Reparatur Vorschaden nachweisen
Hallo!
Nehmen wir mal an ein Kfz hat einen Auffahrunfall und ist im Frontbereich beschädigt. Es wird ein Gutachten (Schadensgutachten) eingeholt, in dem die Arbeitsschritte für eine Instandsetzung aufgeführt sind und anhand dieses Gutachtens wird mit der Vollkaskoversicherung (fiktiv) abgerechnet.
Die Reparatur wird anschließend in einer durchaus großen, aber nicht markengebundenen, Karosserie- und Lackierwerkstatt durchgeführt. Ganz offiziell mit Rechnung und Ust. (also nicht Hinterhofwerkstatt oder schwarz oder so). Mit dieser Werkstatt bestehen aber Sonderkonditionen hinsichtlich der abgerechneten Stundensätze. Dies ist auf der Rechnung auch vermerkt. Die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten sind deshalb niedriger, als das was im Schadensgutachten ausgerechnet wurde.
Wenn man jetzt wegen eines neueren Unfalls Gutachten und Rechnung (in denen die jeweiligen Arbeitsschritte identisch sind) vorlegt, beweist das dann trotzdem eine ordnungsgemäße Reparatur, auch wenn man weniger bezahlt hat? Oder gibt es da Probleme, weil es dann heißt, dass das nicht "ordnungsgemäß" gewesen wäre?
Danke!
25 Antworten
Was die Reparatur gekostet hat ist nebensächlich.
Wichtig ist, daß auf der Rechnung detailliert aufgeführt ist, was repariert wurde. Rechnung und Gutachten im Vorfeld vergleichen.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 1. Mai 2024 um 11:43:59 Uhr:
Wichtig ist, daß auf der Rechnung detailliert aufgeführt ist, was repariert wurde. Rechnung und Gutachten im Vorfeld vergleichen.
Das habe ich, die Reparatur ist sowohl im Gutachten, als auch in der Rechnung identisch mit der Ausnahme, dass der Kotflügel nicht ausgebeult wurde (Gutachten) sondern ersetzt (Rechnung).
Zitat:
@keksemann schrieb am 1. Mai 2024 um 06:52:08 Uhr:
Wer hätte diesen gem. den Angaben des TE löschen lassen können?
Höchstens die Zeit? Der Schaden war 2019, aber kenne auch die Löschfristen da nicht. :-)
Zitat:
@Ryji schrieb am 30. April 2024 um 19:38:33 Uhr:
Ein Prozess vor Gericht, aber die Versicherung hat noch nicht begründet warum sie nicht zahlt. Und ich will vorbereitet sein, weil das das einzige ist, was mir einfallen würde.
Die Versicherung hat auch Kenntnis von der Rechnung oder kommt die erstmals im Rahmen vom Prozess auf den Tisch?
Zitat:
@Ryji schrieb am 1. Mai 2024 um 14:10:50 Uhr:
Höchstens die Zeit? Der Schaden war 2019, aber kenne auch die Löschfristen da nicht. :-)
4 Jahre ab Jahr nach dem Eintrag, sofern kein weiterer Eintrag zu dem Fahrzeug erfolgt ist.
Bsp.:
Eintrag 2019
Vier Jahre: 2020, 2021, 2022, 2023.
Somit müßte der Eintrag am 31.12.2023 gelöscht worden sein.
Blöd wäre es, wenn der Schaden erst 2020 eingetragen worden ist, z.B. weil der Schaden gegen Ende 2019 war. Dann wäre er noch drin.
Man kann eine kostenlose Selbstauskunft zum eigenen Fahrzeug einholen - i.d.R. ist die innerhalb weniger Tage per Post da.
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Danke, gut zu wissen.
Der Schaden war Dez. 2018, Abrechnung/Reparatur dann 2019.
Es hat sich insoweit erledigt, dass die Versicherung jetzt eingelenkt hat.
Zitat:
@Ryji schrieb am 30. April 2024 um 19:38:33 Uhr:
War jetzt halt verunsichert, weil ich dachte die Leasingfirma hat mit der Rechnung bei der Versicherung abgerechnet, aber sie haben sich mit dem Gutachten 4000 Euro auszahlen lassen und dann mit Sonderkonditionen für 2300 Euro repariert.
Es darf keine Bereicherung bei einer fiktiven Abrechnung statt finden. Was hier ja aber statt gefunden hat.
Das eine Leasingfirma überhaupt fiktiv abrechnet mag ich eigentlich bezweifeln.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 4. Mai 2024 um 14:20:49 Uhr:
Das eine Leasingfirma überhaupt fiktiv abrechnet mag ich eigentlich bezweifeln.
Ich kann es nicht 100% sagen.
Es war so, dass ich bei der Leasingfirma zum Nachweis der Reparatur des Vorschadens Unterlagen angefordert habe. Die haben dann die Reparaturrechnung rausgegeben. Auf Nachfrage haben sie dann mitgeteilt, dass sie das erstelle Gutachten nicht rausgeben wollen.
Es wurde dann vom Leasingnehmer bei seiner Kfz-Versicherung angefragt, ob eingereichte Unterlagen zu seiner Versicherung (über die das abgewickelt wurde) übersandt werden können. Und diese hat dann keine Rechnung, sondern nur das Gutachten übersandt.
Daraus habe ich geschlossen, dass es evt. fiktiv abgerechnet wurde, ob es so war kann ich nicht sicher sagen.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 4. Mai 2024 um 15:51:58 Uhr:
Wenn die das Gutachten nicht raus geben ist doch auch schon was nicht in Ordnung.
Ich hatte ja am Ende dann beides und der Reparaturweg aus dem Gutachten hat ja mit dem was laut Reparaturrechnung gemacht wurde vollkommen übereingestimmt.
Nur hat eben der Gutachter netto ca. 4.000 Euro errechnet als Reparaturkosten, dieses Gutachten hatte die Versicherung und die Leasingfirma hatte für 2.300 Euro brutto (durch Sonderkonditionen bei den Stundensätzen) reparieren lassen.
Wieviel die Versicherung ausgezahlt hat, weiß ich nicht. Dass die die 4.000 ausgezahlt haben, war meine reine Vermutung.
"Es darf keine Bereicherung bei einer fiktiven Abrechnung statt finden."
Echt nicht? Und ich dachte bisher immer, das sei Grund für die fiktive Abrechnung. Reparatur durch "Freunde", mit gebrauchten Teilen, Verzicht auf 100%-Reparatur, in kleiner, freien Werkstatt usw.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 4. Mai 2024 um 14:20:49 Uhr:
Es darf keine Bereicherung bei einer fiktiven Abrechnung statt finden. Was hier ja aber statt gefunden hat.
Nach der Logik ginge es noch viel schlimmer: man sackt das Geld ein und läßt gar nicht reparieren, weil einem bei der alten Mühle der Schaden egal ist.
Nein, es ist absolut legal, den Schaden günstiger zu beheben, als vom Gutachter geschätzt oder gar nicht oder nur teilweise oder pfuschig zu reparieren.