S1000RR als Firmen oder Behördenfahrzeug?

Laut Zulassungsstatistik [1] hat ein beliebtes Supersportmotorrad eine Quote von 44,2%, was die Zulassung auf juristische Personen angeht. Das ist außergewöhnlich. Erstens, weil man sich nicht einfach ein "Geschäftsmotorrad" vom Arbeitgeber "stellen" lassen kann, so wie es bei "Dienstwägen" der Fall ist. In nahezu allen Fällen ist so eine Idee aus Sicht der Finanzämter aussichtslos. Dementsprechend gering sind in der Regel auch die Zulassungen auf Firmen. Die bewegen sich üblicherweise im einstelligen Bereich. Und dort handelt es sich dann meist um Fahrschulmotorräder und Polizeimotorräder. Bei der angesprechenen BMW S 1000 RR verstehe ich aber gar nichts mehr. Fast die Hälfte der Zulassungen auf juristische Personen. Da es sich um eine absolute Supersportmaschine handelt, fallen Fahrschulen und die Polizei mit wenigen Ausnahmen aus. Es gibt auch wenig bis gar keine Motorradverleiher wie Sixt oder Europcar. Meine Frage lautet nun: Was könnten das für juristische Personen sein, die eine Supersportmaschine wie die S 1000 RR auf sich zugelassen bekommen?

[1] http://www.motorradonline.de/.../708004?skip=37#35-708188

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Knalla schrieb am 25. Januar 2016 um 17:03:36 Uhr:


So ist es Lewellyn. Ich wollts grad schreiben, jetzt muss ich nicht alles tippen. Danke.

Es geht ohne Probleme. Aber es gibt folgende Unterschiede:

Kapitalgesellschaften = wie oben 1% Besteuerung außer dass man nix erklären muss, man darf auch ne 100% private Nutzung, sofern durch AG gestattet, vornehmen. Mit dem 1% ist alles abgegolten und es sind keine Nachweise nötig.

Personengesellschaften = müssen eine 50% betrieblich veranlasste Nutzung nachweisen

Ist meiner Meinung nach nur mit einem Fahrtenbuch zu regeln. Es zählt aber auch der Weg Arbeit <> Zu Hause.
Wer also z.B. ca. 5000 km im Jahr fährt und ca. 6 km zur Arbeit hat, hat bei 220 Arbeitstagen im Jahr mit ca. 2.600 km das schon mal erreicht. Schwierig wird die Erklärung im Winter usw. aber auch das geht.

Wer ein wenig googelt, findet auch ein Paar Infos dazu, aber nicht sehr viele. Die Meisten wissen das nicht, die die es wissen trauen sich das nicht und welcher Angestellte (nicht Geschäftsführer) kriegt schon ein Firmenmotorrad.

Deswegen werden das nicht viele sein in der Statistik. Eher die bereits genannten Gründe.

Jetzt weiss ich endlich, was 1% auf der Kutte bedeutet. Die Harley ist 'n Firmenfahrzeug. Passt zu den Zahnwälten 😁

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Nur ne Vermutung: Vorführer von Händlern, Tageszulassungen usw.?

sehe hier überhaupt keinen Sinn in der Frage.
Wenn eine gewerbliche Zulassung erfolgt, so heißt das noch lange nicht, dass die Sache abgeschrieben werden muss.

Juristen😕😕😕😁

juristische Personen = Firmen

Aber mal angenommen, ein Unternehmer der seine Firma als Einzelunternehmen führt kauft das Motorrad unter Vorlage seines Gewerbescheins. Läuft dieser Kauf dann unter Privatkauf oder gewerblicher Käufer und somit unter der Rubrik juristische Person? Ebenso bei Freiberuflern.
Ich vermute mal das die hohe Zahl der gewerblichen Zulassungen nicht nur die Vorführer sind sondern auch viele Freiberufler und Einzelunternehmer dort einsortiert werden.

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Als BMW Mitarbeiter kann man diese Motorräder für eine Saison leasen. Die sind dann auf BMW zugelassen.

Zitat:

@MarkSawyer schrieb am 24. Januar 2016 um 15:51:48 Uhr:


Nur ne Vermutung: Vorführer von Händlern, Tageszulassungen usw.?

So ist das.

Zitat:

@airforce1 schrieb am 24. Januar 2016 um 15:54:13 Uhr:


sehe hier überhaupt keinen Sinn in der Frage.
Wenn eine gewerbliche Zulassung erfolgt, so heißt das noch lange nicht, dass die Sache abgeschrieben werden muss.

Wenn die Firma das Mopped gekauft hat, ist es Aufwand und das Teil wird in der Bilanz aktiviert.

Dass sich eine Privatperson ein Motorrad kauft, aber auf die Firma zulässt, die Steuer und Zulassung dann aber selber bezahlt, so dass der Firma keinerlei Aufwand entsteht, wäre vollkommen sinnlos.

Was du behauptest, halte ich für falsch und wäre selbst in deiner Logik ein Zirkelschluss.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 24. Januar 2016 um 16:07:11 Uhr:


juristische Personen = Firmen

Ach? Sag bloß 😁

Meine Antwort war nicht ganz ernst gemeint.
Nächstes Mal mach ich noch mehr Smileys, damit auch jeder kapiert, dass das nicht ernst gemeint war 😉

Und außerdem könnte meine Antwort sogar richtig sein, sofern mehrere Juristen eine Kanzlei o.ä. haben
und dann z.B. Motorräder über die Kanzlei holen, welche dann eine juristische Person sein könnte, je nach Form.

Ich kenne einen Racer der extra eine GBR gegründet hat...für sich, sein Bike und sein Projekt. Frag mich aber nicht warum.

Das sind natürlich die Händler- und Tageszulassungen, sowie die Mitarbeiter-Leasings wie MarkSawyer und hatschi schon geantwortet haben. Herausstechen dürfte die Tatsache, dass BMW nunmal ein riesiger Autokonzern ist und sehr, sehr viele Mitarbeiter hat. Außerdem hat BMW auch im Autobereich schon lange Jahre diese Art der Zulassungen/Leasings genutzt um die Absatzzahlen zu steuern.

Zitat:

@BertBertsen schrieb am 25. Januar 2016 um 14:29:47 Uhr:


Ich kenne einen Racer der extra eine GBR gegründet hat...für sich, sein Bike und sein Projekt. Frag mich aber nicht warum.

Wahrscheinlich, weil's zwei Leute waren 😉

Ich kopier mal was vom Steuerberater dazu:

Motorrad als Betriebsausgabe absetzen?

Manch ein GmbH-Geschäftsführer frönt dem Hobby Motorrad. Aber kaum einer traut sich, das Motorrad über die Firma anzumelden. Darf man denn das überhaupt? Klare Antwort: Warum denn nicht? Ein Motorrad wird nicht anders behandelt als ein Auto.

Das heißt: Die GmbH schafft es an und trägt alle Kosten, der Geschäftsführer muss einen geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel versteuern.

Allerdings: Es kann nicht schaden, dem nächsten Betriebsprüfer argumentativ ein wenig vorzubauen. Das Zweirad sollte gelegentlich auch geschäftlich eingesetzt werden. Zum Beispiel, um Kunden in staugefährdeten Regionen zu besuchen.

Achtung - Höhe der Gesamtbezüge: Ist Ihr Gehalt schon an der Obergrenze? Dazu zählen alle Bezüge in Geld und Geldeswert, also Ihr Festgehalt, eine Tantieme, Direktversicherungen, Pensionskasse, Firmenwohnungen, Dienstwagen und so weiter. Wenn all das schon am oberen Rand ist und nun noch der geldwerte Vorteil für ein Motorrad hinzukommt, könnte man eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen.

Fazit: Ein Motorrad ist steuerlich ein Kraftfahrzeug wie ein Auto und wird daher nicht anders als ein Zweitwagen behandelt. Daher spricht nichts dagegen, ein Zweirad durch die GmbH anschaffen zu lassen. Ihr Finanzamt kann dagegen nichts einwenden, solange Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung einen geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Motorrads versteuern und ein formeller Gesellschafter-Beschluss Ihnen die die Privat-Nutzung erlaubt.

So ist es Lewellyn. Ich wollts grad schreiben, jetzt muss ich nicht alles tippen. Danke.

Es geht ohne Probleme. Aber es gibt folgende Unterschiede:

Kapitalgesellschaften = wie oben 1% Besteuerung außer dass man nix erklären muss, man darf auch ne 100% private Nutzung, sofern durch AG gestattet, vornehmen. Mit dem 1% ist alles abgegolten und es sind keine Nachweise nötig.

Personengesellschaften = müssen eine 50% betrieblich veranlasste Nutzung nachweisen

Ist meiner Meinung nach nur mit einem Fahrtenbuch zu regeln. Es zählt aber auch der Weg Arbeit <> Zu Hause.
Wer also z.B. ca. 5000 km im Jahr fährt und ca. 6 km zur Arbeit hat, hat bei 220 Arbeitstagen im Jahr mit ca. 2.600 km das schon mal erreicht. Schwierig wird die Erklärung im Winter usw. aber auch das geht.

Wer ein wenig googelt, findet auch ein Paar Infos dazu, aber nicht sehr viele. Die Meisten wissen das nicht, die die es wissen trauen sich das nicht und welcher Angestellte (nicht Geschäftsführer) kriegt schon ein Firmenmotorrad.

Deswegen werden das nicht viele sein in der Statistik. Eher die bereits genannten Gründe.

Mein Mopped ist auch jeweils Betriebsvermögen.
Ich habe 1* die überwiegend betriebliche Nutzung nachgewiesen und nie wieder Nachfragen gehabt.

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