und bleibt dein Eigentum welches du verwerten kannst wie du willst.
Es gibt mehr als genug "wirtschaftliche" Totalschäden, welche sich in Eigenregie für kleines Geld wieder richten lassen und dann fährt man eben munter weiter.
Selbst schon mehrfach mit meinen alten "Möhren" problemlos gemacht.
Ganz egal obs nun der Marderbiss war, welcher den WBW überstieg sich aber flicken lies oder aber die verbogene AHK welche ich kurzerhand abmontierte.
Wo siehst DU da das Problem?
Irgendwann wurden die Fahrzeuge dann eben verkauft und gut ist.
Nochmal: ES IST UND BLEIBT DEIN EIGENTUM
Du kannst genausogut hergehen und vom erstatteten WBW-Rw einen anderen gleichen Karren holen und Teile vom "Totalschaden" umbauen - Blechteile oder Motor oder was auch immer z.B.
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Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Ach, und bei einem wirtschaftlichen Totalschaden darf dann der Geschädigte die Reste auch selbst verwerten und braucht sich den Erlös nicht auf den Schadenersatz anrechnen zu lassen? Die Angebote von Aufkäufern des Schrotts sind auch nur Makulatur und haben keinerlei Relevanz? Darf ich mich bei so einem Fall auf dich berufen und du erstattest mir dann den Vermögensnachteil, weil ich den Schrott nicht zweimal verkaufen darf?
Was schreibst du hier eigentlich für ein dummes Zeug ?
Verstehst du das eigentlich selber? ich nicht.
Natürlich wird der Restwert angerechnet. Deswegen bekommt man im Totalschadenfall ja auch
den Wiederbeschaffungswert minus Restwert
Jetzt noch mal ganz langsam extra für dich:
Der Restwert gehört dem Geschädigten, egal ob in Kasko oder in KH.
Das Fahrzeug kann der Eigentümer zum Restwert behalten oder verkaufen, wie es ihm beliebt. Nur nicht
unter dem Restwert.
Vermögensnachteile erleidet man nur, wenn man -so wie du nicht versteht- wie das ganze funktioniert.
Am besten mal jemanden Fragen, der sich mit so etwas auskennt, bevor man hier so einen Quatsch postet wie du....😠
das ist jetzt der zweite Beitag von dir hier in welchem du völlig Dummen Zeug schreibst.
lass gut sein jetzt bitte.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Was schreibst du hier eigentlich für ein dummes Zeug ?Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Ach, und bei einem wirtschaftlichen Totalschaden darf dann der Geschädigte die Reste auch selbst verwerten und braucht sich den Erlös nicht auf den Schadenersatz anrechnen zu lassen? Die Angebote von Aufkäufern des Schrotts sind auch nur Makulatur und haben keinerlei Relevanz? Darf ich mich bei so einem Fall auf dich berufen und du erstattest mir dann den Vermögensnachteil, weil ich den Schrott nicht zweimal verkaufen darf?Verstehst du das eigentlich selber? ich nicht.
Natürlich wird der Restwert angerechnet. Deswegen bekommt man im Totalschadenfall ja auch
den Wiederbeschaffungswert minus Restwert
Jetzt noch mal ganz langsam extra für dich:
Der Restwert gehöhrt dem Geschädigten, egal ob in Kasko oder in KH.
Das Fahrzeug kan der Eigentümer zum Restwert behalten oder verkaufen, wie es ihm beliebt. Nur nicht
unter dem Restwert.Vermögensnachteile erleidet man nur, wenn man -so wie du nicht versteht- wie das ganze funktioniert.
Am besten mal jemanden Fragen, der sich mit so etwas auskennt, bevor man hier so einen Quatsch postet wie du....😠
das ist jetzt der zweite Beitag von dir hier in welchem du völlig Dummen Zeug schreibst.
lass gut sein jetzt bitte.
Ach der große Dellenzähler macht hier die Regeln und du bist der große Versteher? Aber gut dass man mit dir so sachlich diskutieren kann, unsachlich werden ja nur Leute denen die Argumente ausgehen. Quatsch und dumm sind ja nun mal wirklich rein sachlich. Mit den Kenntnissen der deutschen Sprache kannst du es nicht weit gebracht haben und leider sind deine Bemerkungen weitgehend unverständliches Gestammel (dumm ist ein Adjektiv und schreibt man klein, hören schreibt man nur mit einem 'h', es sei denn man ist d........, zu einem verständlichen Satz gehören Subjekt, Prädikat und Objekt). Ein juristisches Examen besteht man so nicht, selbst 9. Klasse Hauptschule dürfte schwierig gewesen sein.
Du bist also der Überzeugung, dass sich der Geschädigte bereichern darf, in dem er ausgetauschte Teile auf dem Gebrauchtmarkt verwertet ohne den Erlös auf den Schadenersatz angerechnet zu bekommen?
Da ist kein Bereichern zu erkennen.
Dafür erhält der Geschädigte ja nunmal kein Geld aus der Restwertbörse und eben auch nur den WBW -minus des Restwertes gemäß Gutachten.
Ab gesehen davon ist es doch Schieteegal ob sich nun der Geschädigte die ARBEIT macht die Teile zu demontieren oder der Restwertaufkäufer.
Diese Arbeit wird durch einen eventuellen Mehrerlös eben wieder gut gemacht.
Ich bin eben mein eigener Restwertaufkäufer, das ist nicht verboten!
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Ach der große Dellenzähler macht hier die Regeln und du bist der große Versteher? Aber gut dass man mit dir so sachlich diskutieren kann, unsachlich werden ja nur Leute denen die Argumente ausgehen. Quatsch und dumm sind ja nun mal wirklich rein sachlich. Mit den Kenntnissen der deutschen Sprache kannst du es nicht weit gebracht haben und leider sind deine Bemerkungen weitgehend unverständliches Gestammel (dumm ist ein Adjektiv und schreibt man klein, hören schreibt man nur mit einem 'h', es sei denn man ist d........, zu einem verständlichen Satz gehören Subjekt, Prädikat und Objekt). Ein juristisches Examen besteht man so nicht, selbst 9. Klasse Hauptschule dürfte schwierig gewesen sein.
Du bist also der Überzeugung, dass sich der Geschädigte bereichern darf, in dem er ausgetauschte Teile auf dem Gebrauchtmarkt verwertet ohne den Erlös auf den Schadenersatz angerechnet zu bekommen?
Wenn du hier den Rechtschreib- Professor spielen möchtest bist du leider im falschen Forum.
Aber mit irgendwas musst du hier versuchen zu glänzen, mit Ahnung vom Thema ist das ja leider nicht der Fall.
Wie sich das mit dem Restwert verhält, dass wurde dir hier erklärt. Verstehe es, oder lass es beiben, mir egal.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wenn du hier den Rechtschreib- Professor spielen möchtest bist du leider im falschen Forum.Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Ach der große Dellenzähler macht hier die Regeln und du bist der große Versteher? Aber gut dass man mit dir so sachlich diskutieren kann, unsachlich werden ja nur Leute denen die Argumente ausgehen. Quatsch und dumm sind ja nun mal wirklich rein sachlich. Mit den Kenntnissen der deutschen Sprache kannst du es nicht weit gebracht haben und leider sind deine Bemerkungen weitgehend unverständliches Gestammel (dumm ist ein Adjektiv und schreibt man klein, hören schreibt man nur mit einem 'h', es sei denn man ist d........, zu einem verständlichen Satz gehören Subjekt, Prädikat und Objekt). Ein juristisches Examen besteht man so nicht, selbst 9. Klasse Hauptschule dürfte schwierig gewesen sein.
Du bist also der Überzeugung, dass sich der Geschädigte bereichern darf, in dem er ausgetauschte Teile auf dem Gebrauchtmarkt verwertet ohne den Erlös auf den Schadenersatz angerechnet zu bekommen?Aber mit irgendwas musst du hier versuchen zu glänzen, mit Ahnung vom Thema ist das ja leider nicht der Fall.
Wie sich das mit dem Restwert verhält, dass wurde dir hier erklärt. Verstehe es, oder lass es beiben, mir egal.
Siehst du Dellenzähler, hast doch was in der Schule gelernt und kannst dich im ganzen Satz verständlich ausdrücken. Wenn du das jetzt noch mit deinen vorherigen Beiträgen machen würdest, wüsste ich wenigstens, was du mitteilen wolltest und könnte deine Einwände eventuell nachvollziehen. So bleiben bei mir nur unvollständige Wortfetzen hängen, die keinen Zusammenhang ergeben.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Ich wollte mit meinem PKW auf einem Parkplatz rückwärts fahren und wusste da steht noch ein VW Bus. Der fuhr vorwärts an, wollte vom Parkplatz runter und blieb plötzlich stehen (anders kann ich es mir nicht erklären). Ich hab dann zwar noch gebremst, bin aber trotzdem draufgerutscht. War halt glatt genug.ich will hier eigentlich kein neues Faß aufmachen, aber aus der Unfallbeschreibung und den Fotos kann ich nicht erkennen, daß Du die Allein- oder Hauptschuld an dem Unfall trägst.
Hier könnte es ein Rolle spielen, wie und wann sich der Unfallgegner bewegt hat und ob der vorher geparkt hat.
Nachdem Du dich aber selbst für schuldig und den Unfallgegner für unschuldig hältst, soll es halt so sein.Liebe Grüße
Herbert
???
Ich seh anhand der Bilder und der Beschreibung (auch wenn diese nicht ganz leicht zu verstehen ist) die Alleinschuld beim TE!
Der TE will rückwärts in eine Parklücke einfahren. Aus dieser parkt in die ANDERE Richtung fahrend ein VW-Bus aus. Da dieser jedoch (aus welchem Grund auch immer) stehen bleibt rutscht de TE mit seinem Heck (siehe Bild) gegen das Heck (siehe Bild) des VW-Bus!
Oder wie erklärst du dir sonst die Schäden an ZWEI Fahrzeughecks???
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Siehst du Dellenzähler, hast doch was in der Schule gelernt und kannst dich im ganzen Satz verständlich ausdrücken. Wenn du das jetzt noch mit deinen vorherigen Beiträgen machen würdest, wüsste ich wenigstens, was du mitteilen wolltest und könnte deine Einwände eventuell nachvollziehen. So bleiben bei mir nur unvollständige Wortfetzen hängen, die keinen Zusammenhang ergeben.
Meinst du das du mit deiner Arroganz hier irgend jemand beeindrucken kannst?
Aber das du das Thema hier nicht verstanden hast und das jetzt auch noch zugibst, dass ist wahre Größe
Hierfür hast du meinen Respekt.
So und nun such dir einen anderen zum Chatten du Naseweis.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
???
Ich seh anhand der Bilder und der Beschreibung (auch wenn diese nicht ganz leicht zu verstehen ist) die Alleinschuld beim TE!
Der TE will rückwärts in eine Parklücke einfahren. Aus dieser parkt in die ANDERE Richtung fahrend ein VW-Bus aus. Da dieser jedoch (aus welchem Grund auch immer) stehen bleibt rutscht de TE mit seinem Heck (siehe Bild) gegen das Heck (siehe Bild) des VW-Bus!
Oder wie erklärst du dir sonst die Schäden an ZWEI Fahrzeughecks???
Hallo Hugaar,
wenn es sich so verhält wie Du schreibst, dann stimme ich Dir zu.
Aber es war nur von Parkplatz und nicht von Parklücke die Rede und davon, dass der Unfallgegner vorwärts fuhr und dann plötzlich anhielt.
Vermutlich hast Du recht und ich habe das wegen der Beschreibung nur nicht verstanden.
Liebe Grüße
Herbert
Dellenzaehler ist FAQ-Autor für KFZ-Versicherung !!!
Dafür fehlt es ihm IMO aber doch deutlich an Souveränität.
Er ist ziemlich schnell mit unsachlichen, abwertenden Bemerkungen dabei.
Aber man kann Leute ja auch auf die Ignorierliste setzen.
du verwechselst wohl den Status eines Moderators mit dem Autorentum und der Wissensweitergabe eines FAQ-Autors
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
du verwechselst wohl den Status eines Moderators mit dem Autorentum und der Wissensweitergabe eines FAQ-Autors
Du hast recht, so weit bin ich noch nicht in die Geheimnisse dieses Forums eingestiegen.