Rechtsverdreher aufgepaßt...
Hallo Leute,
ein guter Freund von mir 😉 hatte folgendes Erlebnis. Er fährt im Berufsverkehr auf seinem Motorrad nach Hause. Da die Straße breit genug ist, fährt er, während die Autos im Stau still stehen, zwischen den Autos auf einer gedachten "Zwischenspur" entlang. Etwa 50m vor ihm sieht er, dass ein gerade rollendes Fahrzeug diese Zwischenspur mutwillig sehr eng (um nicht zu sagen zu) macht. Er dachte dann schon vollkommen diese Situation akzeptierend zu sich, dass er wohl diese Zwischenspur nicht benutzen kann. Er konnte sich aber des Gedankens nicht verwehren, dass die Aktion des rollenden Fahrzeuges aus Verdruß darüber, dass dieses selbst, aufgrund seiner Breite, diese praktische Zwischenspur nicht nutzen konnte geschah. Mein guter Freund fuhr trotzdem erstmal weiter, um dann gegebenenfalls eine andere Spur zu wählen, was dann völlig unproblematisch der Situation angepaßt passieren sollte. Als er dann ziemlich genau hinter dem besagtem Auto war, das die Zwischenspur nicht nutzen konnte, ergab sich eine völlig neue, ungeahnte und vorerst willkommene Situation. Scheinbar hatte der Fahrer, des PKWs eingesehen, dass er wohl doch zu breit für die Zwischenspur war, und räumte diese bereitwillig und scheinbar vorrausschauend meinem guten Freund gegenüber, der schmal genug dafür war. Doch dann folgendes Dilemma. Als er auf Höhe der Fahrertür des PKW war, schnellte diese urplötzlich wie von Geisterhand bewegt auf. Da mein Freund, vorrausschauhend wie er nun mal ist, langsam unterwegs war, berührte er diese Tür nur mit einem Teil seiner Motorradverkleidung in Höhe des Blinkers und kam letztendlich auf Grund einer guten Reaktion zum stehen. Da er beiderseitig auf die schnelle keine Beschädigungen feststellen konnte fuhr er einfach weiter. Wiederrum konnte er sich des Gedankens nicht verwehren, dass der Führer des besagten PKW dafür verantwortlich war, dass die Tür auf einmal auf schnellte und dass dies in vollen Wissen darüber geschah, dass es zu Beschädigungen, ja zu einem Unfall kommen könnte.
Mein Kumpel wäre sich nun gerne seiner Rechtslage bewußt. Er kann an seinem Motorrad keine Beschädigung feststellen und kann sich auch nicht vorstellen, dass der PKW eine großartige Beschädigung erlitten hat. Gesetzt den Fall, dass der PKW-Fahrer sich das Kennzeichen meines guten Freundes notieren konnte, wie sollte er sich dann am besten verhalten, wenn es zu einer Anzeige gegen ihn kommen würde? Sieht es denn nicht eher so aus, dass der PKW-Fahrer mutwillig einen Unfall herbeiführen wollte. Mein guter Freund ist sich auch nicht so sicher ob er sicht nicht sogar auf der "regulären" Spur links von dem PKW befunden habe, nur halt sehr nah der Spur des PKW. Er müsse sich, wenn es denn drauf ankäme, halt nochmal gedanklich in diese Situation zurück versetzen um zu überprüfen, wie es denn genau war.
Was könnt Ihr zu diesem Fall sagen? Wie siehts aus für meinen Kumpel?
25 Antworten
Schlecht. Erstens ist eine weitere Spur aufmachen nicht erlaubt, zweitens fuhr er nicht umsichtig genug. Heißt also, wenn es zur Anzeige kommt, hat er die Arschkarte. Hinzu kommt noch die Fahrerflucht.
Wiederum, warum macht der PKW-Fahrer die Tür auf?
Wollte er aussteigen? Frische Luft reinlassen? Evtl doch volle Absicht!
Steht nicht in der STVO das man auf seinem Recht nicht beharren solle?
Nur weil einer einen Fehler begeht, hat da ein anderer das Recht, mit ebenfalls einem Fehlverhalten ihn zu belehren?
Schwierige Sache, prizipiell hat keiner das Recht sich durchzuschlengeln, aber es darf auch keiner, ohne Beaufsichtigung des Rückwärtigen Verkehrs seine Tür öffnen!
50/50 würd ich sagen 🙁
ach....
der Freund vom freund hat erzählt ......
1.unerlaubtes entfernen vom Unfallort ...
2. den idi erstma gefragt ob er tatsächlich ne neue Tür gebraucht hätte ...
3. unerlaubtes durchschlängeln bzw evt. rechtsüberholen,
Naja, was heißt Fahrerflucht. Es ist ja letztendlich nicht wirklich etwas passiert. Und soll man nicht auch nicht wegen jedem "Pup" die Polizei verständigen. Wie sieht es denn mit Nötigung meines Freundes aus? Und wie gesagt, es besteht ja auch die Möglichkeit, das er sich zum Zeitpunkt des Vorfalles gar nicht beim "Durchschlängeln" befand. Und käme da jetzt nicht auch das fahrlässige Missachten des Rückwärtigen Verkehrs ins Spiel?
Ich habe mal gehört, dass das sogenannte Durchschlängeln zwar nicht erlaubt ist, es aber von der Polizei geduldet wird, was natürlich, wenn was passiert, dem Durchschlängler auch nichts nützt. Das seh ich ja ein. Aber der Punkt, dass es geduldet wird, verleitet doch aber auch wieder...
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Huhu!
Also ne Rechtsberatung is hier eh Banane und net erlaubt! 😮
Eine solche Duldung des Durchschlängelns durch die Herren in Grün is ja gut und schön, aber wenn dann solch ein Fall deines "guten Freundes" geschieht, hilft ihm das auch nix.
Weil normalerweise darf er sich nicht durchschlängeln. Im Gegenzug hat der Fahrer des Autos aber auch beim Öffnen der Tür den rückwärtigen Verkehr zu beachten (egal ob da einer kommen darf oder nicht). Hinzu kommt noch, dass man sich im Straßenverkehr möglichst platzsparend zu verhalten hat (das steht doch auch irgendwo sinngemäß). Von daher war der Autofahrer auch net wirklich korrekt unterwegs.
Das nächste ist die Fahrerflucht. Im Endeffekt isses egal ob es nur ein Kratzer oder ne Delle is. Die widerrechtliche Sachbeschädigung hat stattgefunden. Wenn wegen dem Andotzen von dem Motorrad am Auto Spuren zurückgeblieben sind, hat sich dein "guter Freund" unerlaubt entfernt. Basta.
Ich würde (ohne Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit - is ja hier auch nicht erlaubt - 😉 ) mal behaupten, dass es im Fall einer Anzeige für deinen "guten Freund" nicht sehr rosig ausgehen wird. Im Zweifel würde ich darauf tippen, dass sich die beiden den Schaden und Ärger 50:50 teilen.
Aber wie jeder weiß, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand... 😁
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von hollerbumber
ach....
der Freund vom freund hat erzählt ......
1.unerlaubtes entfernen vom Unfallort ...
2. den idi erstma gefragt ob er tatsächlich ne neue Tür gebraucht hätte ...
3. unerlaubtes durchschlängeln bzw evt. rechtsüberholen,
Zu 1.
Wenn denn nichts passiert ist, warum also den ohnehin stark stockenden Berufsverkehr (in Berlin sind die Reaktionen auf noch mehr Stau nicht zu unterschätzen) noch mehr aufhalten?
Zu 2.
Ich glaube, das ist meinem Kumpel im ersten Moment nicht eingefallen
Zu 3.
Rechtsüberholen ist innerhalb geschlossener Ortschaften auf einer mehrspurigen Straße (nicht Stadtautobahn) erlaubt. Und es gilt auch keine Rechsfahrgebot. (Das nur so nebenbei)
Gut, dass hier ein Konflikt vorprogrammiert ist, ist schon klar, aber gibt es nicht auch Stimmen, die meinen Freund aufbauen könnten bzw. ihm etwas Mut machen könnten. Er wird doch nicht der erste gewesen sein, dem sowas blödes schon einmal passiert ist. Zumal ich als im Stau stehender Autofahrer alle paar Minuten von einem oder mehreren Motorrädern überholt werde. Das scheint doch also an der Tagesordnung zu sein.
Na gute Nacht. Wenn der Typ ne Anzeige macht hat dein "Freund" ein echtes Problem.
Was heißt Fahrerflucht?
Kleines Bsp. Ein Freund von mir fährt LKW. Er streifte beim Abbiegen ein Vorfahrtsschild. War nur ein kleiner Knick drin, ansonsten alles in Ordnung. Er fuhr weiter. Ein umsichtige Passant notierte sich das Nummernschild. Anzeige bei der Polizei. Punkte weiß ich nicht mehr genau, müssen so um die 4-6 gewesen sein, 3 Monate Fahrverbot und etliche 100€ Geldstarfe.
Fahrerflucht wird in D gar nicht gern gesehen. Er kann wirklich nur hoffen das keine Anzeige kommt.
Unerlaubtes Durchschlängeln.
Beschädigung des anderen Fahrzeugs.
FAHRERFLUCHT!!!
Das der Autofahrer die Tür mit Absicht aufgemacht hat muss dein "Freund" erstmal beweisen. Kann er das? Nein!
Dein "Freund" hat Scheiße gebaut, aber nen riesen Haufen davon.
Die beste Chance ist, auf Nummer sicher zu gehen und der Polizei es so zu schildern, wie "dein Freund" es erlebt hat. Wenn man innerhalb von 24h sich bei der Polizei meldet, ist zumindest die Fahrerflucht vom Tisch. Und Fahrerflucht ist auch nicht gleich Fahrerflucht.
Bin mir zwar nicht 100%ig sicher, aber teuer wird es erst bei einem Schaden von 1500€ für den Flüchtigen (Was bei den heutigen Fahrzeugen ja schon fast nen unbemerkter Parkrämpler sein kann). Es kam vor nenm knappen Jahr mal ein Bericht bei so einem Automagazin, war eigentlich ganz interessant, hab es dennoch nur mit einem Ohr/Auge verfolgt.
Wie gesagt, am sichersten ist es zur Polizei zu fahren. Die werden "deinem Freund" genau sagen können was das Beste ist. Wenn der PKW-fahrer sich nicht meldet ist es eh Vergessen und falls er ne Anzeige macht, hat man schonmal mit der Fahrerflucht vom Tisch!
V-Twin, hast du meinen Beitrag nicht gelesen? Oder gehst du davon aus das so ein Vorfahrtsschild mehr als 1500€ kostet?
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Das der Autofahrer die Tür mit Absicht aufgemacht hat muss dein "Freund" erstmal beweisen. Kann er das? Nein!Dein "Freund" hat Scheiße gebaut, aber nen riesen Haufen davon.
Ebenso muss der Autofaher beweisen, das "sein Freund" sich auf "seiner" Spur befand. so eine Autotür kann auch bis in die Nebenspur reichen. In diesem Falle steht wohl Aussage gegen Aussage solange es keine glaubwürdigen Zeugen gibt.
Zur mittelliene versetztes Fahrer ist ja nicht nicht erlaubt 😉
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
V-Twin, hast du meinen Beitrag nicht gelesen? Oder gehst du davon aus das so ein Vorfahrtsschild mehr als 1500€ kostet?
Nö, hab ich nicht, dein Beitrag war noch gar nicht drin als ich angefangen habe meinen Beitrag zu schreiben.
Und ich hab gesagt das ich mir nicht sicher bin, hab es nur im TV gesehen und da wurde was drüber gesagt! Genaues kann eh nur nen Rechtsberater sagen!
Zitat:
Gut, dass hier ein Konflikt vorprogrammiert ist, ist schon klar, aber gibt es nicht auch Stimmen, die meinen Freund aufbauen könnten bzw. ihm etwas Mut machen könnten. Er wird doch nicht der erste gewesen sein, dem sowas blödes schon einmal passiert ist. Zumal ich als im Stau stehender Autofahrer alle paar Minuten von einem oder mehreren Motorrädern überholt werde. Das scheint doch also an der Tagesordnung zu sein.
Jawoll!!!!!!
Tschaka Taschaka, du schaffst es.... Juhuuuuuuuuuuuuuuu!!!!
Ihm kann niemand was, er is der Größte und überhaupt...
Sorry, das musste jetz ma sein....
Äh, hallo?!?! 🙄
Was erwartest du? Er kann froh sein, wenn er keine Anzeige kassiert deswegen. Imho hat der Autofahrer noch die besseren Karten, weil er ja da nicht alleine stand und wer weiß, vielleicht hat er ja in dem Stau zufällig grad nen anderen gefragt:
"Hey Servas, hast des gseng wos der Batzi dou gmocht hoat? Merk der amol den sei Nummer....!" (Auf Berlinerisch versteht sich...)
Wenn er ne Anzeige kriegt, dumm glaufen. Dann steht im günstigsten Fall Aussage gegen Aussage und das ganze wird, wie ich schon sagte wahrscheinlich mit ner 50:50-Regulierung ausgehen. Vom schlechtesten Fall red ich jetz net, weil des würde deinen Freund net aufbauen...
Wenn keine Anzeige kommt, hat er Glück gehabt und soll in zukunft (noch) besser aufpassen.
Gruß
Börnybärchen
Bezüglich des TV-Beitrages hab ich auch schon gehört, das Fahrerflucht nicht gleich Fahrerflucht ist. Also ich habe da auch mal einen TV-Beitrag mit halbem Ohr/Auge gehört/gesehen.
Ich hab mich auch mal schlau gemacht:
Überholen mit Sachbeschädigung -> 4 Punkte 125€ und Fahrverbot (find ich ehrlich gesagt ein bischen hart).
Fahrerflucht -> 5 Punkte bei Meldung nach 24 Stunden ruhendem Verkehr und geringem Sachschaden.
7 Punkte gibt es in den anderen Fällen. Ein Fahrverbot scheint aber in beiden Fällen im Ermessen des Gerichts zu liegen.
Nun gut, jetzt kann mein Kumpel auf Nummer sicher gehen und den Vorfall melden. Aber vielleicht scheißt er sich dann erst richtig an, weil der Autofahrer Anzeige gegen unbekannt gemacht hat. Kann er denn im Gegenzug nich sogar den Autofahrer auch wegen der fahrlässigen Missachtung des Rückwärtigen Verkehrsraumes anzeigen?
Ist schon ein ganz schönes Dilemma.
Zitat:
Original geschrieben von DiMario
Aber vielleicht scheißt er sich dann erst richtig an, weil der Autofahrer Anzeige gegen unbekannt gemacht hat. Kann er denn im Gegenzug nich sogar den Autofahrer auch wegen der fahrlässigen Missachtung des Rückwärtigen Verkehrsraumes anzeigen?
Ist schon ein ganz schönes Dilemma.
Aber es würde ihm angerechnet werden, dass er sich trotzdem wegen des Vorfalls von sich aus bei der Polizei gemeldet hat. Das kann vor Gericht schon was ausmachen, da hier bei der Entscheidung natürlich auch ein pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt werden muss bzw. soll.
Anzeigen kann er ihn freilich wegen was er will. Das ist nicht das Problem. Nur ob es ihm was nützen würde oder für seine Ausgangssituation dann überhaupt sach- bzw. zweckdienlich ist, steht in den Sternen...
Gruß
Börnybärchen