ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rechtsüberholregelung

Rechtsüberholregelung

Themenstarteram 1. Dezember 2005 um 18:51

Ich hätt mal ne Frage zum Rechtsüberholverbot, die sich seit dem 8-spurigen Ausbau der A9 in München immer öfter ergibt:

Ist es erlaubt, rechts zu überholen, wenn dazwischen 1 Spur frei bleibt, ich mein, dadurch, dass 1 Spur dazwischen frei ist, entsteht ja keine Gefahr, wenn der andre n purwechsel macht, man sollte dann nur schnell bremsen, bzw. aufs Gas drücken, dürfte aber wohl eindeutig geregelt sein, oder?

77 Antworten

Laut Abs 5 ist ja sogar Lichthupe erlaubt. Komisch find ich das.

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2

Was ich besonders verwerflich finde: Ich habe schon häufiger gelesen, dass gerade Videowagen der Polizei oftmals auf der linken Spur schleichen und darauf warten, dass jemand von hinten drängelt oder rechts überholt.

Naja, von "schleichen" auf er linken Spur kann man da nicht unbedingt reden. Die fahren schon recht zügig.

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser

Hast du das von dieser Fahrschulseite???

Welche Fahrschulseite?

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser

Hab mal die STVO kopiert: Augenmerk auf Überholen-welches mit einem Ausscheren/Blinken beginnt

Wo steht da, dass Überholen mit Ausscheren/Blinken beginnen muss? Da steht nur, dass man besonders aufpassen muss, wenn man beim Überholen ausschert...

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser

Laut Abs 5 ist ja sogar Lichthupe erlaubt. Komisch find ich das.

Man darf sogar hupen...

Natürlich darf man auch auf der Autobahn den vorausfahrenden Fahrer mit der Lichthupe auf seine Überholabsicht hinweisen, solange der Sicherheitsabstand eingehalten wird und somit keine Nötigung vorliegt...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

...dass Überholen mit Ausscheren/Blinken beginnen muss?

Das ist mittlerweile seit einigen Jahren Vorschrift.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das ist mittlerweile seit einigen Jahren Vorschrift.

Ich fahre auf einer BAB links und will ein auf der rechten Spur fahrendes Fahrzeug überholen. Wohin soll ich ausscheren, wo soll ich blinken?

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Ich fahre auf einer BAB links und will ein auf der rechten Spur fahrendes Fahrzeug überholen. Wohin soll ich ausscheren, wo soll ich blinken?

Ach so meintest du das...:D

Da brauchst du natürlich nicht zu blinken...;)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ach so meintest du das...:D

Da brauchst du natürlich nicht zu blinken...;)

;)

Hmmm, aber hupen dürfte ich eigentlich.... :D

Zum Überholen gehört nicht zwingend ein Ausscheren.

Wer links auf der Autobahn fährt, der muss schließlich nicht die Spur wecheseln um zu überholen.

Zum Überholen ist zwingend erforderlich, dass man sich hinter einem langsameren Fahrzeug befindet und an diesem mit einem erheblichen Geschwindigkeitsüberschuss vorbeifährt.

Wenn Montoya2 auf gleicher Höhe wie die Dame auf die BAB aufgefahren ist, so kann er rein begrifflich niemals überholen, da er niemals hinter der Dame war.

Gleiches gilt wenn man im Zeitlupentempo an jemanden vorbeifährt. Es gibt Urteile, die besagen dass man zum Überholen einen Mindestgeschwindigkeitsüberschuss benötigt, ich meine ca. 20 km/h auf der Autobahn.

Auch kann eine Überholabsicht fehlen.

Beispiel:

Links bremst jemand überraschend und heftig. Um nicht aufzufahren schert der Hintermann nach rechts aus und bremst nun ebenfalls. Dabei kann es sein, dass er mit einem erheblichen Geschwindigkeitsüberschuss rechts vorbeifährt.

Unbeachtlich ist es dagegen, ob beim Rechtsüberholen ein oder gar zwei Fahrspuren frei sind. Es bleibt ein Rechtsüberholen.

 

Provida (Ziviler Videowagen):

Ist mir auch schon passiert und ich kann das Bestätigen.

Kam mit weit über 200 km/h an.

Videowagen zog mit 160 km/h heraus und fuhr in meinen Sicherheitsabstand ein.

Anschließend wurde das Rechtsfahrgebot mißachtet.

ich fuhr ein Mal auf gleiche Höhe und schaute rüber (peinlich, dass ich Nichts merkte).

Als ich dies das zweite Mal machte, zog der Wagen hart rechts herüber und zwang mich zur nächsten heftigen Bremsung.

War hinterher kein freundliches Gespräch mit den Herren.

Außer ein paar EUR ohne Punkte wegen eienr Geschindigkeitsüberschränkung blieb Nichts hängen.

Zitat:

Wer links auf der Autobahn fährt, der muss schließlich nicht die Spur wecheseln um zu überholen.

Und genau das kann ja nicht passieren -> Wir haben ein Rechtsfahrgebot! ;-)

 

Daher muss du jedesmal die Spur wechseln UND blinken. :-)

Ganz einfach (wenn eben auch fern jeder Praxis auf unseren Autobahnen)

Gruss

Martin

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wenn Montoya2 auf gleicher Höhe wie die Dame auf die BAB aufgefahren ist, so kann er rein begrifflich niemals überholen, da er niemals hinter der Dame war.

Die Autobahnauffahrt ist ja erstmal auch eine separate Fahrbahn. Sobald die Trennung aufgehoben wird, ist es nur noch ein anderer Fahrstreifen und somit überholen.

Andersrum natürlich auch bei Abfahrten.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Gleiches gilt wenn man im Zeitlupentempo an jemanden vorbeifährt. Es gibt Urteile, die besagen dass man zum Überholen einen Mindestgeschwindigkeitsüberschuss benötigt, ich meine ca. 20 km/h auf der Autobahn.

Richtig. Trotzdem ist es ein Überholen, wenn man nur z.B. 5km/h schneller fährt, noch dazu unzulässiges.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Auch kann eine Überholabsicht fehlen.

Beispiel:

Links bremst jemand überraschend und heftig. Um nicht aufzufahren schert der Hintermann nach rechts aus und bremst nun ebenfalls. Dabei kann es sein, dass er mit einem erheblichen Geschwindigkeitsüberschuss rechts vorbeifährt.

Rein rechtlich wäre die Frage zu klären, ob das Fahrzeug dann ein stehendes Hindernis (vorbeifahren) ist oder nur verkehrsbedingt wartet (überholen).

Zur Abwehr einer Gefahrensituation wird das auch sicher kein Polizist oder Richter anmeckern. Hauptsache kein Unfall passiert, wobei sicher über den mangelnden Sicherheitsabstand gemosert werden würde.

 

Dein Erlebnis mit dem Provida ist ja haarsträubend! Das es sowas gibt...

Zitat:

Original geschrieben von JohnnyBravo2

Und genau das kann ja nicht passieren -> Wir haben ein Rechtsfahrgebot! ;-)

Daher muss du jedesmal die Spur wechseln UND blinken. :-)

Ganz einfach (wenn eben auch fern jeder Praxis auf unseren Autobahnen)

Nicht wenn ich eine Kolonne überhole oder aufgrund der Geschindigkeitsdifferenz die Lücke zu klein ist...

Beim ersten Auto, dass ich überhole, muss ich natürlich ausscheren, beim zweiten aber nicht mehr...

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Nicht wenn ich eine Kolonne überhole oder aufgrund der Geschindigkeitsdifferenz die Lücke zu klein ist...

Beim ersten Auto, dass ich überhole, muss ich natürlich ausscheren, beim zweiten aber nicht mehr...

Du überholst die ganze Kolonne, dabei scherst du ja vor ihr aus und danach wieder ein.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Nach §7 STVO darf allerdings rechts schneller als links gefahren werden, wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, die langsam (<60km/h) fahren. Es darf dann mit geringfügig höherer (<20km/h) Geschwindigkeit, also nicht schneller als 80km/h, und nur mit äußerster Vorsicht überholt werden.

Du wirfst da §7 (2) und §7 (2a) durcheinander.

(2) erlaubt, wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, rechts schneller zu fahren als links (egal wieviel schneller).

(2a) erlaubt sogar, rechts zu überholen, wenn die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam fahren. Dann darf man sie allerdings nur "mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht" rechts überholen.

Siehe §7 StVO

Ich frag mich, warum selbst der Gesetzgeber zwischen "rechts schneller fahren als links" und "rechts überholen" differenziert!!!???

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Du überholst die ganze Kolonne, dabei scherst du ja vor ihr aus und danach wieder ein.

Ich schere aber nicht vor jedem Auto aus.

Anderes Beispiel: Ich fahre rechts. Autobahnauffahrt läuft als dritte Fahrspur dazu. Ich überhole langsameres Fahrzeug, das auf dem jetzt rechten Streifen fährt, ohne auszuscheren/den Fahrstreifen zu wechseln. Oder im Stau überhole ich auch ohne auszuscheren. Sogar rechts.

Aber das ist nun wirklich Haarspalterei...

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Du wirfst da §7 (2) und §7 (2a) durcheinander.

(2) erlaubt, wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, rechts schneller zu fahren als links (egal wieviel schneller).

Da ist die Rede von dichtem Verkehr und Schlangen auf allen Fahrstreifen! Das bedeutet, dass im dichten, zähfliessenden Verkehr nicht alle auf die rechten Spur wechseln müssen (Rechtsfahrgebot) und man zum überholen nicht die Spur zu wechseln braucht (nur links überholen). Im dichten Verkehr ist logischerweise keine hohe Geschwindigkeitsdifferenz möglich. Dafür ist §7 Abs. 2a zuständig:

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

(2a) erlaubt sogar, rechts zu überholen, wenn die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam fahren. Dann darf man sie allerdings nur "mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht" rechts überholen.

Langsam ist eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h (Begründung zur Änderungsverordnung vom 22.03.88). Zu überholen ist die Fahrzeugschlange nur mit äußerster Vorsicht und geringfügig höherer Geschwindigkeit. Die Mehrgeschwindigkeit darf entsprechend Rechtsprechung nicht über 20 km/h liegen (BGH VRS 35 141, OLG Hamm VRS 47 216, BayObLG VRS 54 212).

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Ich frag mich, warum selbst der Gesetzgeber zwischen "rechts schneller fahren als links" und "rechts überholen" differenziert!!!???

Dürfte aber jetzt klar sein, oder?

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Oder im Stau überhole ich auch ohne auszuscheren. Sogar rechts.

Na, das ist ja durch §7 (2a) ausdrücklich erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Da ist die Rede von dichtem Verkehr und Schlangen auf allen Fahrstreifen! Das bedeutet, dass im dichten, zähfliessenden Verkehr nicht alle auf die rechten Spur wechseln müssen (Rechtsfahrgebot) und man zum überholen nicht die Spur zu wechseln braucht (nur links überholen). Im dichten Verkehr ist logischerweise keine hohe Geschwindigkeitsdifferenz möglich.

Hä?

§7 (2) bedeutet einfach nur, dass, wenn sich die jeweils rechte Fahrzeugschlange schneller bewegt, die "rechten" Autos an den "linken" rechts vorbeifahren dürfen. Dabei sind durchaus hohe Geschwindigkeitsdifferenzen möglich. Von linksüberholen ist dort keine Rede.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Langsam ist eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h (Begründung zur Änderungsverordnung vom 22.03.88). Zu überholen ist die Fahrzeugschlange nur mit äußerster Vorsicht und geringfügig höherer Geschwindigkeit. Die Mehrgeschwindigkeit darf entsprechend Rechtsprechung nicht über 20 km/h liegen (BGH VRS 35 141, OLG Hamm VRS 47 216, BayObLG VRS 54 212).

Das hat niemand bestritten, gilt allerdings nur für §7 (2a)!

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]

Dürfte aber jetzt klar sein, oder?

Ähm...nö.

Das war immer noch keine Begründung, warum der Gesetzgeber zwischen "schneller fahren als links" (vorbeifahren) und "rechts überholen" unterscheidet. Er hätte ja auch einfach sagen können, dass man bei Fahrzeugschlangen rechts überholen darf, wenn rechts vorbeifahren=rechts überholen wäre (2 und 2a in einem). Dies ist aber nicht der Fall.

am 4. Dezember 2005 um 1:06

Wie JollyRoger[F13] schon sagt... ob 50 km/h oder 5 km/h schneller rechts vorbei - es bleibt überholen.

Wichtig ist wie die Rennleitung das sieht und hier Tolerant wirkt.

Bin auch schon hinter jemand Kilometerlang hergefahren und habe den versucht mit Lichtzeichen und Blinker links versucht aufmerksam zu machen, dass ich die Spur brauch. Nach 7 Kilometern (rechts war rein gar nix los) bin ich trotz Probezeit einfach rechts vorbei. Wenn mich hier jemand angehalten hätte, dann kann etwas mit unserem Rechtssystem nicht passen. Ja, ich habe mich da falsch verhalten, aber der andere zuerst. Deswegen hoffe ich dass die Polizeit hier Tolerant durchgreift - man kann es aber dennoch nicht beschwören.

Deine Antwort