richtige Angabe bei "Vorbesitzer"?
Hallo zusammen,
eigentlich müsste mein Thema in das Forum "Autoverkauf" - habe ich nur leider nicht gefunden.
Deshalb probiere ich es auf diesen Weg :-)
Folgende Situation:
Ich habe meinen smart ForTwo vor 2 Jahren direkt vom smart-Händler als Vorführwagen gekauft.
Nun möchte ich das Auto wieder verkaufen.
Frage a) Muss in meinem Inserat speziell darauf hingewiesen werden dass es sich beim damaligen Kauf um einen Vorwührwagen gehandelt hat? Oder ist das zwischenzeitilich egal, da es ja einen weiteren Besitzer (also mich) gab?
und Frage b) Wie ist die Angabe "Anzahl Vorbesitzer", z. B. bei mobile.de zu deuten? Ist die Angabe von "2" richtig? Also der Händler und dann ich?
Oder sollte ich mich hier noch gar nicht mitzählen, da der Wagen ja quasi noch gar nicht verkauft ist ;-)
Hehe, blöde Fragestellung - aber vielleicht wisst ihr worauf ich hinaus will?
Da ich rechtlich alles gut machen möchte interessieren mich o.g. Fragen natürlich :-)
Viele liebe Grüße,
Sandra
7 Antworten
Hi,
die gewerbliche Nutzung (als Vorführwagen) solltest du auf jeden fall angeben. Vielleicht nicht extra in der Anzeige aber später beim Verkauf und auch im Kaufvertrag.
Das mit den "Vorbesitzer" ist gar keine so blöd drüber bin ich auch schon gestolpert 😉
Im deinem Fall ist die 2 wohl richtig. Wenn man 1 schreiben würde dann würde das bedeuten 1. Hand eine Null Vorbesitzer gibt es ja nicht 😉
Gruß Tobias
Mal abgesehen davon, dass sowieso jeder das falsch angibt...
Ja, die 2 ist in deinem Fall richtig. Schreib in das Inserat auf jeden Fall rein, dass du den Smart als Vorführwagen gekauft hast. Macht nen guten Eindruck! Denn du kennst das Auto ja, seit es ein Baby war.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,Das mit den "Vorbesitzer" ist gar keine so blöd drüber bin ich auch schon gestolpert 😉
Im deinem Fall ist die 2 wohl richtig. Wenn man 1 schreiben würde dann würde das bedeuten 1. Hand eine Null Vorbesitzer gibt es ja nicht 😉
Gruß Tobias
Wäre die Anzahl
2zutreffend, dann müsste man bei der Frage "Anzahl der Besitzer" die Anzahl
3eintragen, da die Anzahl der Besitzer immer um eins größer ist als die Anzahl der Vorbesitzer.
Offensichtlich gibt es aber bisher nur zwei Besitzer, also nur einen Vorbesitzer.
O.
So ist das im Fahrzeugbrief. In den Auto-Börsen wird es aber anders gehandhabt. Denn null Vorbesitzer kann man bei einem Fahrzeug aus erster Hand nicht angeben. Wie gesagt: Der Satz "Ich habe das Auto als Vorführwagen gekauft" dürfte für hinreichende Klärung sorgen.
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Gerade bei mobile ist das aber doch relativ klar, weil es "Anzahl Fahrzeughalter" heisst...
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten.
Ist toll wie schnell einem hier geholfen wird :-)
Ich habe tatsächlich gestern einen Käufer gefunden der mir auch nochmals bestätigt hat, dass "2" richtig ist.
Auch haben wir gleich das Thema Vorführwagen angesprochen, welches kein Problem war. Ich nehme wie von euch empfohlen eine Passage "Zusätzliche Angabe: ursprünglicher Vorführwagen" im Kaufvertrag mit auf und damit sollte das Thema dann auch geregelt sein.
Nochmals Merci 🙂
Liebe Grüße,
Sandra
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Gerade bei mobile ist das aber doch relativ klar, weil es "Anzahl Fahrzeughalter" heisst...
Aber im Brief steht "Anzahl der Vorhalter." Da muss man mitdenken! 😁