ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Regulierung Privathaftpflicht wg. Schaden durch Rad

Regulierung Privathaftpflicht wg. Schaden durch Rad

Themenstarteram 12. Dezember 2013 um 18:14

Hallo,

ich wollte mal in die Runde horchen, ob jemand mit Erfahrungswerten dienen kann, ob die Regulierung durch eine Privathaftpflicht (vom Verursacher, dem Radfahrer) von Schäden an einem PKW im Straßenverkehr wirklich so extrem lange dauert?

Mir ist nämlich ein Radfahrer hinten ins Auto geflogen, als ich bremsen musste, weil er IMO zu wenig Sicherheitsabstand hatte + Schrecksekunde.

Nun hat man mir in allen Autohäusern Angst gemacht, dass man es noch nie erlebt hätte, dass da unter einem halben Jahr eine Reparaturfreigabe da war. Nun interessiert mich natürlich, ob das wirklich so lange dauert, habt ihr da Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Der Schweisser

 

Nun hat man mir in allen Autohäusern Angst gemacht, dass man es noch nie erlebt hätte, dass da unter einem halben Jahr eine Reparaturfreigabe da war.

So eine Pauschalaussage ist natürlich völliger Unsinn.

Es kommt (wie immer bei einem Unfall im Strassenverkehr) auf den Hergang und auf die Haftung an.

Muss die Haftungsfrage erst langwierig geklärt werden, kann sich die Kostenübernahme der Versicherung natürlich ziehen.

Zu berücksichtigen ist hierbei das besondere Schutzinteresse von Radfahrern im Strassenverkehr, welches auch von den Gerichten hoch angesiedelt wird.

 

Wenn es allerdings eine klare Sachlage gibt, also der Radfahrer einfach nicht aufgepasst hat und hinten in das Fahrzeug gefahren ist, wüsste ich nun wirklich keinen Grund, warum sich hier eine Kostenübernahme über ein halbes Jahr hinziehen sollte.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Original geschrieben von Der Schweisser

Zitat:

Ich hätte ja am liebsten ein Gutachten machen lassen, aber auch da wird man wohl seinem Geld dafür hinterher rennen müssen, weil es im Gegensatz zu einem PKW Unfall nicht anstandslos bezahlt werden wird - so sieht das auch der Anwalt.

Hier liegt Dein Anwalt falsch. Es besteht keinerlei Unterschied zu einem durch PKW verursachten Unfall.

Ein Gutachten ist das einzig taugliche Mittel zur Beweissicherung der Schadenshöhe, es gehört zum Schaden und muss bezahlt werden!

Zitat:

Und dann sind wir wieder an dem Punkt, wenn ich jetzt wegen dem bösen Winter mit seinen salzigen Straßen mein Auto reparieren lasse, um höheren Schaden abzuwenden, dann kann die Versicherung kommen und meckern, dass ihr Gutachter nichts mehr sehen kann, weshalb die dann die Leistung verweigern können. Und mit nur Fotos gibt sich manch eine Versicherung auch nicht zufrieden. Und da ich bezweifle, dass das der Verursacher aus der Portokasse freiwillig bezahlt, bin ich lieber vorsichtig.

Sobald das GA vorliegt, kannst Du reparieren lassen und ob die Versicherung meckert, kann Dir völlig egal sein, Du hast sowieso keinen Anspruch an sie. Und ein Gutachter der Versicherung hat an Deinem Auto absolut nichts zu suchen! Der Verursacher muss zahlen, wenn er dies nicht tut, wird ihn das Gericht dazu verurteilen.

Zitat:

Die Versicherungen haben nichts zu verschenken und - ich mag mich irren - aber mal rein fiktiv gesprochen, wenn 3 Leute aussagen, dass da jemand in Kapfradler-Manier bei 1,5 Meter Sicherheitsabstand jemanden hinein fährt, dann würde ich als Versicherung sagen, dass das grob fahrlässig gemacht wurde und die Zahlung ablehnen. Naja, dass wird schon wieder zu tiefgründig, mir ging es im Endeffekt ja nur um Zeiten der Bearbeitung.

Mit seiner PHV muss sich der Verursacher auseinandersetzen, nicht Du.

Wann Du dein Geld bekommst, liegt zum großen Teil an Dir. Also schnellstens GA machen lassen, Zahlungsaufforderung an Verursacher mit 14 Tagen Fristsetzung, bei Nichtzahlung Mahnbescheid.

Mfg

Hast Du schon ein Lebenszeichen von seiner Versicherung?

Zeugenaussagen prophylaktisch niederschreiben lassen.

( Sollten Jahre in`s Land gehen verschwimmt die Erinnerung)

Ansonsten machen wie trouble01 geraten hat.

Werkstatt fragen ob Folgeschäden zu erwarten sind,

am besten schrifltich.

Weißt Du welche Versicherung? Wenn ja ruf an & frag nach wie`s aussieht.

ala:

" Mein Friseur sag ich soll sofort Gutachten und so, aber sie zahlen

doch alles nach KVA oder Rechnung oder Direktabrechnung mit Werkstatt !?

Oder etwa nicht?

Dann könnten wir uns doch das teure Gutachten sparen und alles geht viel schneller!?"

Antwort hat natürlich schriftlich zu sein.

am 16. Dezember 2013 um 1:46

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Sollte der Verursacher meinen, er sei unschuldig, geht es halt vor Gericht. Aber Du hast ein heiles Auto.

Meines Erachtens muss man seine Unschulld nicht beweisen.

Insofern liegt der aktive Part beim Rechnungssteller.

Mahnbescheid -> Ablehnung -> Im Anschluss muss der Aussteller des Mahnbescheides aktiv werden.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

 

Mit seiner PHV muss sich der Verursacher auseinandersetzen, nicht Du.

Wann Du dein Geld bekommst, liegt zum großen Teil an Dir. Also schnellstens GA machen lassen, Zahlungsaufforderung an Verursacher mit 14 Tagen Fristsetzung, bei Nichtzahlung Mahnbescheid.

Mfg

Mag in der Theorie alles sein.

Anders als im KFZ - Bereich ist eine PHV aber keine Pflichtversicherung, an die sich der Geschädigte wenn er mag wenden kann.

Ob es überhaupt eine gibt die für den vom Radfahrer verursachten Schaden aufkommen wird ist doch unklar.

Ob dem Verursacher in die Tasche gegriffen werden kann ebenso, ob der irgendwelche Mittel hat ist unbekannt.

Da kann man dann gerne Mahnbescheide schicken wie man möchte, sobald der Beschuldigte dem widerspricht ist man wieder am Zug und kann gerichtlich versuchen an sein Geld zu kommen.

Also erstmal den Ball flach halten, bevor man große Kosten erzeugt und mit der großen Keule um sich schlägt.

Nicht dass man das alles hinterher selbst zahlt.

Zudem ist heute Montag, der öffnete diesen Faden hier am vergangenen Donnerstag.

Es liegt also gerade EIN Arbeitstag zwischen dem Vorfall und heute.

Ein klein wenig mehr Geduld muss man da schon haben finde ich, auch wenns schwer fällt.

Hat jemand Erfahrungswerte?

Wie sieht`s denn aus wenn der Schädiger einsichtig

und meldet es seiner Versicherung.

Kann man dann mit denen direkt abrechnen oder muß

trotzdem alles über den Schädiger laufen.

Gibt doch bestimmt Versicherungen die sich um Ihre

Kunden kümmern und Ihnen diese Arbeit abnehmen würden?

Vielleicht nicht die Internetversicherungen, aber von meiner

( alles bei denen, seid 20 Jahren ) würde ich sowas erwarten.

" Hallo meine liebe PHVersicherung,

hab da was geschrottet, war keine Absicht, übernehmt Ihr die Abwicklung!?"

Abwicklung wird schon von der Haftpflicht übernommen, wenn diese vom Versicherungsnehmer damit beauftragt wurde. Dafür ist sie ja schließlich da.

Prüfung und Begleichung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche => Haftpflichtversicherung

Ich hatte mal einen Schaden verursacht.

PHV benachrichtigt

- Schadensanzeige ausgefüllt

- Versicherung rechnete mit dem Geschädigten direkt ab.

Schadenanzeige 25.10.13. Versicherer mit Regulierungsschreiben an den Geschädigten am 1.11.13.

Schaden geschlossen. So schnell kann es gehen.

SG LEjockel

Themenstarteram 17. Dezember 2013 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Also erstmal den Ball flach halten, bevor man große Kosten erzeugt und mit der großen Keule um sich schlägt.

Nicht dass man das alles hinterher selbst zahlt.

... ja das sehe ich auch so, dass mit dem dann später alles selber zahlen hatte ich nämlich schon mal, woraus ich dann gelernt habe, doch ne Vollkasko abzuschließen und umsichtiger zu handeln. Dem Gutachter ist am Ende nämlich egal, ob die Versicherung zahlt oder nicht, der will sein Geld im zweifel dann von mir. Die Kasko hat mir übrigens angeboten, den Schaden sofort zu bezahlen und sich dann auf eigene Faust um die Eintreibung bei Verursacher und seiner PHV zu kümmern. Aber das will ich nicht ... noch nicht, erst wenn es hart auf hart kommt.

Es ist zwar nicht wie von Dir vermutet erst ein Arbeitstag vergangen, sondern glaub morgen dann 2 Wochen ohne Reaktion der Versicherung, aber darum soll sich der Anwalt kümmern, welcher ja eine Frist gesetzt hat und dann gucken wir mal. Ich für meinen Teil würde anregen, nach verstreichen der Frist noch einmal 10 Tage zu geben an den Verursacher und Versicherung, wenn dann nix kommt, hilft nur klagen.

Umso interessanter wäre ja mal bei der Schilderung von LEjockel, ob es da auch um ne Radfahrer Sache ging? So eine schnelle Abrechnung wäre ja wirklich vorbildlich, aber wenn man streng wäre auch normal bei klaren Umständen.

Ja war Fahrrad gegen Auto.

LEjockel

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Regulierung Privathaftpflicht wg. Schaden durch Rad