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Roller mit 25 km/h Drossel anmelden und zulassen! Wie gehts?

Themenstarteram 2. April 2013 um 7:23

Moin!

Mein Sohn (15) hat sich einen Roller gekauft und möchte den nun anmelden und zulassen! Es ist ein Aragon CPI GP, welcher derzeit noch als 45 km/h-Version läuft.

Vom Vorbesitzer haben wir

- die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Nicht amtlicher Teil)

- den Stecker für die Drosselung auf 25 km/h

- ein TüV-Gutachten nach § 21 StVZO in Verbindung mit § 4 FZV für die 45 km/h-Zulassung

bekommen!

Was müssen wir nun in welcher Reihenfolge tun, um den Roller ordnungsgemäß mit 25 km/h fahren zu können?

Erst ein Versicherungskennzeichen holen, nehme ich an!?

Dann mit eingebauter Drossel zum TüV? Oder müssen wir zuerst zur Zulassungsstelle einen Fahrzeugschein holen, so wie es bei Autos nötig ist?

Wie machen wir es richtig? Danke!

Gruß

Fliegentod

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von matze3097

Aber wenn ich die drosselung bei der Werkstatt mache bin ich mir nicht sicher ob die mir mechanische drosseln oder elektrische reinmachen den elektrische währe mir lieber

....so eine die man nach Belieben ein- und ausschalten kann ?? !! ;)

wölfle ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Drossel auf 25 km/h' überführt.]

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Und nicht vergessen, die Polizei ist nicht blöd und auch da gibt es Leute die sich in einem Szene auskennen. Mag ein paar mal gut gehen, aber irgendwann kommt man zum richtigen...

[/Ironiemodus an]

Nein, Polizisten merken das nie, denn Polizeibeamte werden als 30-jährige mit Uniform geboren, waren selber niemals jung und kennen Mofas nur vom Hörensagen...

[/Ironiemodus aus]

Zitat:

@Marc1996 schrieb am 18. März 2016 um 02:39:05 Uhr:

Hallo wenn.in die Papiere 25kmh und 50kmh dann brauch mann Nicht zum TÜV der fragt auf was wollen sie den denn anmelden auf 25kmh oder auf 50kmh das hatte ich auch gemacht bei mir fährt der kein 25kmh sondern 70 ist aber auf 25kmh an gemeldet ich habe eine elektronische drosseln drin ein Knopf drück und der fährt dan 25 wenn ich an gehalten werde

und was ist jetzt der sinn dieser aussage ?

ich finde es nicht toll das du ohne versicherrungsschutz und ohne gültige fahrerlaubnis auf öffentlichen strassen unterwegs bist !

 

er hat ein amtliches schreiben auf 25 km/h und ein nicht amtliches auf 45 km/h

passt also alles um ihn auf 25 zu fahren

wenn er wieder 45 fahren soll muss er das nicht amtliche abstempeln lassen oder nochmal zum tüv und dann zur zulassungsstelle ( wegen dem stempel )

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