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Sackgassenschild + Anlieger frei

Themenstarteram 7. Oktober 2022 um 12:44

Guten Tag,

ich bin neu hier. Ich suche nach einer eindeutigen Lösung.

Leider ist lt. meiner Recherche nicht eindeutig, was nun richtig ist.

Leider ist der Parkplatzmangel in meinem Wohngebiet so extrem, dass ich dafür 400-500 Meter weiter parken muss. Oftmals lässt sich kein Parkplatz finden und dort ist eine kleine Straße mit freien Parkplätzen, allerdings mit der Beschilderung (Sackgassenschild VZ 357 + ein weiteres Schild darunter mit der Aufschrift "Anlieger frei").

Das VZ 250 ist dort nicht angebracht.

Berechtigt mich die o.g. Kombination zum Parken?

Leider hat man, wie ich finde, sehr viel Interpretationsspielraum mit dieser Art der Beschilderung.

Freue mich über eure Meinungen und Erfahrungen.

Es ist im deutschen Verkehrsdschungel nicht immer einfach.

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26 Antworten

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 7. Oktober 2022 um 15:29:36 Uhr:

Wenn du kein Anlieger bist hast du da nichts zu suchen.

Bis zu einem bestimmten Punkt darf er die Sackgasse befahren (und parken), ab einen bestimmten Punkt nur noch Anlieger.

So verstehe ich das.

Themenstarteram 7. Oktober 2022 um 15:22

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. Oktober 2022 um 17:18:50 Uhr:

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 7. Oktober 2022 um 15:29:36 Uhr:

Wenn du kein Anlieger bist hast du da nichts zu suchen.

Bis zu einem bestimmten Punkt darf er die Sackgasse befahren (und parken), ab einen bestimmten Punkt nur noch Anlieger.

So verstehe ich das.

Aber dann müsste ab dem "bestimmten Punkt" darauf hingewiesen werden, was leider nicht so ist.

Das wäre ja ein Ratespiel, ab wann ich nicht weiter darf.

 

Völlig unverständlich, was/warum hier diskutiert wird.

Die Bedeutung der Zeichen der StVO sind eindeutig geregelt. Sie haben genau die festgelegte Bedeutung und keine weitere.

Z 357 verbietet niemandem die Einfahrt. Ende. Und wenn im weiteren Verlauf keine anderen Festlegungen getroffen werden, ist für jedermann auch das Parken uneingeschränkt zulässig.

Das Zusatzschild ist somit unsinnig und fehlerhaft angeordnet.

Themenstarteram 7. Oktober 2022 um 16:11

@nogel

Dann hat die Behörde geschlafen, oder eine Privatperson hat es angebracht.

Dennoch, es wirkt doch schon sehr komisch und ein Ticket möchte ich nun auch nicht, weshalb ich in diesem Forum nach Antworten suche.

Zitat:

@Luftlinie schrieb am 7. Oktober 2022 um 17:22:38 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. Oktober 2022 um 17:18:50 Uhr:

 

Bis zu einem bestimmten Punkt darf er die Sackgasse befahren (und parken), ab einen bestimmten Punkt nur noch Anlieger.

So verstehe ich das.

Aber dann müsste ab dem "bestimmten Punkt" darauf hingewiesen werden, was leider nicht so ist.

Das wäre ja ein Ratespiel, ab wann ich nicht weiter darf.

Das stimmt, davon bin ich ausgegangen.

Dann sind beide Schilder dort in der Kombination Unsinn.

@Luftlinie Könnte es sein, dass die Straße irgendwann mal eine Sackgasse war und im Laufe der Zeit die Straße erweitert wurde?

Vllt wurde dabei vergessen die Schilder zu entfernen.

Themenstarteram 7. Oktober 2022 um 23:12

@armin-g

Eine gute Frage. Leider weiß ich das nicht.

Glaube aber nicht, dass man so etwas vergisst.

@Luftlinie Dass.........könnte ich schon glauben. Bei uns wurde ein Schild aufgehängt.

(wegen Reparaturarbeiten ist die Brücke bis 2006 gesperrt)

Kurz danach war "Sie" wieder freigegeben.

Das Schild hängt heute noch an dieser Stelle.

Ansonsten beim Straßenverkehrsamt nachfragen. Die dürften es wissen.

Themenstarteram 8. Oktober 2022 um 11:40

@armin-g

Bei der Behörde nachfragen hatte ich auch schon im Kopf, allerdings bräuchten die viel zu lange, um zu antworten und ich könnte ja mit einem Anruf/Email dafür sorgen, dass durch die Nachfrage ungewollt das VZ 250 zusätzlich angebracht wird, wenn die wirklich geschlafen haben. :D

am 10. Oktober 2022 um 7:36

Schlafende Hunde sollte man nicht wecken, Beamte erst recht nicht.

Einfach da parken, fertig.

Sollte was kommen, dann mal nach der Rechtsgrundlage fragen, denn "... frei" stellt eine Ausnahme von eine Ge- oder Verbot dar, das mit dem Schild darüber angeordnet wurde. "Sackgasse" ist aber nur ein Hinweisschild und beinhalten kein Ge- oder Verbot. Da braucht wohl jemand in der Behörde dringend eine Nachschulung :-)

Zitat:

@Luftlinie schrieb am 8. Oktober 2022 um 13:40:20 Uhr:

@armin-g

Bei der Behörde nachfragen hatte ich auch schon im Kopf, allerdings bräuchten die viel zu lange, um zu antworten und ich könnte ja mit einem Anruf/Email dafür sorgen, dass durch die Nachfrage ungewollt das VZ 250 zusätzlich angebracht wird, wenn die wirklich geschlafen haben. :D

Wieso eigentlich sollte das Schild VZ 250 zusätzlich angebracht werden.

Das Verbotszeichen 250 verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge.

Dann wäre dieses Schild bei einer ausgewiesenen Sackgasse vollkommener Unsinn.

Da dürften ja noch nicht einmal Anlieger reinfahren.

Zitat:

@armin-g schrieb am 10. Oktober 2022 um 12:45:32 Uhr:

Wieso eigentlich sollte das Schild VZ 250 zusätzlich angebracht werden.

Das Verbotszeichen 250 verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge.

Dann wäre dieses Schild bei einer ausgewiesenen Sackgasse vollkommener Unsinn.

Da dürften ja noch nicht einmal Anlieger reinfahren.

VZ 250 in Kombination mit "Anlieger frei" noch nie gesehen? Dann kommst Du wohl nicht weit herum...

Aber häufiger sieht man die Kombination mit VZ 260. In Verbindung mit VZ 357 macht der Hinweis "Anlieger frei" aber eben keinen Sinn.

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