Regelfrage

Ich kenne mich nach eigener Einschätzung sehr gut mit den Verkehrsregeln aus aber eine Sache kann ich gar nicht einschätzen:

Hier gibt es auf der A66 kurz vor Frankfurt Miquell-Allee eine Autobahn-Brücke, die derzeit neu gemacht wird. Auf der Seite stadteinwärts sind die Spuren verengt und es sind durchgängige gelbe Linien auf die Straße gemalt, die also ein Überholverbot anzeigen. Allerdings gibt es gleichzeitig Baustellen-Schilder, die auf ein Überholverbot hindeuten - mit der Einschränkung, dass dies nur für LKW und mehrachsige Gespanne beschränkt ist. Was ist denn nun erlaubt bzw. verboten? Zählen die gelben durchgezogenen Linien als Überholverbot oder hebt das Schild, was ein Überholverbot nur für LKW beschreibt, das Verbot für PKW und Krads wieder auf?

Bin mal auf eure Meinungen gespannt.

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke


Nein, das darfst du nur bei Stau oder stockendem Verkehr, der wohl bei 80km/h nicht gegeben ist.

ich hab gelernt, dass das auf der BAB bei geschwindigkeiten <60km/h gilt, da das eigentlich die mindestgeschwindigkeit ist.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Das entscheidente ist wo ICH bin.

Bin ich, bei 2 fahrstreifen in einer richtung rechts von der linie darf ich diese NICHT überfahren um den LKW vor mir zu überholen da eine durchgezogene linie nun mal nicht überfahren werden darf, befinde ich mich aber links von der linie und kann ohne sie zu überfahren den LKW überholen dann darf ich das.

Überholen und vorbeifahren sind 2 grundlegend verschiedene dinge und haben nichts aber auch gar nichts miteinander zu tuen.
Du vermischt gerade voll beide begriffe miteinander.

Gruss
Maik

Sehe ich grundsätzlich genau so, aber auch "Patti106" hat recht.

Aufgrund der durchgezogenen Linien darf nicht ausgescherrt und überholt werden, aber aufgrund des Überholverbots-Schildes dürfen, auch wenn ich schon links bin, PKW nicht überholt werden LKW aber schon. Anders ausgedrückt, wenn ich links fahre und rechts eine Kolonne von 6 LKW dann 1 PKW und dann wieder 6 LKW, darf ich bis zur Hälfte überholen und muß dann aber hinter dem Pkw bleiben. Der darf aber aufgrung der Linie nicht nach links fahren, um dann die LKW ebenfalls zu überholen.

Tja, wir haben soviele schöne Schilder und Regeln in D, die müssen doch irgendwann auch mal zu Anwendung kommen, auch wenns eigentlich nur verwirrt.

Komische Verkehrsregelung dort.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Komische Verkehrsregelung dort.

Und PKW-Überholverbote sind auf zweispurigen Strecken eigentlich nur unnötige Verkehrsbehinderungen.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Sehr interessante Seite - beim Stöbern gleich noch ein paar Dinge gefunden, die mich schon immer mal interessiert haben.

Danke fürs Posten, razor!

Gruß
Ralle

Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Sehe ich grundsätzlich genau so, aber auch "Patti106" hat recht.
Aufgrund der durchgezogenen Linien darf nicht ausgeschert und überholt werden

Es darf nicht die Spur gewechselt werden. Mehr sagen durchgezogene Linien alleine nicht aus.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports


aber aufgrund des Überholverbots-Schildes dürfen, auch wenn ich schon links bin, PKW nicht überholt werden LKW aber schon. Anders ausgedrückt, wenn ich links fahre und rechts eine Kolonne von 6 LKW dann 1 PKW und dann wieder 6 LKW, darf ich bis zur Hälfte überholen und muß dann aber hinter dem Pkw bleiben. Der darf aber aufgrung der Linie nicht nach links fahren, um dann die LKW ebenfalls zu überholen.

Das ist Blödsinn. Wenn da ein typisches Baustellen-Überholverbot steht, dann gilt das nur für LKW (und Omnibusse und PKW mit Anhänger) - also dürfen LKW (und Omnibusse und PKW mit Anhänger) nicht überholen. Du - mit PKW - darfst natürlich trotzdem auch PKW überholen.

Ein Überholverbot, bei dem die Art der Fahrzeuge, die man überholen darf, eingeschränkt wird, gibt es nur in Bezug auf "langsamfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen" - dann steht da ein schönes Zusatzschild mit einem Traktorsymbol und "dürfen überholt werden" drunter. (abgesehen davon, dass das Überholverbot i.A. nur verbietet, mehrspurige KFZ und Krafträder mit Beiwagen zu überholen)

Wenn unter einem Schild "nur" steht, bedeutet das, dass das Verbot nur für Führer dieser Fahrzeuge gilt.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von andy_112


ich hab gelernt, dass das auf der BAB bei geschwindigkeiten <60km/h gilt, da das eigentlich die mindestgeschwindigkeit ist.

Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf BABen. Wenn es Hunde und Katzen Regnet, nebelt oder glatt ist, kann dich ja keiner zwingen mindestens 60 zu fahren.

Das Fahrzeug mit dem die BAB befahren wird, muss nur in der Lage sein, schneller als 60 (also mindestens 61) fahren zu KÖNNEN.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf BABen. Wenn es Hunde und Katzen Regnet, nebelt oder glatt ist, kann dich ja keiner zwingen mindestens 60 zu fahren.

Es haben aber schon mehrere Gerichte entschieden, dass man nicht "unnötig langsam" fahren darf, wenn Fahrbahn und Wetter ausgezeichnet sind. Und ich denke, da ist mit 60, vielleicht auch schon mit 80 eine Schmerzgrenze erreicht. Wer halt nicht schneller darf oder den Berg hochkommt (LKW, Gespanne)... okay, aber der normale PKW-Fahrer hat da keinen triftigen Grund.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf BABen. Wenn es Hunde und Katzen Regnet, nebelt oder glatt ist, kann dich ja keiner zwingen mindestens 60 zu fahren.

Das Fahrzeug mit dem die BAB befahren wird, muss nur in der Lage sein, schneller als 60 (also mindestens 61) fahren zu KÖNNEN.

ja doch... legt doch nciht immer auf die goldwaage!

Ich fasse dann mal zusammen:
Ich darf mit meinem PKW die Spur nicht wechseln. Wenn ich auf der mittleren Spur bin, darf ich aber an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahren. Ein LKW, der in der Mitte fährt, darf aber an keinem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifahren und ist somit "gefangen", da er auch nicht auf die rechte Spur darf.

Die Verengung hat auch noch drei Spuren?

Noch mal die Frage:

Ist auf der gesamten Strecke die Linie durch gezogen?

An der Tunel-Umfahrung in Tegel sind diese Linien auch nur dort, wo es vom Baustellenbereich auf die normalen Spuren geht.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Die Verengung hat auch noch drei Spuren?

Ja. Ich glaube ich mache morgen mal ein Foto, da die Baustelle da nicht mehr so lange sein wird.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Noch mal die Frage:
Ist auf der gesamten Strecke die Linie durch gezogen?

Ja, von Beginn bis Ende der Baustelle. Es handelt sich ungefähr um geschätzt 3 km.

War vieleicht einfacher eine Linie durch zuziehen statt immer neue Striche zu ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2


Ich fasse dann mal zusammen:
Ich darf mit meinem PKW die Spur nicht wechseln. Wenn ich auf der mittleren Spur bin, darf ich aber an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahren. Ein LKW, der in der Mitte fährt, darf aber an keinem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifahren und ist somit "gefangen", da er auch nicht auf die rechte Spur darf.

Richtig.

Grund könnte sein, dass die Spuren zu schmal sind, als dass ein LKW einen anderen LKW sicher überholen könnte, es dort aber andererseits oft LKW-Stau gibt, wenn alle LKW auf der rechten Spur fahren. Man "erlaubt" den LKW so, zweispurig auf Lücke zu fahren (in dem Sicherheitsabstand der Fahrzeuge rechts kann sich links jeweils ein weiterer LKW befinden)

Ähnlich war das mal an einem Sonntagvormittag in den Bergen südlich von Kassel - zwei Spuren, aber absolutes Überholverbot. War auch zu eng zum Überholen.

(in jener unsäglichen Baustelle auf der A7 vor dem Hattenbacher Dreieck, in der in Richtung Süden ein Fahrstreifen auf der richtigen Seite lag und zwei Fahrstreifen auf der Gegenfahrbahn - mit garantiertem LKW-Stau rechts. An jenem Sonntag war die rechte Fahrbahn komplett gesperrt und links eben die zwei PKW-Spuren mit absolutem Überholverbot auch für LKW freigegeben)

Oder dadurch erhoffen sich die Behörden, dass sich auf allen Fahrspuren wenigstens annähernd an das Tempolimit gehalten wird - weil Fahrzeuge, die links schnell in die Baustelle einfahren und dann auf Limit runterbremsen, eben nicht nach rechts wechseln dürfen, auch wenn sie nicht mehr schneller fahren als die rechts fahrenden.

Oder die Spuren sind öfter mal hin- und her verschwenkt worden (in den Verschwenkungen sind Spurwechsel ja meist auch verboten)

MfG, HeRo

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