1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Reperatur nach Unwetter

Reperatur nach Unwetter

Hallo, eine Frage zur Reperatur eines Teilkaskoschadens.
Nach einem Unwetterschaden war ich für 3 Wochen bei einer Schadensbegutachten, bei der mir eine Reperatursumme genannt wurde. Es wurde gesagt, es wird der Vertragswerkstatt gemeldet und dort repariert. Vor drei Tagen habe ich mich dort vorgestellt, das Gutachten weiter geleitet. Der Zuständige in der Partnerwerkstatt (Vertragsbindung) sagte mir, dass das Gutachten nochmal von einem Spezialisten geprüft wird, um zu schauen, ob die Reperaturkosten vielleicht höher liegen.

Wenn das der Fall ist, hat dies dann Auswirkungen auf mich?

21 Antworten

Schadensgutachten durch den Versicherer?
Welcher "Zuständige". Der Werkstatt?
Also Gegengutachten. Wer hat das beauftragt? Wer bezahlt das?
Wie wurde die Werkstatt beauftragt. Durch dich? Womit?
Deutsches Recht?

Ja, da du einen KaskoSelect Vertrag hast, bedeutet das Werkstattbindung. Da du jetzt aber in eine andere Werkstatt willst, wird dir die Versicherung eh 20% der Rechnungssumme abziehen und vermutlich wird die Reparatursumme aus dem Gutachten bei weitem nicht für die Vertragswerkstatt reichen.

Aber warum jetzt einen neuen Thread dazu? Das wäre besser im anderen Thread dazu aufgehoben gewesen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 22. Juli 2021 um 19:39:40 Uhr:


Ja, da du einen KaskoSelect Vertrag hast, bedeutet das Werkstattbindung. Da du jetzt aber in eine andere Werkstatt willst, wird dir die Versicherung eh 20% der Rechnungssumme abziehen und vermutlich wird die Reparatursumme aus dem Gutachten bei weitem nicht für die Vertragswerkstatt reichen.

Wo habe ich denn gesagt, dass ich zu einer anderen Werkstatt will? Ich war bei der Werkstatt, die für mich zuständig ist. Siehe Vertragsbindung.

Zitat:

@situ schrieb am 22. Juli 2021 um 19:33:03 Uhr:


Schadensgutachten durch den Versicherer?
Welcher "Zuständige". Der Werkstatt?
Also Gegengutachten. Wer hat das beauftragt? Wer bezahlt das?
Wie wurde die Werkstatt beauftragt. Durch dich? Womit?
Deutsches Recht?

Das Gutachten wurde von der Versicherung erstellt, Vertragsbindungswerkstatt sagt, es kann sein, dass die Reperaturkosten vielleicht höher ausfallen. Deswegen meine Frage. Zahlt die Versicherung auch die erhöhten Kosten?

Ähnliche Themen

Das wird sie tun, wenn sie das neue Gutachten bzw. die Reparaturkosten anerkennt. Das wird nicht unwesentlich von der Begründung abhängen.

Das weiß aber niemand hier im Forum und die Versicherung auch erst, wenn es ihr vorliegt und sie es geprüft hat. Bei einer Partner- (nicht Vertrags-) Werkstatt schließe ich nicht aus, dass sie selbst die Freigabe durch den Versicherer klärt. Das fragst du die Werkstatt, nicht das Forum.

Unter "Vertragswerkstatt" versteht man eine an den Hersteller des Fahrzeuges gebundene Werkstatt.

Die Partnerwerkstatt hält die niedrige Gutachtensumme für nicht ausreichend und den Wiederbeschaffungswert für niedriger als die Reparatursumme. Deshalb wird das nachbegutachtet und voraussichtlich auf Totalschaden mit Restwert geschrieben. Ist dann für die TK/VK am billigsten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2021 um 19:53:50 Uhr:


Die Partnerwerkstatt hält die niedrige Gutachtensumme für nicht ausreichend und den Wiederbeschaffungswert für niedriger als die Reparatursumme. Deshalb wird das nachbegutachtet und voraussichtlich auf Totalschaden mit Restwert geschrieben. Ist dann für die TK/VK am billigsten.

Wo steht denn etwas von Totalschaden gewchweigedenn, dass die Reperatur höher ist als der Wiederbeschaffungswert? Ich bin meilenweit von einem Totalschaden entfernt. Wir reden vielleicht von 1500€ mehr. Meine Frage ist lediglich, ob die Versicherung auch eine höhere Reperatursumme übernimmt.

Zitat:

@Mixxy schrieb am 22. Juli 2021 um 19:55:43 Uhr:


Meine Frage ist lediglich, ob die Versicherung auch eine höhere Reperatursumme übernimmt.

DAS WISSEN WIR NICHT.

Die von dir geschilderte Situation ist typisch für den von mir genannten Hintergrund. Würde die Werkstatt es anders sehen, hätte man bereits angefangen.

Hi,

da es ja eine Vertragswerkstatt deiner Versicherung ist sollte das normalerweise kein extremes Problem sein das die Werkstatt das direkt mit der Versicherung klärt.

Du kannst der der Werkstatt aber sagen sie sollen erst mit der Reparatur beginnen wenn sie das ok der Versicherung haben.

Bzw. noch mal bei deiner Versicherung anrufen und sagen das ihre Vertragswerkstatt ihr Gutachten anzweifelt.

Ich kenne das von Select-Werkstatt bei der WGV Stuttgart nur so. Select-Werkstatt erstellt Gutachten selbst und bekommt für die Reparatur auch das was sie selbst ermittelt. Das hält für die Versicherung die Kosten gering und jeder ist befriedigt. (Versicherung, Versicherungsnehmer, Werkstatt).
Und auf die Reparatur gibt es 6 Jahre Garantie obendrauf. Wir (Frau und Tochter) haben damit nur gute Erfahrungen gemacht.

Zitat:

@Mixxy schrieb am 22. Juli 2021 um 19:55:43 Uhr:


Meine Frage ist lediglich, ob die Versicherung auch eine höhere Reperatursumme übernimmt.

Die Versicherung muss und wird die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten zahlen, bis zum Wiederbeschaffungswert jedenfalls und von dem bist du ja weit weg.

Näheres dazu steht in deinem Vertrag.

Das Gutachten scheint zu niedrig zu sein, die Werkstatt schätzt die Kosten höher und möchte sich ggü. der Versicherung absichern. Verständlich, muss dich aber im Grunde nicht interessieren.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 23. Juli 2021 um 09:33:57 Uhr:



Zitat:

@Mixxy schrieb am 22. Juli 2021 um 19:55:43 Uhr:


Meine Frage ist lediglich, ob die Versicherung auch eine höhere Reperatursumme übernimmt.
Die Versicherung muss ..... die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten zahlen,

Das ist natürlich - so allgemein gesprochen - nicht so.

Aber bei einer Partnerwerkstatt, die zu Partnerpreisen und nicht zu den Mondpreisen von Vertragswerkstätten mit dem Versicherer abrechnet, erwarte ich keine Probleme. Aber so was klärt man (du oder die Werkstatt) immer tunlichst vorher (mit dem Versicherer und sonst mit niemanden).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2021 um 20:01:08 Uhr:


Die von dir geschilderte Situation ist typisch für den von mir genannten Hintergrund. Würde die Werkstatt es anders sehen, hätte man bereits angefangen.

die werkstatt hat allerdings keinerlei interesse daran in einen eigenen nachgutachten das fahrzeug zum totalschaden zu deklarieren. das würde doch der gutachter der versicherung vorher eher machen, nicht aber die werkstatt. die werkstatt will reparieren, weil davon lebt sie doch...

Deine Antwort
Ähnliche Themen