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Regressmöglichkeit?

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 11:17

Ich hatte vor ein paar Monaten ein Brandfall bei mein Fahrzeug.Ist alles korrekt erstattet und ersetzt worden soweit.

Es entstand auch Schaden am Gebäude.

Heute bekom ich folgendes Schreiben von der Versicherung vom Hausbesitzer(Feuer-Gebäude-Versicherung).

Sehr geehrter Herr XXXX

 

Wir prüfen zur Zeit unsere Regressmöglichkeiten.

Nach den von uns gemachten Angaben ist der Brandschaden durch ihr Fahrzeug verursacht worden.

Bitte teilen Sie uns das Kennzeichen ihres PKWs sowie den Kraftfahrzeughaftpflichtcersicherer undd ie Versicherungsscheinnummer mit.

Sie können mich auch gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Westfälische Provinial Versicherung AG

 

 

Was zum Geier hat das zu bedeuten?

31 Antworten
Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 12:13

Durch den Brand des Fahrzeugs ist ein Schaden am Gebäude entstanden.

Die Versicherer haben für solche Fälle gegenseitige Regressabkommen geschlossen.

Mit anderen Worten: ihre Haftpflichtversicherung wird sich möglicherweise an dem Gebäudeschaden beteiligen müssen.

 

Quelle: www.recht.de

Dein Fahrzeug hat einen Schaden verursacht.

Als Halter bist Du dafür verantwortlich.

Du kannst den Schaden aus Deiner Tasche bezahlen oder eben Deiner Versicherung zur Regulierung vorlegen.

Zwei Handlungen sind jetzt erforderlich:

1. Die Fragen der Gebäudeversicherung (provinzial) beantworten.

2. Deine Versicherung informieren (Kopie des Schreibens vorlegen).

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 12:04

Ja Halter is mein Bruder, Fahrer war ich an den Abend.

Regulierung des KFSs über die Teilkasko ist komplett behoben worden.

Auch die hat die Gebäudeversicherung den Gebäudeschaden behoben.

Das wichtigste is mir das ich nich hochgestuft werde aber da ich schon ein neuen Wagen habe mit neuen Vertrag wurden die gleichen SF Klassen übernommen.

Da dürfter hoffentlich nix passieren

Zitat:

Original geschrieben von Timo1983m

Das wichtigste is mir das ich nich hochgestuft werde aber da ich schon ein neuen Wagen habe mit neuen Vertrag wurden die gleichen SF Klassen übernommen.

Da dürfter hoffentlich nix passieren

Falsch. Wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Leistung erbringt, wird der Schaden deiner neuen Versicherung nachgemeldet. Und die wird dann zum 01.01. den Schadensfreiheitsrabatt entsprechend ändern.

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 12:48

Verdammt ich hatte eh vor zu wechseln.

...auch dann passiert das ganze unabhängig davon ;)

Abwarten - Tee trinken.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 14:21

Zum kotzen wegen ein Teilkaskoschaden hochgestuft zu werden wo ich nix dafür kann.

 

Wäre arg unfair also kann ich hoffe das sich die KFZ Haftpflicht nichts davon annimmt.

Dabei ist schon alles auch am Gebäude reguliert worden.Und jetzt kommen die an

Das es nicht erfreulich ist, wenn die eigenen Prozente steigen verstehe ich.

Wäre es umgekehrt, fändest Du das Verhalten der Versicherung vermutlich vollkommen o.k

In jedem Fall ist es das.

Für den Schaden ist Dein Auto und damit Du verantwortlich.

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 17:31

Ach ist doch heftig,

es liegt keine Fahrlässigkeit vor.Die Polizei hatr doch alles aufgenommen und mich auch vernommen sozusagen.Von denen kam nie wieder was.Haben doch auch alles sich angeschaut.Daraufhin hat meine Teilkasko ja auch alles bezahlt.

Wenn ich Alkohol oder Drogenkonsum genommen hätte Ok aber in diesen Fall is das äußerst unfair.

Nein, isses nicht.

Das ist auch keineswegs mit Drogenkonsum o.ä. zu vergleichen - die Frage der Fahrlässigkeit stellt sich auch nicht.

Der Eigenschaden ist reguliert worden - und der Fremdschaden muss es auch werden, völlig normal.

Wie madcruiser schon sagte, versetz dich mal in die Lage des Geschädigten...

Nicht vergessen - von einem Auto geht Betriebsgefahr aus, so oder so. War der Brand denn Brandstiftung o.ä.?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 20:02

Ja ganz toll

Dafür hat der Hausbesitzer doch gefälligst seine Gebäudeversicherung.

Immer auf die kleinen oder wie?

Nein es war keine Brandstifung.Technischer Defekt halt.

Wüßte nicht, warum der Hausbesitzer sich dagegen absichern müsste, dass fremde Autos vor seinem Haus abbrennen.

Themenstarteram 16. Oktober 2005 um 20:47

Jau alles klar ich merk schon auf welcher Seite ihr hier seid,auf einen kleinen armen Schüler oder des Hausbesitzers.

Das Auto ist unter dem Carport abgebrannt.Und das Carport ist halt Wohngebäudebestandteil.

aber okay Morgen ruf ich meine und die Gebäudeversicherung an.

Wir sind auf gar keiner Seite. Es ist sicherlich verständlich, dass die ganze Sache für dich sowieso schon reichlich ärgerlich und frustrierend ist.

Das ändert aber nichts an der Haftung.

Der Schaden am Gebäude ist durch einen Brand deines Fahrzeuges entstanden, egal wer wie wohlhabend oder arm ist. Wenn neben deinem Auto ein anderes abfackeln würde und dabei dein Auto beschädigt würde, würdest du auch nicht sagen: "Kein Thema, das zahlt meine KFZ-Versicherung, brauchst dir darum keine Sorgen machen."

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