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Rechtsüberholregelung

Themenstarteram 1. Dezember 2005 um 18:51

Ich hätt mal ne Frage zum Rechtsüberholverbot, die sich seit dem 8-spurigen Ausbau der A9 in München immer öfter ergibt:

Ist es erlaubt, rechts zu überholen, wenn dazwischen 1 Spur frei bleibt, ich mein, dadurch, dass 1 Spur dazwischen frei ist, entsteht ja keine Gefahr, wenn der andre n purwechsel macht, man sollte dann nur schnell bremsen, bzw. aufs Gas drücken, dürfte aber wohl eindeutig geregelt sein, oder?

77 Antworten

So eine Regel wäre mir nicht bekannt...

Das Problem würde sich doch auch schon auf einer dreispurigen AB ergeben, da darf man doch auch net einfach auf dem Rechten Streifen überholen?

Themenstarteram 1. Dezember 2005 um 19:02

Naja, der normaldeutsche schleicht ja auf der mittelspur bzw. auf der 2.linkesten...

Ausserdem gibts ja auch im stau und so ausnahmeregeln, drum dacht ich, das könnt ja erlaubt sein, machen tu ichs sowieso ;)

Ich will es nicht beschwören, aber mir ist so eine Regelung nicht bekannt.

Aber wie du ja schon gesagt hast, ist das in der Praxis ja auch egal, denn es ist ja gar nicht möglich links überholt zu werden wegen dem Rechtsfahrgebot. Also kann sich auch keiner beschweren ausser den Grünen ;)

Nein, ist gesetzlich nicht erlaubt.

 

Kleines aber: Hat mich neulich die Polizei auch angehalten wegen "rechts überholen".

Bin auf eine 2Spurige Autobahn raufgefahren (120km/h), in der linken Spur neben mir eine Dame, die ca 100 gefahren ist. Bin ne zeitlang auf der rechten Spur versetzt (100m) nebenhergefahren. Nach ca 1Minute hats mir gelangt und hab auf 130 beschleunigt. Paar km später hatte ich Blaulicht im Rückspiegel-STOP-

Sind auf den Parkplatz gefahren und dann gings los, von wegen rechts überholt.

SO jetzt das ABER. Ich habe nicht überholt,sondern bin vorbei gefahren,das ist ein Unterschied.

Überholvorgang: blinken,ausscheren,vorbeifahren,blinken,einscheren.

Resultat: Brauchte nix bezahlen.

Themenstarteram 1. Dezember 2005 um 19:12

nu gut, dann fahr ich eigentlich auch immer nur vorbei, wenn ich rechts mit meinem caddy(arbeitsauto) mit 120 ans rechtsfahrgebot halte und auf ne kilometerlange schlange auf den linken zwei spuren treffe...

aber irgendwie scheint mir die regelung nicht ganz so logisch, warum sollte vorbeifahren erlaubt, und überholen verboten sein?

Weil in der STVO "Überholverbot" steht.

Und es ware nur wir beide auf der AB, soweit man sehen konnte.

Zitat:

Nach ca 1Minute hats mir gelangt und hab auf 130 beschleunigt. Paar km später hatte ich Blaulicht im Rückspiegel-STOP-

Das ist ja mal wieder typisch.

Die hätten lieber dieses unfähige Weib aus dem Verkehr ziehen sollen, anstatt den zum rechts Überholen genötigten Fahrer zu belästigen.

Mich würde mal interessieren, wie "überholen" gesetzlich definiert ist!?!?

Fragt sich halt, ob jeder Rennleiter ein rechts Vorbeifahren durchgehen lässt.

Hmmm, aber wie gesagt, ich war nie in der linken Spur. Bin raufgefahren und rechts geblieben.

Was in jedem Fall in Ordnung ist, ist wenn man rechts von jemandem fährt (egal wie schnell) und der abbremst oder sein Tempo verringert. Dann brauch man nicht vom Gas gehen sondern kann mit gleichem Tempo vorbei. Allerdings denke ich eher nicht an einer ganzen Schlange ;)

Ich glaube das es halt einen großen Unterschied macht, ob man rechts fährt und dann halt langsam an jemandem auf der linken spur vorbeischiebt, oder ob man durch Slalomfahrten mit 250 über die A3 um 5 Uhr Mittages versucht Rekorde aufzustellen ;)

Ich selbst sehe in dem vorsichtigen "rechts Vorbeifahren" auch kein Problem (vor allem, wenn man sich langsam an einer Autoschlange vorbeischiebt).

Ich würde aber gerne wissen, ob die Grünen das tolerieren oder ob schon mal jemand deswegen zum "Rechtsüberholer" verknackt wurde. Bin nämlich noch in der Probezeit und son Vorwurf würde Nachschulung bedeuten (Die 40 Euro und der Punkt wären dabei nebensächlich, aber Nachschulung is teuer).

Bevor hier noch weiter spekuliert wird, hier die Erklärung laut STVO:

- Überholen (§ 5 StVO) ist der Vorgang im fließenden Verkehr. Überholen wird auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob rechts oder links, egal ob mit Spurwechsel oder ohne. Überholt werden muss grundsätzlich links (Ausnahmen siehe unten).

- Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist der Vorgang wegen eines stehenden Hindernisses, z.B. ein parkendes Auto, Mülltonne usw.

Also: Vorbeigefahren wird nur an stehenden Hindernissen, z.B. ein Pannenfahrzeug, ein parkender PKW, ein Hinkelstein auf der Straße. Ein Auto, dass an einer Ampel hält, im Stau steht usw. zählt zum fliessenden Verkehr, das wird also überholt.

Die Dame mit 100km/h wurde also überholt, egal wie viele Fahrstreifen dazwischen sind. Damit war es nicht erlaubt. Die Polizei war gnädig, was ich wirklich sehr gut finde! Schade aber, dass die Dame nicht über das Rechtsfahrgebot aufgeklärt wurde...

Nach §7 STVO darf allerdings rechts schneller als links gefahren werden, wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, die langsam (<60km/h) fahren. Es darf dann mit geringfügig höherer (<20km/h) Geschwindigkeit, also nicht schneller als 80km/h, und nur mit äußerster Vorsicht überholt werden.

Außerdem natürlich, wenn jemand links abbiegen will und sich entsprechend einordnet (ok, nicht auf der BAB...) oder innerhalb geschlossener Ortschaften mit mehreren Fahrstreifen oder bei rechts abzweigenden Fahrstreifen (z.B. Autobahnabfahrten).

am 1. Dezember 2005 um 22:16

Was ich besonders verwerflich finde: Ich habe schon häufiger gelesen, dass gerade Videowagen der Polizei oftmals auf der linken Spur schleichen und darauf warten, dass jemand von hinten drängelt oder rechts überholt. Das sieht man teilweise auch in Reportagen über diese Polizei-Videowagen. Da ich das anfänglich nicht geglaubt habe, habe ich da mal in Reportagen drauf geachtet und es ist wirklich wahr. Oftmals sieht man, dass jemand auf der linken Spur den Videowagen andrängelt und wenn man dann genau schaut, sieht man dass alle Spuren frei waren.

Generell halte ich es persönlich aber so, dass ich einfach auf der rechten freien Spur bleibe, wenn zwei oder drei(!) Spuren weiter links einer pennt.

Schlimm finde ich auch die Leute, die auf der linken Spur fahren und meinen, dass ein gelegentlicher Blick in den Rückspiegel und dann zügiges auf die Mittelspur ausweichen okay sei, da ja niemand behindert wird. Dass man aber 1 km weiter hinten bereits dabei ist, von 240 km/h herunter zu bremsen, das merken diese Leute nicht, wenn sie dann später Platz machen. Aber das ist eine andere Diskussion.

// Joscha

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Bevor hier noch weiter spekuliert wird, hier die Erklärung laut STVO:

- Überholen (§ 5 StVO) ist der Vorgang im fließenden Verkehr. Überholen wird auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob rechts oder links, egal ob mit Spurwechsel oder ohne. Überholt werden muss grundsätzlich links (Ausnahmen siehe unten).

- Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist der Vorgang wegen eines stehenden Hindernisses, z.B. ein parkendes Auto, Mülltonne usw.

Also: Vorbeigefahren wird nur an stehenden Hindernissen, z.B. ein Pannenfahrzeug, ein parkender PKW, ein Hinkelstein auf der Straße. Ein Auto, dass an einer Ampel hält, im Stau steht usw. zählt zum fliessenden Verkehr, das wird also überholt.

Die Dame mit 100km/h wurde also überholt, egal wie viele Fahrstreifen dazwischen sind. Damit war es nicht erlaubt. Die Polizei war gnädig, was ich wirklich sehr gut finde! Schade aber, dass die Dame nicht über das Rechtsfahrgebot aufgeklärt wurde...

Nach §7 STVO darf allerdings rechts schneller als links gefahren werden, wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, die langsam (<60km/h) fahren. Es darf dann mit geringfügig höherer (<20km/h) Geschwindigkeit, also nicht schneller als 80km/h, und nur mit äußerster Vorsicht überholt werden.

Außerdem natürlich, wenn jemand links abbiegen will und sich entsprechend einordnet (ok, nicht auf der BAB...) oder innerhalb geschlossener Ortschaften mit mehreren Fahrstreifen oder bei rechts abzweigenden Fahrstreifen (z.B. Autobahnabfahrten).

Hast du das von dieser Fahrschulseite???

Hab mal die STVO kopiert: Augenmerk auf Überholen-welches mit einem Ausscheren/Blinken beginnt

. Allgemeine Verkehrsregeln

§5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

bei unklarer Verkehrslage oder

wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen

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