Reichweite Laser/Radarpistolen

Hi Leute,

ich hab eine generelle Frage:
Bin beruflich sehr viel in Ungarn unterwegs und hier wurden seit Mai die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen drastisch erhöht. Schon ab 143 km/h wird man zur Kasse gebeten (wenn erwischt versteht sich...).

Seit Mai gibt es dementsprechend auch deutlich mehr Kontrollen, fast jeden Tag sehe ich solche. Meist stehen freundlichen Kollegen auf Brücken über der AB und schiessen Fotos herannahender Fahrzeuge (ich denke mal dass sie Fotos schiessen, denn anhalten können sie einen von der Brücke ja nicht).

Bei uns in de Firma hat sich jetzt eine Diskussion zu eben diesem Thema entwickelt, aber Experte ist diesbzgl. niemand.

Meine Frage an Euch ist, ob jemand von Euch irgendeine Ahnug hat, wie weit diese Laser/Rader (Geschwindigkeitsmess)Geräte etwa reichen, bzw. innerhalb welcher Distanz ein Foto geschossen werden kann. Wenn man die freundlichen Kollegen in grün erkennt, ist es dann schon zu spät und bremsen sinnlos? Oder muss man schon nahe an denen dran sein, um erwischt zu werden?

Selbstverständlich würde ich die maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit nie überschreiten 😁 , aber Eure Antworten würden mich trotzdem brennend interessieren.

LG
Ollie

Beste Antwort im Thema

Ich will hier nicht nochmal alles wiederholen dafür gibt es die Suchfunktion. Außer ihr besteht drauf...

Zur Entfernung:

Das Riegl LR 21 ist zugelassen auf 1000m weil es zoomt. Es handelt sich also quasi um ein Fernglas mit Lasermessfunktion. Ich sehe das Motiv, also das Fahrzeug in 1000m mit der Zoomfunktion genauso (eher besser, siehe unten) wie beim alten Riegl LR 90 in 200m. Das alte Riegl zoomt nämlich nicht, weshalb es nicht sowei zugelassen ist. Ich muss zugeben, dass beim alten Riegl alles über 300-400m schwer wird, aber möglich! Da kommt es ganz auf die Messörtlichkeit und das Messfahrzeug an. Aber beim neuen Gerät wird alles im Sucher, quasi im Fernglas, digital angezeigt, also Geschwindigkeit, Messentfernung und die Ausweitung des Laserstrahls. Ich kann das Fahrzeug also auf die 1000m eigentlich viel genauer messen (mit Stativ natürlich), wie beim alten Laser ein Fahrzeug auf 200m. Grund: Beim alten hab ich nur einen kleinen mono Sucher, der mir weder nennenswert zoomt, bei dem ich nur mit einem Auge durchschaue, der mir keinerlei Daten anzeigt während ich zoome/ziele und "abdrücke". Ich muss das Gerät vom Auge wegnehmen um das Messergebnis auf einer schnöden kleinen Anzeige zu sehen. Beim neuen Gerät schaue ich mit beiden Augen durch und kann zoomen wie mit einem Fernglas. Ich sehe bei der Messung genau die Geschwindigkeit und die Entfernung. Zudem sehe ich den "Laserpunkt" optisch an den Zoomfaktor angepasst im "Fernglas". Ich kann den Laserpunkt also genau an das Fahrzeug heranzoomen, auf das Fahrzeug anpeilen und wenn ich gemäß Anzeige feststelle, dass der Laserpunkt nicht am Fahrzeug vorbei auf das nächste, sondern nur auf dem Kennzeichen abgelegt ist, "abdrücken".

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Zitat:

Original geschrieben von Olliminator01


(in HU immer noch legal, doch leider nicht immer funktionierend)

und zwar dann, wenn nicht permanent gemessen wird, sondern sie dich zuerst anvisieren und dann abdrücken. :-)

@ Hello neo49 !

...und was machst Du wenn das Kennzeichen schräg nach unten schaut?

Gruß  adi

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK


Ich habs zwar schon mal in einem anderen Thread geschrieben, aber gerne auch hier nochmal 🙂 Ich spreche, was das rechtliche angeht, hier von Bayern.

1.) Es besteht bei Lasermessungen keine Pflicht, das Messergebnis dem Betroffenen vorzuzeigen. Und warum sollte dir ein Polizist alles erzählen wollen. Es kann genauso sein, dass das Ergebnis auf der Pistole gar nicht von dir ist, wenn man der Argumentation des Zweitposters folgt. Immer dieser Verwschörungstheoretiker 🙄 Ich muss schließlich auch vor Gericht für das Messergebnis einstehen.

ähm das ist falsch

schonmal gesehen laserkontrollen ohne pistolen mit videoaufzeichnungen da stehen die kurz dahinter oder direkt daneben und holen die fahrer raus. das amchen se weil se dir das ergebnis zeigen müssen. deshalb wird man auch immer gefragt ob man es einsehen will dies ist pflicht

die reichweite ist pro gerät abhängig ab bestimmter reichweite kanns sogar passieren das das hintere gemesen wird anstatt das anvisierte weil je weiter der laser geht desto grösser wird der laserpunkt

Ne, das ist keine Pflicht. Fällt eher unter die Rubrik Service.

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Zitat:

Original geschrieben von Himeno


... das amchen se weil se dir das ergebnis zeigen müssen. deshalb wird man auch immer gefragt ob man es einsehen will dies ist pflicht.

Weder "müssen" noch "pflicht", nirgends in Deutschland.

Wenn man derartiges im I-Net findet, dann einfach mal auf die Landesendung der Domain achten: .at für Österreich.
In Österreich müssen die Messwerte (Geschwindigkeit und Entfernung) dem Beschuldigten gezeigt werden, ansonsten liegt ein Verfahrensfehler vor.

Aber nicht in Deutschland.
Anhand der gezeigten Messwerte kann doch immer noch ein anderes Fahrzeug gemessen worden sein, nur weil man mir einen Wert zeigt, muss es doch nicht "mein" Wert sein. In Österreich hat der Gesetzgeber nicht ganz so viel Vertrauen gegenüber "seinen" Polizisten, zwei dreistellige Zahlen korrekt ablesen zu können, in Deutschland aber schon.

Zitat:

Original geschrieben von adisenator


@ Hello neo49 !

...und was machst Du wenn das Kennzeichen schräg nach unten schaut?

Gruß  adi

Dann wird kein Messwert angezeigt, sollte ich aufs Kennzeichen zielen. Ich brauche beim Riegl LR90 30 Messungen die innerhalb 1 Sekunde allesamt schlüssig zueinander zurück zum Gerät kommen müssen. Oder anders: Messstrahl 1 und 2 messen mittels einfacher Weg/Zeit Berechnung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Danach müssen 28 Folgemessungen, also 28 weitere Laserentferungsmessungen dieses erste Ergebnis bestätigen. Sollte nur eine Messung, also ein Messstrahl, abweichen und abgelenkt werden, z.B. durch das Kennzeichen nach unten oder durch das Fahrzeug hindurch aufs nachfolgende, wird der komplette Messwert annuliert und kein Ergebnis angezeigt. Man muss sich das so vorstellen, dass zum einen manche der 30 entsendeten Lasermessungen gar nicht zurückkommen was zur Annulation führt oder z.B. die 3. Messung plötzlich um 1m nach hinten abweicht, obwohl doch Messung 1 und 2 ergaben, dass sich das Fahrzeug mit x m/s nähert. Auch hier gibt eine Plausibilitätsprüfung eine Löschung.

Da es nicht selten vorkommt, dass der Laser mal abgelengt wird, werden viele Messungen annuliert, bis die 30 abgesendeten wirklich mal innerhalb der Software angegebenen Tolleranz zurückkommen. Deswegen entwischen manche obwohl zu schnell, da schlecht anzuvisieren oder man muss bei manchen 4-5 Mal "abdrücken" ehe eine Messung angezeigt wird. Soviel dazu.

komisch ich kenn nur laserkontrollenwo ich immer rausgewunken werde

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