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Sanktionierung durch private Dienstleister
Das OLG Frankfurt/M. hat ein Grundsatzurteil (AZ 2Ss-OWi942/19) gefällt, dass die juristische Verfolgung von Schnellfahrern, die geblitzt worden sind, verändern könnte. Danach sind Bußgeldbescheide ungültig, die aufgrund einer Tempomessung durch private Dienstleister ergangen sind. Ortspolizeibehörden dürfen die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete vornehmen. Eine im hoheitlichen Auftrag von einer Privatfirma vorgenommene Geschwindigkeitsmessung habe keine Rechtsgrundlage.
Beste Antwort im Thema
es müssen auch keine Unfallschwerpunkte sein!
Es reicht wenn es zu ständigen Übertretungen der Geschwindigkeit kommt und dadurch andere gefährdet werden!
Die Komunalen dürfen das aber - wenn ich es richtig verstanden habe - sie dürfen nur nicht na "externe" eine Arbeitnehmerüberlassung machen... - (kann aber auch falsch verstanden sein!)
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23 Antworten
Na gut, dass ist dann aber kein privater Dienstleister, sondern eine kommunale Einrichtung.
es müssen auch keine Unfallschwerpunkte sein!
Es reicht wenn es zu ständigen Übertretungen der Geschwindigkeit kommt und dadurch andere gefährdet werden!
Die Komunalen dürfen das aber - wenn ich es richtig verstanden habe - sie dürfen nur nicht na "externe" eine Arbeitnehmerüberlassung machen... - (kann aber auch falsch verstanden sein!)
Oft ist es so, dass Meßgeräte gemietet aber mit eigenem Personal bestückt werden.
Die Entscheidung ist nicht neu, sondern eine Bestätigung der bereits 2017 gefällten sog. Lauterbach-Entscheidung. Sie wurde offenbar nicht von allen hessischen Gemeinden richtig interpretiert und umgesetzt.
Außerdem gilt sie nur im Bereich des OLG-Bezirks Frankfurt/M., also in Hessen. Denn sie bezieht sich ausdrücklich auf die Bestimmungen der eigenen polizeigesetzlichen Regelungen, in denen eine Rechtfertigung zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben seine Legitimation finden müsste, wenn wie dort geschehen Verkehrsüberwachung durch Private vorgenommen wird. In Hessen besteht dafür momentan keine Rechtfertigung. Aber das kann in einem anderen Bundesland abweichen und auch in Hessen muss es nicht für alle Ewigkeit so bleiben.
Darin würde ich einen Grund sehen, der Entscheidung nicht ohne weiteres grundsätzliche Bedeutung der im Eingangspost dargestellten Art zuzubilligen.
Nunmehr hat das OLG Frankfurt entschieden, dass auch das Sanktionieren von Falschparkern durch beauftragte Dritte unzulässig ist.
https://www.sueddeutsche.de/.../...lschparken-gericht-urteil-1.4764092
Threadtitel auf Wunsch des TE geändert.
Moorteufelchen
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 20. Januar 2020 um 19:15:05 Uhr:
Nunmehr hat das OLG Frankfurt entschieden, dass auch das Sanktionieren von Falschparkern durch beauftragte Dritte unzulässig ist.
https://www.sueddeutsche.de/.../...lschparken-gericht-urteil-1.4764092
Halt Halt! - wenn diese im Auftrag von Städten und Gemeinden unterwegs sind!
Nur dann!- wenn es auf einem Privaten Parkplatz bist - zahlt man dennoch!
Steht doch aus ganz genauso im Text der Süddeutschen.
Zitat:
@MvM schrieb am 4. Januar 2020 um 14:15:32 Uhr:
Zitat:
@manvo schrieb am 4. Januar 2020 um 11:42:06 Uhr:
Motortalker fahren fair.
Eine kleine Schwedin sagte einmal: "Motortalker sind alle tätoviert und fahren ohne Kat."
Tätoviert? Nicht tätofünft oder gar tätosechst? Ansonsten ziemlich flacher Post :rolleyes: