S1000RR als Firmen oder Behördenfahrzeug?
Laut Zulassungsstatistik [1] hat ein beliebtes Supersportmotorrad eine Quote von 44,2%, was die Zulassung auf juristische Personen angeht. Das ist außergewöhnlich. Erstens, weil man sich nicht einfach ein "Geschäftsmotorrad" vom Arbeitgeber "stellen" lassen kann, so wie es bei "Dienstwägen" der Fall ist. In nahezu allen Fällen ist so eine Idee aus Sicht der Finanzämter aussichtslos. Dementsprechend gering sind in der Regel auch die Zulassungen auf Firmen. Die bewegen sich üblicherweise im einstelligen Bereich. Und dort handelt es sich dann meist um Fahrschulmotorräder und Polizeimotorräder. Bei der angesprechenen BMW S 1000 RR verstehe ich aber gar nichts mehr. Fast die Hälfte der Zulassungen auf juristische Personen. Da es sich um eine absolute Supersportmaschine handelt, fallen Fahrschulen und die Polizei mit wenigen Ausnahmen aus. Es gibt auch wenig bis gar keine Motorradverleiher wie Sixt oder Europcar. Meine Frage lautet nun: Was könnten das für juristische Personen sein, die eine Supersportmaschine wie die S 1000 RR auf sich zugelassen bekommen?
[1] http://www.motorradonline.de/.../708004?skip=37#35-708188
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Knalla schrieb am 25. Januar 2016 um 17:03:36 Uhr:
So ist es Lewellyn. Ich wollts grad schreiben, jetzt muss ich nicht alles tippen. Danke.Es geht ohne Probleme. Aber es gibt folgende Unterschiede:
Kapitalgesellschaften = wie oben 1% Besteuerung außer dass man nix erklären muss, man darf auch ne 100% private Nutzung, sofern durch AG gestattet, vornehmen. Mit dem 1% ist alles abgegolten und es sind keine Nachweise nötig.
Personengesellschaften = müssen eine 50% betrieblich veranlasste Nutzung nachweisen
Ist meiner Meinung nach nur mit einem Fahrtenbuch zu regeln. Es zählt aber auch der Weg Arbeit <> Zu Hause.
Wer also z.B. ca. 5000 km im Jahr fährt und ca. 6 km zur Arbeit hat, hat bei 220 Arbeitstagen im Jahr mit ca. 2.600 km das schon mal erreicht. Schwierig wird die Erklärung im Winter usw. aber auch das geht.Wer ein wenig googelt, findet auch ein Paar Infos dazu, aber nicht sehr viele. Die Meisten wissen das nicht, die die es wissen trauen sich das nicht und welcher Angestellte (nicht Geschäftsführer) kriegt schon ein Firmenmotorrad.
Deswegen werden das nicht viele sein in der Statistik. Eher die bereits genannten Gründe.
Jetzt weiss ich endlich, was 1% auf der Kutte bedeutet. Die Harley ist 'n Firmenfahrzeug. Passt zu den Zahnwälten 😁
17 Antworten
Das mag ja alles sein, ist aber keine Erklärung für den hohen prozentualen Anteil, da alle Erklärungen genauso auf andere (BMW-)Motorräder zutreffen. Oder?
Spricht halt für extrem wenig Privatanmeldungen der SSP, schon hast prozentual einen hohen Anteil gewerblicher Anmeldungen.
Zitat:
@Knalla schrieb am 25. Januar 2016 um 17:03:36 Uhr:
So ist es Lewellyn. Ich wollts grad schreiben, jetzt muss ich nicht alles tippen. Danke.Es geht ohne Probleme. Aber es gibt folgende Unterschiede:
Kapitalgesellschaften = wie oben 1% Besteuerung außer dass man nix erklären muss, man darf auch ne 100% private Nutzung, sofern durch AG gestattet, vornehmen. Mit dem 1% ist alles abgegolten und es sind keine Nachweise nötig.
Personengesellschaften = müssen eine 50% betrieblich veranlasste Nutzung nachweisen
Ist meiner Meinung nach nur mit einem Fahrtenbuch zu regeln. Es zählt aber auch der Weg Arbeit <> Zu Hause.
Wer also z.B. ca. 5000 km im Jahr fährt und ca. 6 km zur Arbeit hat, hat bei 220 Arbeitstagen im Jahr mit ca. 2.600 km das schon mal erreicht. Schwierig wird die Erklärung im Winter usw. aber auch das geht.Wer ein wenig googelt, findet auch ein Paar Infos dazu, aber nicht sehr viele. Die Meisten wissen das nicht, die die es wissen trauen sich das nicht und welcher Angestellte (nicht Geschäftsführer) kriegt schon ein Firmenmotorrad.
Deswegen werden das nicht viele sein in der Statistik. Eher die bereits genannten Gründe.
Jetzt weiss ich endlich, was 1% auf der Kutte bedeutet. Die Harley ist 'n Firmenfahrzeug. Passt zu den Zahnwälten 😁