Restschuldversicherung widerrufen/kündigen? (Commerz Finanz)

Hallo 🙂

Ich bin neu hier und hab sofort mal ein paar Fragen.

Ich habe letzte Woche einen neuen Wagen gekauft. Etwa die Hälfte des Kaufpreises wird über die Commerz Finanz finanziert. Der Händler meinte, dass es auf das gleiche rauskommt bei der Finanzierung, ob ich die RSV mitnehme oder nicht. Ich hab nun günstige Zinsen. Hätte ich die RSV weggelassen, wären die Zinsen gestiegen, sodass ich am Ende nahezu auf den gleichen Betrag gekommen wäre. Klang erst einmal plausibel.

Für diese RSV zahle ich ca 550€, die mit in die Finanzierung aufgenommen wurden (bei 1,99%).

Fragen, die im Nachhinein auftauchten:

1. Kann ich diese Restschuldversicherung direkt wieder bei der Bank schriftlich kündigen?

2. Wenn ja, ist dies im Nachhinein sinnvoll? Oder laufe ich gar Gefahr, dass sich anschließend etwas an der Finanzierung ändert (höhere Zinsen etc.) und ich mich womöglich sogar schlechter stehe?

3. Im dem Fall, dass ich von mir aus eine höhere Schlussrate bezahle und den Kredit somit auslöse, bekäme ich vermutlich einen Teil der RSV zurück erstattet? Oder besteht da keine Möglichkeit?

Liebe Grüße,
Sabse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 11. September 2016 um 19:29:13 Uhr:


Wenn die Zinsen wegen des höheren Risikos ohne RSV höher sind, werden sie nicht niedrig bleiben, wenn man diese Versicherung kündigt.

Außerdem wird man eine Entschädigung verlangen. Also 150 bis 200 € würde ich mal als Entschädigung für die gekündigte RSV zu 500 € annehmen. Die Banken brauchen jeden Cent und ihre Vertreter wollen ihre provision auch nach der Kündigung behalten.

Vorher hat man alle Zeit der Welt, das zu überlegen. Später kostet es eben.

schrauber

Gutes Beispiel, wie man in einem Forum auch komplett falsch beraten werden kann.

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Also du solltest eigentlich generell eine RSV kündigen können. Die von Commerz Finanz auf jeden Fall. Da gibt es auch Vorlagen für im Netz. Werbelink entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Das ist schon ne ziemlich plumpe Masche: Anmelden, und der erste Beitrag führt uns zu deiner Beratungs-Homepage?
Ein bisschen kreativer solltest du schon sein. Hab mal gebimmelt.

Entschuldigung!

Ich muß mich wohl korrigieren. Eine RSV würde ja , unter bestimmten Bedingungen, die Restschuld bezahlen und der Kreditnehmer wäre schuldenfrei.

Ein höherer Zinssatz würde die Restschuld nicht beeinflußen. Im Gegenteil man müßte höhere Zinsen weiterhin zahlen.
Also, der Händler hat einfach geblufft und sich eine Provision für die versicherung erschlichen.

schrauber

@ sabse855
die commerzfinanz ist dafür bekannt, teilweise erhebliche Fehler in ihren Darlehensverträgen zu haben. Du solltest deinen Vertrag professionell prüfen lassen. Google mal nach "Vertragswertcheck". Die haben einen guten Ruf und sollen sich in diesen Sachen richtig gut auskennen.

Viele Grüße

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Zitat:

@Mr. Slowfist schrieb am 19. Juni 2018 um 15:49:00 Uhr:


@ sabse855
die commerzfinanz ist dafür bekannt, teilweise erhebliche Fehler in ihren Darlehensverträgen zu haben. Du solltest deinen Vertrag professionell prüfen lassen. Google mal nach "Vertragswertcheck". Die haben einen guten Ruf und sollen sich in diesen Sachen richtig gut auskennen.

Viele Grüße

Wo hast du das denn her? 😕

Zitat:

@Ascender schrieb am 19. Juni 2018 um 16:38:54 Uhr:



Zitat:

@Mr. Slowfist schrieb am 19. Juni 2018 um 15:49:00 Uhr:


@ sabse855
die commerzfinanz ist dafür bekannt, teilweise erhebliche Fehler in ihren Darlehensverträgen zu haben. Du solltest deinen Vertrag professionell prüfen lassen. Google mal nach "Vertragswertcheck". Die haben einen guten Ruf und sollen sich in diesen Sachen richtig gut auskennen.

Viele Grüße

Wo hast du das denn her? 😕

Das ist doch bekannt. Nach der neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab Mitte 2010) muss die Bank dem Kunden sämtliche Infos gem. § 492 BGB mitteilen um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen. Fehlt auch nur eine dieser Infos im Vertrag, hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen.
Super interessant ist das für diejenigen, die z.B. ihren alten Diesel loswerden wollen. Bei Vertragsfehlern kann dieser widerrufen werden. Das Fahrzeug geht zurück zur Bank und der Kreditnehmer bekommt alle bisher geleisteten Zahlungen plus Zinsen zurück. Die Bank darf allerdings einen kleinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer einbehalten.

Das geht bei jedem finanzierten oder geleasten Fahrzeug. Voraussetzung sind natürlich Fehler im Vertrag.

So und jetzt mal scharf nachdenken.

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