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Reperatur nach Unwetter

Hallo, eine Frage zur Reperatur eines Teilkaskoschadens.
Nach einem Unwetterschaden war ich für 3 Wochen bei einer Schadensbegutachten, bei der mir eine Reperatursumme genannt wurde. Es wurde gesagt, es wird der Vertragswerkstatt gemeldet und dort repariert. Vor drei Tagen habe ich mich dort vorgestellt, das Gutachten weiter geleitet. Der Zuständige in der Partnerwerkstatt (Vertragsbindung) sagte mir, dass das Gutachten nochmal von einem Spezialisten geprüft wird, um zu schauen, ob die Reperaturkosten vielleicht höher liegen.

Wenn das der Fall ist, hat dies dann Auswirkungen auf mich?

21 Antworten

Zitat:

@PayDay schrieb am 23. Juli 2021 um 11:16:28 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2021 um 20:01:08 Uhr:


Die von dir geschilderte Situation ist typisch für den von mir genannten Hintergrund. Würde die Werkstatt es anders sehen, hätte man bereits angefangen.

die werkstatt hat allerdings keinerlei interesse daran in einen eigenen nachgutachten das fahrzeug zum totalschaden zu deklarieren. das würde doch der gutachter der versicherung vorher eher machen, nicht aber die werkstatt. die werkstatt will reparieren, weil davon lebt sie doch...

Danke, für mich macht die Aussage des Users oben in diesem Zusammenhang keinen Sinn. Zumal ich, wie bereits erwähnt weit von einem Totalschaden entfernt bin. Ich habe heute mit der Versicherung gesprochen und die sagten, sie zahlen die Reperaturkosten, auch wenn sie höher liegen. Ich muss das Auto nur wie im Vertrag vereinbart in der Partnerwerkstatt reparieren lassen. Ich meine mich zu erinnern, dass sie immer bis Wiederbeschaffungswert zahlen. Es heißt ja nicht, dass es um 2.000€ Differenz geht, meinte die Dame am Telefon auch. Aber manchmal werden Teile eines Schadens einfach anders repariert und dementsprechend erhöht sich dann die Summe.

Dann ist doch alles prima und ihr habt alles richtig gemacht.

Zitat:

@PayDay schrieb am 23. Juli 2021 um 11:16:28 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2021 um 20:01:08 Uhr:


Die von dir geschilderte Situation ist typisch für den von mir genannten Hintergrund. Würde die Werkstatt es anders sehen, hätte man bereits angefangen.

die werkstatt hat allerdings keinerlei interesse daran in einen eigenen nachgutachten das fahrzeug zum totalschaden zu deklarieren. das würde doch der gutachter der versicherung vorher eher machen, nicht aber die werkstatt. die werkstatt will reparieren, weil davon lebt sie doch...

Sollte man denken, ist aber nicht so.

Schon selbst erlebt. Die erste Schadensbewertung erfolgt unter dem Aspekt, dass der Kunde fiktiv abgespeist wird. Will er aber reparieren, wird dann mit dem Ziel des wTS auf Initiative der Partnerwerkstatt neu bewertet. Um den Kooperationsvertrag zu halten ist da auch ein starkes Interesse daran vorhanden, die Kasko vor dem sie treffenden Reparaturrisiko über dem WBW zu schützen. Wie man das findet ist egal. Es ist halt so wie es ist.

Hört man ggf. nicht gerne. Ist auch wieder klar. Da keine Angaben zum WBW und Schadensbild gemacht werden, gehts halt nicht differenzierter.

@GolfFahrer751
Würdest du bitte deinen Beitrag editieren und das Zitat in Ordnung bringen. Das ist dort kein Text von mir.

upps sorry.
Mache ich.

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