Reifen 94T statt 99T ?
Hallo an alle die mehr Ahnung haben als ich ...ok dann an alle 🙂
Zur Zeit sind auf meinem Sintra 205/65/R15/99T Reifen drauf.
Da sie runtergefahren sind wurden mir 205/65/R15/94T angeboten.
Laut Auskunft der Werkstatt dürfen diese Reifen nicht drauf "wegen der Tragfähigkeit"
Kann das sein oder will man mir nur Teure Reifen andrehen?
Danke für eure Hilfe.
Gruß Liz
15 Antworten
Tach,
schau mal in Deinem Fahrzeugschein. Wenn da bei der Reifengröße 99T am Ende steht, darfst Du nichts darunter drauf machen, höher ist kein Problem.
Salve,
remarque
In meinem Schein steht nur 94 H ...nix von T .
Wenn ich 94 H drauf haben darf müssten doch 94 T auch gehen oder ?
Gruß Liz
hi
1.prinzipiell darfst du nur das montieren und fahren was in deinen papieren steht!!
oder was du noch eingetragen haben könntest wenn du eine tüv-abnahme hast die noch nicht in deinen papieren steht und bei der nächsten kontaktaufnahme mit der zulassungsstelle eingetragen werden soll!!!
2. der tragfähigkeitsindex ist ja wichtig da du ja mit deinem sintra nicht gerade ein leichtgewicht hast!
minimum des Tragfähigkeitsindex bitte den papieren entnehmen. du darfst allerdings aber einen höheren tragfähigkeitsindex fahren.
niemals niedriger
gruß
meiner meinung und erfahrung brauchst du den höheren index aber nicht eintragen lassen
auch mit dem geschwindigkeitsindex aufpassen höher kein prob aber niedriger
Zitat:
Original geschrieben von LizParker
In meinem Schein steht nur 94 H ...nix von T .Wenn ich 94 H drauf haben darf müssten doch 94 T auch gehen oder ?
Gruß Liz
kommt ganz drauf an mit wieviel kmh deiner eingtragen ist
h ist bis 210 kmh
t nur bis 190 kmh
falls du den niedrigeren index nimmt mußt du eine kennzeichnung der niedrigeren geschwindigkeit
bei tacho hinkleben(damit du auch immer schön daran erinnert wirst das du nicht schneller fahren darfst, als z.b. index t=190kmh)
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Zitat:
Original geschrieben von LizParker
In meinem Schein steht nur 94 H ...nix von T .Wenn ich 94 H drauf haben darf müssten doch 94 T auch gehen oder ?
Gruß Liz
Mit der Zahl wird die Tragfähigkeit definiert, der Buchstabe definiert die Max. zulässige Höchstgeschwindigkeit.
T = bis 190 km/h, H = bis 210 km/h. Es kann sein, dass Du Winterreifen mit dem "T" fahren darfst, das steht auch im Schein. Dann muss aber im Sichtfeld des Fahrers am Armaturenbrett ein Aufkleber mit "190 km/h" angebracht werden.
Wenn Du die Angabe im Schein nicht findest, geh mal zu Deinem FOH, der kann das Anhand der FIN erkennen.
Salve
die tragfähigkeit lässt sich ja anhand der zul. achslast nachrechnen.
wenn dann 94 reicht, dann reicht 94 eben, egal was in den papieren steht.
sollte dir jeder prüfer bestätigen können.
wenn H als geschwindigkeitsindex vorgeschrieben ist, dann darfst du evtl. bei WR eine stufe tiefer gehen (also T), aber mit aufkleber im sichtfeld.
Zitat:
Original geschrieben von rgruener
die tragfähigkeit lässt sich ja anhand der zul. achslast nachrechnen.
wenn dann 94 reicht, dann reicht 94 eben, egal was in den papieren steht.
sollte dir jeder prüfer bestätigen können.wenn H als geschwindigkeitsindex vorgeschrieben ist, dann darfst du evtl. bei WR eine stufe tiefer gehen (also T), aber mit aufkleber im sichtfeld.
wenn es laut zul. achslast ausreichen würde nen 91er zu fahren ABER in den papieren 94er stehen
,
dann geb ich euch nur den guten rat euch daran zu halten. denn wenn ein zu niedriger index gefahren wird als in den papieren steht und ein unfall passiert, dann fährst du mit einem Fahrzeug das KEINE betriebserlaubnis hat. da bezahlt keine versicherung!!
willste dir wirklich so´nen ärger einhandeln????
und ich denke es macht keinen sinn sich einen niedrigeren index in die papiere ieintragen zu lassen.
gruß
natürlich macht es keinen sinn sich einen niedrigeren lastindex eintragen zu lassen.
trotzdem ist die achslast entscheidend und nicht der eintrag in den papieren.
ich kann auch nix für diese tatsache.
nachzulesen u.a. hier:
http://www.adac.de/.../default.aspx
beachte den punkt: abweichungen zwischen fahrzeugschein und reifen.
einfache verwendung von daten in den fahrzeugpapieren erspart natürlich diskussionen, nachdenken, nachrechnen und evtl. auch blöde fragen. das sei unbestritten.
Zitat:
Original geschrieben von zafiray22dtr
hi1.prinzipiell darfst du nur das montieren und fahren was in deinen papieren steht!!
oder was du noch eingetragen haben könntest wenn du eine tüv-abnahme hast die noch nicht in deinen papieren steht und bei der nächsten kontaktaufnahme mit der zulassungsstelle eingetragen werden soll!!!
Das stimmt bei den neuen Papieren so leider nichtmehr. In den Papieren steht heute nurnoch die kleinste Zulässige Reifengröße und evtl. nachträglich eingetragene...
In meinen AstraF Papieren stehen z.B. 155/80 13 oder sowas. Ab Werk hatte der aber 185/60 14 drauf..
Am besten in den Umrüstkatalog schauen. Was da drinsteht darf man auch fahren..
Was für eine hypothetische Diskussion 🙁
Glaubt Ihr der TE versteht noch, was Ihr postet 😕,
zumal er ja schreibt, daß er wenig Ahnung hat.
Wenn am Fahrzeug keine Änderungen zur Serie
vorgenommen wurden gilt Folgendes:
a) zur Tragfähigkeit (LI 94 statt 99)
>In seinem "Schein" steht 9 4 H
also braucht er k e i n e 99 T
b) zur Höchst- Geschwindigkeit (GSY T=190km/h ; H = 210km/h )
> Winterreifen sind in 94 T möglich
mit "190 km/h-Aufkleber" im Sichtfeld des Fahrer´s
> Sommerreifen sind in 94 T n u r möglich,
wenn die Höchstgeschwindigkeit in seinem "Schein"
max. 190 km/h beträgt.
Eine "TÜV-Abnahme" und Änderung in seinem "Schein"
ist n i c h t notwendig 😉
Mal so eine (ganz) Dumme Frage: Ich fahre aktuell auch mit Reifen rum, die als Geschwindigkeitsindex "T" haben, in meinen Papieren steht auch eigentlich "H" also muss ich ja diesen Aufkleber auf dem Tacho kleben haben...
Meine Frage also: Wo zum Kuckuck bekomme ich solch einen Aufkleber O.o ??
Nun, eine Sache noch: warum steht in den Papiere eigentlich "H"? Der Wagen hat laut eben jenen Papieren eine maximal Geschwindigkeit von 187 km/h, da reicht doch auch "T" aus...
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Was für eine hypothetische Diskussion 🙁Glaubt Ihr der TE versteht noch, was Ihr postet 😕,
zumal er ja schreibt, daß er wenig Ahnung hat.Wenn am Fahrzeug keine Änderungen zur Serie
vorgenommen wurden gilt Folgendes:a) zur Tragfähigkeit (LI 94 statt 99)
>In seinem "Schein" steht 9 4 H
also braucht er k e i n e 99 T
b) zur Höchst- Geschwindigkeit (GSY T=190km/h ; H = 210km/h )
> Winterreifen sind in 94 T möglich
mit "190 km/h-Aufkleber" im Sichtfeld des Fahrer´s> Sommerreifen sind in 94 T n u r möglich,
wenn die Höchstgeschwindigkeit in seinem "Schein"
max. 190 km/h beträgt.Eine "TÜV-Abnahme" und Änderung in seinem "Schein"
ist n i c h t notwendig 😉
der TE fragte allerdings ob er 94er montieren darf weil er diese angeboten bekommen hätte!!!
hat aber 99er montiert.
wenn es umgekehrt wäre dann hätte sich diese ganze diskussion erübrigt!!