Rost auf Kulanz Bj. 2000, Ersatzauto kostenfrei?

Mercedes E-Klasse W210

das ist auch schon meine Frage.

Die E-Klasse soll zur Rostbeseitigung, alle Türen werden aufgeschnitten und teilweise neu zusammengeschweisst laut Meister sprich neue Stücke rein. Ausserdem der Heckdeckel neulackiert (Rostbeulen) sowie Rücklicht rechts.

Ist das für der Ersatzwagen kostenfrei?

34 Antworten

@all

leider kann ich mein letztes Posting nicht mehr korrigieren. So muß es richtig heißen (korrigierte Infos in

Fettschrifft

)

Zitat:

... Eine 2 Jahre Gewährleistung (Sachmängelhaftung) gilt immer dann, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbahrt wurde. Sie gilt auch dann, wenn durch arglistige Täuschung (z. B. durch falsche Angaben im Kaufvertrag) o.ä. der Käufer durch den Verkäufer betrogen wurde. ...

.

Zur Reparatur habe ich jetzt gelesen, daß da auch das Recht über die gesetzliche Gewährleistung mit denselben Bedingungen gilt.

guckt ihr hier:
http://www.e-juristen.de/Gewaehrleistung-Garantie.htm
http://www.reparatur-verleih.de/.../tipps.php3?branche=15&%3Bprio=3

Sorry und Gruß
Harald

P.S. Früher war das Korrigieren von Beiträgen aber länger möglich. 😕

Zitat:

Original geschrieben von tester58


Der Käufer muß in den ersten 6 Monaten eben nicht beweisen daß einTeil schon bei'm Verkauf defekt war. Im Gegenteil, der Händler muß (in den ersten 6 Monaten) nachweisen, daß es bei'm Verkauf nicht defekt war.
Nach 6 Monaten ist es dann genau umgekehrt. Dann mußt Du als Käufer nachweisen, daß es bei'm Kauf schon defekt war.
Für beide Seiten ist dies natürlich ein Problem - aber nicht unmöglich.

Das hatte ich ja auch geschrieben: Wenn der Käufer nachweisen kann dass das Teil von Anfang an defekt war, gelten 2 Jahre. Aber du hast Recht: hatte es saublöd getrennt und man konnte es ohne Probleme auch auf die 6 Monate beziehen.

Zitat:

Original geschrieben von tester58


Hoffe, daß ich damit zum besseren Verständnis beigetragen habe. Und bitte nicht als "Klugsch...serisch" ansehen. 😉

Nie im Leben, ein Forum ist ja schließlich zum Meinungs- und vor allem Wissensaustuasch da. Ich wollte mit meiner Frage auch nicht klugschei"b"en, sondern nur eine evtl. Fehlinfo meinerseits ausschließen. War halt dämlich dass ich es zu sehr verkürzt und damit zweideutig gemacht habe. So wirds wohl besser:

Garantie=freiwillige Leistung
Gewährleistung=gesetzliche Leistung, 6 Monate lang. Wenn man beweisen kann, das es von Anfang an defekt war, dann 2 Jahre lang.

So, jetzt hab ich mal die Prospekte zusammengestellt.

Folgende habe ich:
- Preisliste_E-210_Limousine_01.06.1999.pdf
- Preisliste_E-210_Limousine_29.01.2001.pdf
- Preisliste_E-210_T-Modell_01.06.1999.zip
- Preisliste_E-210_T-Modell_29.01.2001.pdf
- Preisliste_E-211_T-Modell_01.03.2003.pdf
- Preisliste_W210_Komplett_Limousine_15.05.1995.zip

Bei Bedarf bitte Eure email an mich. Werde dann nächste Woche mal eine Sammelmail losschicken.
Größe aller Dateien zusammen ca. 9,5 Mb.

Gruß
Harald

Mein Gott, ihr seit ja schneller wie die Polizei erlaubt. 😁

Hab ja noch nicht mal den letzten Buchstaben geschrieben und schon flattern die ersten PN's ein. 😛 😛

Noch ein Hinweis. Das beste ist für mich, ich schicke allen Interessenten alle Prospekte. Ist für mich dann einfacher. Und bitte nicht vergessen - werde sie erst nächste Woche senden um mich selber etwas zu entlasten.

Schicke die Listen aber auf jeden Fall an alle, die mir ihre email senden - versprochen.
Wichtig - ihr solltet 10 Mb in Eurem Postfach frei haben !!!!!

Gruß
Harald

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Super Danke schon mal!

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