Rückwärtsfahren Unfall. Wer hat schuld?

Guten Tag,

undzwar habe ich folgendes Problem. Meine Mutter ist mit ihrem auto von einer Vorfahrtstraße (30er Zone / Rechts vor Links) Rückwärts auf eine Hauptstraße gefahren. Hat sich bevor sie los gefahren ist natürlich ausführlich umgeschaut und als kein Auto kam rückwärts drauf gefahren. Ein Auto kam auf der Hauptstraße und wollte Rechts abbiegen und fährt meiner Mutter hinten auf den Stoßfänger.

Wer ist jetzt Schuld? Ich habe gehört das wenn jemand Rückwärts fährt normalerweise immer Schuld ist. Stimmt das? Zumal meine Mutter ja von der Vorfahrtstraße kommt...

Könnt ihr mir da weiter helfen?

LG Wayne93

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Zitat:

@Wayne93 schrieb am 5. Juni 2015 um 14:27:41 Uhr:


Hat sich bevor sie los gefahren ist natürlich ausführlich umgeschaut und als kein Auto kam rückwärts drauf gefahren.

Das wichtigste ist während dem rückwärts fahren auch nach hinten gucken, nicht nur davor.

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Meine Mutter ist ein VW T5 gefahren. Kunststoff Stoßstange ist eingedrückt und gerissen. Müsste erneuert werden da die Aufprall Dämpfer gebrochen sind.

Bei dem zweiten Fahrzeug handelte es um ein VW Polo. Baujahr müsste so um 1996 oder älter sein. Da ist vorne die Stoßstange, Kotflügel und Scheinwerfer beschädigt. Wie es genau ausgesehen kann ich nicht sagen. War nicht dabei.

Zitat:

@Wayne93 schrieb am 5. Juni 2015 um 14:27:41 Uhr:


… von einer Vorfahrtstraße (30er Zone / Rechts vor Links) Rückwärts auf eine Hauptstraße gefahren. …

Das ist etwas verworren – welche Straße ist denn nun die Vorfahrtstraße? Und war es denn eine Vorfahrtstraße oder gilt dort rechts vor links? Und wie kann man von einer Vorfahrtstraße auf eine Hauptraße abbiegen?

Also meine Mutter war auf der Straße die laut der Regel der 30 er Zone vorfahrt hat wegen Rechts vor Links. Wollte da rückwärts rausfahren. Jetzt weiß ich nicht ob man wenn man dort rückwärts raus fährt auch vorfahrt hat oder das nur ist wenn man vorwärts fahrt. Es ist logisch das beim Rückwärts fahren besondere Vorsicht gilt. Sie hat sich abgesichert vor dem rausfahren und während dessen natürlich auch. Fährt raus und ihr fährt einer hinten drauf.

Wenn sie rückwärts in eine rechts vor links Kreuzung fährt hat sie niemals Vorfahrt.

Der Rehtsabbieger muss hier auch nicht damit rechnen das auf seiner Fahrbahnseite jemand rückwärts raus fährt. Ich sehe hier auch keine Chance auf eine Teilschuld. Die Idee rückwärts in eine Kreuzung zu fahren halte ich auch für reichlich dämlich, noch dazu mit einem so unübersichtlichem Auto. Es hätte doch sicher auch andere Möglichkeiten gegeben wo man deutlich sinnvoller wenden kann.

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Zitat:

@Tand0r schrieb am 5. Juni 2015 um 23:07:19 Uhr:


Wenn sie rückwärts in eine rechts vor links Kreuzung fährt hat sie niemals Vorfahrt. …

So, und woher nimmst du die Weisheit? Die StVO sagt nämlich etwas ganz anderes: Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt. Die StVO unterscheidet nicht zwischen Vorwärts- und Rückwärtsfahren.

Hier zum Nachlesen

Sie sagt aber auch das rückwärts fahrende die Gefährdung anderer ausschließen muss.
Für das LG Braunschweig wog das schwerer (LG Braunschweig, 24.1.2008, Az. 9 S 13/08)

http://www.transport-online.de/.../...-Vorsicht-beim-Rueckwaertsfahren

Das ist aber ein ganz anderes Szenario – beim TE ging es um rechts vor links, also um ein Fahrzeug, das von rechts kommt. Egal, ob vorwärts oder rückwärtsfahrend.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 5. Juni 2015 um 23:32:51 Uhr:


Sie sagt aber auch das rückwärts fahrende die Gefährdung anderer ausschließen muss.
Für das LG Braunschweig wog das schwerer (LG Braunschweig, 24.1.2008, Az. 9 S 13/08)

http://www.transport-online.de/.../...-Vorsicht-beim-Rueckwaertsfahren

Genau, da gibt es einen schönen Satz zu, welcher (mitunter und ungefähr) diesen Inhalt wiedergibt: Besonderer Vorsichtspflicht.

Damit ist man doch schon der dumme, ganz egal, wie der andere sich verhalten hat. Mit diesem Satz kann man auch 10 Einweiser rund um das Auto stellen, rennt jemand trotzdem hinter das Auto und du fährst ihm über den Fuß, bist du trotzdem schuld, weil du nicht Vorsichtig genug gefahren bist.

Naja, zumindest sollte der Autofahrer einen Rundumblick haben, damit nichts passiert.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 5. Juni 2015 um 23:07:19 Uhr:


Es hätte doch sicher auch andere Möglichkeiten gegeben wo man deutlich sinnvoller wenden kann.

Richtig,um den Block fahren!

Hi TE,Rückwärtsfahren in einer Kreuzung fahren ist VERBOTEN,egal ob man von rechts kommt.Deine Mutter hat doch keine übersicht,denn so würde ja sie so wie sie gefahren ist auf der Rücksitzbank sitzen,also schlechte sicht.Für mich ist sowas GROB fahrlässig!Was hättest du gemacht wenn du der Polo fahrer gewesen wärst?Auch geschimpft da das andere Auto Rückwärts raus fahren wollte.

Alles Klar. Dann bedanke ich mich für die Antworten. Hat sich jetzt alles geklärt. Die Schäden an beiden Fahrzeugen wurden beseitigt und meine Mutter hat Fahrlässig gehandelt.

Zitat:

@George 73 schrieb am 7. Juni 2015 um 02:50:47 Uhr:


Was hättest du gemacht wenn du der Polo fahrer gewesen wärst?

Ich wäre stehen geblieben und hätte den Rückwärtsfarenden rausgelassen.

Ich glaube, Juristen schauen sich keine YT-Videos an, um Spaß zu haben, sondern MT-Threads 😁

Von 1000 VT lassen vielleicht 3 jemanden raus, ganz egal wie er da steht. Und wenn sich die VT im Schritttempo durch eine Lücke quetschen müssen, die gerade mal 4cm breiter ist, als das Auto, Hauptsache, sie hatten ihre Vorfahrt.

Kommt davon, wenn man sich nicht bedanken kann. Lässt man jemandem den Vortritt, kann man sich bedanken und da das niemand mehr schafft, lässt man auch keinen raus oder vor.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 7. Juni 2015 um 07:46:46 Uhr:


Kommt davon, wenn man sich nicht bedanken kann. Lässt man jemandem den Vortritt, kann man sich bedanken und da das niemand mehr schafft, lässt man auch keinen raus oder vor.

Jemanden

nicht

den Vortritt lassen weil man ja schon vorher weis, dass er sich nicht bedanken wird.

Wer das schon weis sollte sich wo anders bewerben.

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