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Rotlichtverstoß, sofortiger Führerscheinentzug?

Themenstarteram 19. Dezember 2016 um 8:37

Hallo Gemeinde,

einem Bekannten wurde durch überfahren einer "Roten Ampel" der Führerschein sofort auf der Stelle entzogen. Er mußte das Auto stehen lassen und sich selbst bzw das Auto abholen lassen.

Auch Alkohol soll nicht im Spiel gewesen sein und einen Anhörungsbogen hat er auch nicht bekommen. Die Ampel war evtl. ca. 1Sec. rot und eine Gefährdung anderer VT war nicht gegeben. Also er hat keinen Unfall verursacht und sein Auto weißt auch keine sichtlichen Unfallspuren auf.

Kann das sein das man nicht mal bis zur Garage bzw. Wohnort fahren darf?

Einen Rechtsanwalt möchte er auch kontaktieren.

MfG peterfranzpeter

Beste Antwort im Thema

Ich würde sagen dein Bekannter hat dir ein Weihnachtsmärchen erzählt. :D

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Ich habe die Erfahrung gemacht das man Freunden und Bekannten nicht alles glauben sollte was sie so erzählen. :D

Manche Geschichten glauben die doch selber nicht. :D

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 19. Dezember 2016 um 10:41:44 Uhr:

Ich würde als negativen Faktor noch über seine Fahrervorgeschichte nachdenken.

Diese Daten werden bei einer solchen Kontrolle auch geprüft.

Falsch.

Bei einer Kontrolle werden mitnichten Voreintragungen berücksichtigt, da diese einfach nicht bekannt sind.

Die einzige Möglichkeit einer sofortigen Führerscheinsicherstellung ist der Verdacht einer Straftat, hier vermutl. der § 315 b. Und dann wird in aller Regel vorher mit der StA bzw. mit einem Richter Rücksprache gehalten, der dann die Sicherstellung des Führerscheines anordnet oder nicht. Nicht in allen Städten haben StA bzw. Richter rund um die Uhr Bereitschaft, so dass die Sicherstellung dann durch den Beamten vor Ort angeordnet bzw. durchgeführt wird und im Nachhinein dann bestätigt werden muss.

Die Möglichkeit einer Sicherstellung vor Ort besteht also, aber nicht wegen eines einfachen Rotlichtverstoßes. Da muss schon einiges dazu kommen.

Du meinst sicher den §315c:

Zitat:

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ...

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) ....

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Wenn es also durch den Rotlichtverstoß zu einer konkreten Gefährdung kam und die Beamten Anhaltspunkte hatten, dass der Verstoß nicht fahrlässig sondern "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" war, dann würde ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eröffnet und in dem Zusammenhang ist dann auch ein vorläufiger Entzug an Ort und Stelle denkbar.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Dezember 2016 um 12:46:50 Uhr:

Wenn es also durch den Rotlichtverstoß zu einer konkreten Gefährdung kam und die Beamten Anhaltspunkte hatten, dass der Verstoß nicht fahrlässig sondern "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" war, dann würde ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eröffnet und in dem Zusammenhang ist dann auch ein vorläufiger Entzug an Ort und Stelle denkbar.

Nicht mal dann: Klick. Kein Rotlichtverstoß, aber in jedem Fall "grob verkehrswidrig und rücksichtslos".

Aus dem Artikel:

Die Gründe für die Geisterfahrt seien ein Rätsel, sagte Ralf Minet, Sprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe, auf Anfrage der Mittelbadischen Presse. »Die Frau konnte nach der Vernehmung gehen und durfte den Führerschein vorerst behalten.«

Direkte Folgen muss die Falschfahrerin nicht befürchten. »Der Frau war kein strafrechtlich relevanter Tatbestand nachzuweisen«, sagte Polizeisprecher Minet. Der Grund: »Kein Verkehrsteilnehmer hat sich gefährdet gesehen.«

Demnach scheinen die Hürden für ein sofortiges Fahrverbot doch recht hoch zu liegen :confused:

Themenstarteram 19. Dezember 2016 um 12:44

Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. Dezember 2016 um 10:15:31 Uhr:

Achtung!

Heute erster Ferientag in Sachsen-Anhalt und im Saarland!

Und JL liegt wo...?

Genau. In Sachsen-Anhalt.

Sachsen-Anhalt :o JL = Jesusland :D oder auch Jammerlappen

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Dezember 2016 um 12:59:13 Uhr:

Demnach scheinen die Hürden für ein sofortiges Fahrverbot doch recht hoch zu liegen :confused:

ein Fahrverbot steht nicht zur Debatte sondern der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn Du Deinen zitierten Beitrag noch einmal liest so steht darin "kein Verkehrsteilnehmer hat sich gefährdet gesehen". Da aber eine konkrete Gefährdung für den Tatbestand Voraussetzung ist, ist das die Erklärung warum die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde.

Für den Fall des TE (15 sec. Rot) kann das ja durchaus anders gewesen sein.

 

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Dezember 2016 um 12:46:50 Uhr:

Du meinst sicher den §315c:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Dezember 2016 um 12:46:50 Uhr:

Zitat:

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ...

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) ....

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Wenn es also durch den Rotlichtverstoß zu einer konkreten Gefährdung kam und die Beamten Anhaltspunkte hatten, dass der Verstoß nicht fahrlässig sondern "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" war, dann würde ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eröffnet und in dem Zusammenhang ist dann auch ein vorläufiger Entzug an Ort und Stelle denkbar.

Der geht natürlich auch.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Dezember 2016 um 13:58:32 Uhr:

 

Für den Fall des TE (15 sec. Rot) kann das ja durchaus anders gewesen sein.

Wo hast Du denn die 15 Sekunden her? Im Eröffnungsbeitrag ist von 1 Sekunde die Rede. Also ist bei 1 Sekunde Rot über die Ampel fahren gefährlicher als 50 km entgegen der Fahrtrichtung auf der AB...

Vermutlich hat er die Alkoholkontrolle vergessen, nachdem sie ihn wegen der roten Ampel angehalten haben.

Ab einem gewissen Level merkt man sich nicht mehr jedes Detail...

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 19. Dezember 2016 um 14:39:18 Uhr:

 

Ab einem gewissen Level merkt man sich nicht mehr jedes Detail...

Wäre vermutlich auch zuviel verlangt.:-)

Ausserdem wäre es, wenn tatsächlich Alkohol im Spiel ist, kein Reisser mehr, sondern vollkommen legitim.

Ich denke mal, wir wissen hier längst nicht alles oder es ist tatsächlich eine selbst erdachte Geschichte, welche sich so nicht zugetragen hat.

Vielleicht hätte er seinen Schein schon längst mal in amtliche Verwahrung schicken sollen und anlässlich seiner Rotlichtsünde kam beim Überprüfen raus das Er hätte längst seinen Schein abliefern sollen.

:D Oder der Schein ruht schon längere Zeit in der Kur und das Rotlicht ist jetzt der Aufhänger warum man keinen Schein mehr hat.

Wenn einfach bei Rot über die Ampel schon den Schein kosten würde wären die Straßen recht leer.

Ich durfte 2005 nach der Rotlicht fahrt weiterfahren.

Ich habe diese Ampel in Jühlich einfach nicht registriert.

Das Polizei Auto hinter mir auch nicht.

 

Demnach konnte ich auch nicht sagen wie lange die schon rot war.

 

Heraus kamen 3Punkte und 180€, aber kein Fahrverbot.

Themenstarteram 19. Dezember 2016 um 15:16

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. Dezember 2016 um 14:48:52 Uhr:

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 19. Dezember 2016 um 14:39:18 Uhr:

 

Ab einem gewissen Level merkt man sich nicht mehr jedes Detail...

Wäre vermutlich auch zuviel verlangt.:-)

Ausserdem wäre es, wenn tatsächlich Alkohol im Spiel ist, kein Reisser mehr, sondern vollkommen legitim.

Ich denke mal, wir wissen hier längst nicht alles oder es ist tatsächlich eine selbst erdachte Geschichte, welche sich so nicht zugetragen hat.

Hallo, eine erdachte Geschichte ist es nicht. Aber ich kann es nur so wiedergeben wie ich es übermittelt bekommen habe. Im übrigen denke ich genau wie alle User das da mehr im Spiel ist als die eine Sekunde Rotlichtverstoß. Für mich war es wichtig die Meinung, evtl. auch Erfahrung anderer zu hören.

MfG peterfranzpeter

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Dezember 2016 um 14:33:49 Uhr:

Also ist bei 1 Sekunde Rot über die Ampel fahren gefährlicher als 50 km entgegen der Fahrtrichtung auf der AB...

nicht abstrakt. Aber möglicherweise konkret schon. Der Tatbestand setzt halt nun mal die konkrete Gefährdung und das "grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verhalten" voraus.

Du fährst über die Ampel und ein anderer muss bremsen und kann gerade noch einen Unfall vermeiden. Während bei 50km Geisterfahrt kein Auto auf der Fahrspur entgegen kommt.

Genauso beim Verhalten: 50 km Geisterfahrt weil man es echt nicht rafft gegen die bewußte Inkaufnahme der Gefährdung anderer um selber schneller ans Ziel zu kommen an der roten Ampel.

In einem Fall Straftat, im anderen nur eine Owi.

 

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. Dezember 2016 um 15:13:40 Uhr:

Vielleicht hätte er seinen Schein schon längst mal in amtliche Verwahrung schicken sollen und anlässlich seiner Rotlichtsünde kam beim Überprüfen raus das Er hätte längst seinen Schein abliefern sollen.

:D Oder der Schein ruht schon längere Zeit in der Kur und das Rotlicht ist jetzt der Aufhänger warum man keinen Schein mehr hat.

Etwas in der Richtung würde ich übrigens für viel wahrscheinlicher halten als Alkohol. Denn auch bei Alkohol wird der Führerschein normaler Weise nicht vor Ort eingezogen, da wird nur die Weiterfahrt untersagt.

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