Regelfrage
Ich kenne mich nach eigener Einschätzung sehr gut mit den Verkehrsregeln aus aber eine Sache kann ich gar nicht einschätzen:
Hier gibt es auf der A66 kurz vor Frankfurt Miquell-Allee eine Autobahn-Brücke, die derzeit neu gemacht wird. Auf der Seite stadteinwärts sind die Spuren verengt und es sind durchgängige gelbe Linien auf die Straße gemalt, die also ein Überholverbot anzeigen. Allerdings gibt es gleichzeitig Baustellen-Schilder, die auf ein Überholverbot hindeuten - mit der Einschränkung, dass dies nur für LKW und mehrachsige Gespanne beschränkt ist. Was ist denn nun erlaubt bzw. verboten? Zählen die gelben durchgezogenen Linien als Überholverbot oder hebt das Schild, was ein Überholverbot nur für LKW beschreibt, das Verbot für PKW und Krads wieder auf?
Bin mal auf eure Meinungen gespannt.
27 Antworten
Überholverbot
Eine durchgezogene Linie stellt kein Überholverbot dar.
Du darfst nur nicht auf Ihr oder über sie drüberfahren.
Wenn also genügend Platz wäre dürftest Du sehr wohl überholen.
Grüße von Clefi !!!
Ohne Spurwechsel ist das dann aber im eigentlichen Sinne nur ein Vorbeifahren.
Denke eher, da hat einer net aufgepasst. Sind die Linien über die gesamte Strecke durchgezogen?
Vorbeifahren tut man an einer mülltonne oder einem geparktem PKW, wenn sich das "ding" dann bewegt spricht man vom überholen.
Eine durchgezogene linie darf nicht zum überholen überfahren werden, sozusagen ist dann dort überholverbot.
Gruss
Maik
Wenn dann aber rechts ein LKW mit 60 fährt und man ist links mit 70 unterwegs, darf ich dann nicht "überholen"?
Oder fahre ich einfach, ohne Spurwechsel wohlgemerkt; "vorbei"?
Das entscheidente ist wo ICH bin.
Bin ich, bei 2 fahrstreifen in einer richtung rechts von der linie darf ich diese NICHT überfahren um den LKW vor mir zu überholen da eine durchgezogene linie nun mal nicht überfahren werden darf, befinde ich mich aber links von der linie und kann ohne sie zu überfahren den LKW überholen dann darf ich das.
Überholen und vorbeifahren sind 2 grundlegend verschiedene dinge und haben nichts aber auch gar nichts miteinander zu tuen.
Du vermischt gerade voll beide begriffe miteinander.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Das entscheidente ist wo ICH bin.
befinde ich mich aber links von der linie und kann ohne sie zu überfahren den LKW überholen dann darf ich das.
Ich vermische garnichts. Wenn ich nicht überholen darf, dürfte ich dies auch nicht, wenn ich schon links bin. MIR ist klar, dass eine durchgezogene Linie nicht mal mit einem Reifen berührt werden darf.
Das Überfahren einer Durchgezogenen Linie ist verboten.
Und ohne Überfahren ist kein Überholen von der rechten Spur beginnend möglich. Links darf ich natürlich am LKW vorbeifahren = überholen.
Mal eine andere Frage: Muss ich überholen, wenn ich mich einmal auf der linken Spur befinde und wegen der durchgezogenen Linie nicht nach rechts rüber kann?
Wäre ja etwas seltsam, da wäre ich ja quasi zu Geschwindigkeitsüberschreitungen gezwungen, weil ich mich nicht an das Rechtsfahrgebot halten DARF, aber auch einen deutlichen Geschwindigkeitsüberschuss haben muss. Kann ja irgendwie nicht sein. 😁
Also: Rechtsfahrgebot aufgehoben und rechts überholen erlaubt in dem Fall? Aber eigentlich darf ich bei den meisten Baustellen ja eh schon rechts überholen, wenn links nicht schneller als 60 gefahren wird. Denn ein zäher Verkehrsfluss existiert ja auch, wenn dieser durch Schilder angeordnet wird, oder?
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Das Überfahren einer Durchgezogenen Linie ist verboten.
Und ohne Überfahren ist kein Überholen von der rechten Spur beginnend möglich. Links darf ich natürlich am LKW vorbeifahren = überholen.
Mal eine andere Frage: Muss ich überholen, wenn ich mich einmal auf der linken Spur befinde und wegen der durchgezogenen Linie nicht nach rechts rüber kann?
Wäre ja etwas seltsam, da wäre ich ja quasi zu Geschwindigkeitsüberschreitungen gezwungen, weil ich mich nicht an das Rechtsfahrgebot halten DARF, aber auch einen deutlichen Geschwindigkeitsüberschuss haben muss. Kann ja irgendwie nicht sein. 😁
Also: Rechtsfahrgebot aufgehoben und rechts überholen erlaubt in dem Fall? Aber eigentlich darf ich bei den meisten Baustellen ja eh schon rechts überholen, wenn links nicht schneller als 60 gefahren wird. Denn ein zäher Verkehrsfluss existiert ja auch, wenn dieser durch Schilder angeordnet wird, oder?
Du darfst sogar bis 80 rechts schneller fahren, allerdings nie 20 schneller als der Verkehr auf der linken Seite.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Mal eine andere Frage: Muss ich überholen, wenn ich mich einmal auf der linken Spur befinde und wegen der durchgezogenen Linie nicht nach rechts rüber kann?
Wäre ja etwas seltsam, da wäre ich ja quasi zu Geschwindigkeitsüberschreitungen gezwungen, weil ich mich nicht an das Rechtsfahrgebot halten DARF, aber auch einen deutlichen Geschwindigkeitsüberschuss haben muss. Kann ja irgendwie nicht sein.
1) Theoretisch müsstest du überholen, wenn du nur gleich schnell fährst, fährst du ja nur links. rechts wird gefahren, links überholt. Aber in der Praxis müssten dann alle links fahren, deshalb wird dich wohl niemand verknacken, wenn du in der Baustelle links nur so schnell fährst wie erlaubt.
2) Müsste so stimmen. Wäre mir zumindest keine Regelung bekannt, die in Baustellen das Rechtsfahrgebot aufhebt.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Du darfst sogar bis 80 rechts schneller fahren, allerdings nie 20 schneller als der Verkehr auf der linken Seite.
Also gilt das auch für den normalen Verkehr? Ich dachte, es muss sich auf der linken Spur eine Schlange gebildet haben.
Sonst dürfte ich einen extremen Schleicher, der mit 80 links fährt ja legal rechts mit 100 überholen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Du darfst sogar bis 80 rechts schneller fahren, allerdings nie 20 schneller als der Verkehr auf der linken Seite.
Nein, das darfst du nur bei Stau oder stockendem Verkehr, der wohl bei 80km/h nicht gegeben ist.
Zitat:
Original geschrieben von Warmmilchtrinke
Nein, das darfst du nur bei Stau oder stockendem Verkehr, der wohl bei 80km/h nicht gegeben ist.
Also für mich ist 80 schon sehr zäher Verkehr, wenn deutlich mehr erlaubt sind. Und wenn dann sogar links so langsam gefahren wird...
Und wie steht es in der StvO (was stockender Verkehr ist)? Hat jemand den § parat?