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Rücknahmepflicht trotz Hinweis auf Mängel ?

Hallo liebe Leute,
zunächst einmal hoffe ich, dass ich hier im richtigen Bereich des Forums schreibe. Ich bin zur Zeit in Neuseeland unterwegs und habe mein Auto verkauft.

Der Fall ist folgender:
Wir haben lediglich einen kurzen handschriftlichen Vertrag aufgesetzt auf dem Kennzeichen, Model, Preis, Datum usw. enthalten sind. Dort habe ich (leider) nicht die übliche "Gewährleistungsausschluss" Klausel eingebaut. Ob dieser Vertrag so rechtlich herhalten würde sei jetzt Mal dahin gestellt. Ich hab die Käuferin beim Kauf ganz genau und auf die Mängel hingewiesen und nichts verschwiegen. Nach nun 2 Tagen haben sie sich dazu entschlossen, dass sie damit nicht leben können und ich das Auto zurück nehmen muss, sonst würden sie eine Anzeige in Deutschland wegen Betrugs ausstellen. Muss ich das Auto nun zurück nehmen? Danke für jedwede Hilfe.

8 Antworten

Die Rechtslage wird in NZ sicher etwas anders sein als in D. Allerdings denke ich daß auch dort Mängel schriftlich festgehalten werden müssen um Bestand zu haben. Rein Mündlich ist da dann immer schwierig.

Um welches Auto, welchen Wert geht es da?

Eine Anzeige in Dtl. wegen Betrugs?? Das halte ich für einen mehr als lächerlichen Versuch dich um deine Urlaubskasse zu erleichtern.

Zitat:

@grilli9 schrieb am 31. Dezember 2017 um 07:28:50 Uhr:


Die Rechtslage wird in NZ sicher etwas anders sein als in D. Allerdings denke ich daß auch dort Mängel schriftlich festgehalten werden müssen um Bestand zu haben. Rein Mündlich ist da dann immer schwierig.

Um welches Auto, welchen Wert geht es da?

also die Mängel haben wir nur mündlich erklärt, schriftlich sind wie gesagt Preis, Modell, usw. festgehalten.

Es handelt sich um einen Toyota Estima von 1995. Der Verkaufspreis war 2650€.

Das Auto hat glaube ich einen "Computerschaden", ich kann es nicht wirklich erklären, jedenfalls brauch das Auto ab und zu Pausen, danach fährt es problemlos weiter. Wir haben explizit darauf hingewiesen und sie haben auch eine 20min Probefahrt gemacht. Jetzt sagen sie, dass es überhaupt nicht fahrtüchtig ist. Es hat sicherlich Probleme aber wir sind 2000km damit gefahren, also komplett fahruntüchtig ist es nicht.

Jetzt kommen sie mit "Vermögensschaden" und Strafanzeige für Deutsche die im Ausland eine Straftat begehen.

Ich denke sie wollen einfach das Auto wieder los werden aber wir haben es natürlich nicht verkauft um es wieder zu bekommen.

Zitat:

@Sebe91 schrieb am 31. Dezember 2017 um 09:02:28 Uhr:



Jetzt kommen sie mit "Vermögensschaden" und Strafanzeige für Deutsche die im Ausland eine Straftat begehen.

Ich denke sie wollen einfach das Auto wieder los werden aber wir haben es natürlich nicht verkauft um es wieder zu bekommen.

Das mag durchaus der Fall sein. Das mit der Straftat würde ich mal locker sehen. NZ ist kein 3.te Welt Land und die Gesetze sind unseren doch ähnlich. Im Zweifel kannst Du Dich ja mal bei einer Polizeidienststelle oder Behörde erkundigen, welche Konsequenzen solch eine Anzeige haben könnte. Einfach den Sachverhalt Schildern. Nehme an über die mündliche Aufklärung gibt es auch Zeugen.

Es kann durchaus auch eine Masche sein, da manche um die Umstände Wissen. Andererseits verlangen die keinen Preisnachlass sondern eine Rückgabe - wo man durchaus annehmen könnte daß die nicht mit dem Fehler leben wollen und sich dessen vorher nicht bewußt waren?

Nehme an Ihr habt es mit dem Schaden schon vor Wochen gekauft?

Nehme auch an Ihr seid am Aufbruch zurück nach Hause?

Jetzt ist halt nach Einholung weiterer Infos über die Konsequenzen, abzuwiegen. Einen neuen Käufer auf die schnelle zu finden ist sicher schwierig und wenn es Zeitlich knapp ist wird dies oft ausgenutzt um den Preis entsprechend extrem zu Drücken.

Ev. mag es Klug sein, einen Preisabschlag anzubieten - wenn dann Ruhe ist und man keine Scherereien mehr hat. Das müsste man dann aber alles schriftlich Festhalten.

Wünsche Euch viel Glück und Erfolg daß es doch noch ein gutes Ende findet.

Toyota Previa hiess das Ding bei uns.

Grundsätzlich muss natürlich ein Käufer bei einem über 20-jährigen GW mit Mängeln rechnen. Um die Sache freundlich beizulegen, könnte mal geklärt werden, warum der Antrieb Pausen verlangt. Also ab in die Werkstatt und die offensichtlichsten Möglichkeiten durchchecken lassen. Wenn's ne kleine Sache ist resp. ein günstiger Workaround den Wagen soweit fahrbar macht, muss man schon sehr streitlustig sein, die Angelegenheit weiter zu eskalieren anstatt sich zu einigen.

Ansonsten gilt neuseeländisches Recht (Consumer Guarantees Act - CGA), und da steht - im Unterschied zum EU-Verbraucherschutz - klar geschrieben:

Zitat:

When the CGA doesn't apply
Consumer guarantees do not apply if you:
- are buying products or services privately
...

Ein Gewährleistungsausschluss ist m.E. nicht verlangt, Du bist somit fein raus.

Danke Grilli für deine Meinung. Also in Neuseeland ist man da als Privatverkäufer relativ sicher, da der Käufer im Nachhinein wenn keine Täuschung (also Lügen über den Zustand) vorliegt fast nichts machen kann.

Falls es wen interessiert:
https://...onsumerprotection.govt.nz/.../

Das ist eine Regierungsseite. Das Auto hat Mängel und wir haben eben darauf hingewiesen.

Nach Möglichkeit würde ich das Auto nicht zurück nehmen weil ich sonst einen neuen Käufer suchen muss und sich meine eigenen Pläne weiter nach hinten schieben. Ich habe mittlerweile meinen Kumpel (Polizist) und Onkel (Anwalt) gefragt und die meinten beide das es kein Betrug ist. In Deutschland selbst könnte man da mehr oder weniger unternehmen außer man hätte super viel Geld (was der Kauf dieses Autos ja schon ausschließt). Da es in Neuseeland legal ist (also ich keine Straftat begehe) dann dürfte ja in Deutschland auch nichts passieren.

Wäre ich ein Händler, dann müsste ich im worst case denke ich, den Schaden reparieren (was ich schon eigentlich nicht glaube, da ich ja gesagt habe was der Schaden ist). Rücknahme als Händler in Neuseeland ist fast nur wenn man über den Zustand des Wagens gelogen hat und wie bereits erwähnt, als Privatverkäufer ist man ziemlich unantastbar. Und hier sollte die deutsche Rechtslage (wenn auch ähnlich) eigentlich schon egal sein?

Tut mir leid wenn das wirr klingt was ich von mir gebe. 1000 Dank für jede Meinung :*

Ja- dann ist die Sache klar - die deutschen Rechte interessieren die Neuseeländer wenig zumal das Geschäft rein in Neuseeland abgewickelt wurde - also deren Recht gilt.

In diesem Sinne kannst Du denen auch gerne Raten die Ihrer Meinung nach nötigen Schritte zu bestreiten. Ev. als Nachsatz daß der Kauf Gesetzeskonform nach NZ- Recht durchgeführt wurde. Dann Wissen die auch mal daß Du darüber auch bescheid weißt.

Denke aber daß da nichts kommen wird, weil die das eher oft als Druckmittel für Ausländer sehen. Und als Ausländer will man halt in einem Gastland Naturgemäß nicht Negativ auffallen vor allem wenn man wieder kommen möchte. Die NZ- Einreise/Aufenthaltsbedinungen sind ja nicht so Lax wie bei uns.

So gesehen keep cool und gute Heimreise. 🙂😉 Ist ein tolles Land war selbst schon 1996 für einige Zeit dort!

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