Rechtliche Frage zum Autoverkauf von privat

Volvo 850 LS/LW

Hallo zusammen!

Ich hab mal eine Frage, da ich mich gerade dem Fall selbst ausgesetzt sehe.
Hab mein vorheriges Auto verkauft. Da waren diverse Dinge dran gemacht worden. -In der Regel hab ich das selbst gemacht. So zum Beispiel letztes Jahr den kompletten Motor rausgerissen und neu abgedichtet.
Nun hab ich das Auto verkauft und vom privat an einen Privatmann, unter Ausschluss von Sachmängelhaftung. Es kommt wie es kommen muss: Die Kiste macht Probleme. Nun hat der neue Besitzer wohl 1000 bis 1200 € für Reparaturen ausgegeben. Unter anderem weil der Stirnseitige Simmering Öl auf den Zahnriemen sabberte.
Ferner sind die beiden Ventildeckeldichtungen der Köpfe undicht (obwohl ich die bereits zum 4. Mal und das letzte Mal sogar mit gebrauchten, aber intakten Deckeln getauscht hab und seit dem keine 50km mehr gefahren bin).
Dann waren da noch angeblich falsche Dichtungen an der Ansaugbrücke und eine falsche Schraube an der Ansaugbrücke, die diese mit ihren drei Schwestern halten soll.

Soweit so gut. Der neue Besitzer hat für das Auto 6500 Euro bezahlt, was für ein unfallfreies Exemplar dieses Modelles mit einer vollsequentiellen LPG-Anlage zwar ein stolzer Preis ist, ich habe ihn jedoch nicht dazu genötigt das Auto zu nehmen.
Nun möchte er gerne, dass ich mich mit wenigstens 500 € an der Sache beteilige. Das hab ich natürlich von mir gewiesen. Jedenfalls meinte er, dass bei so einem teuren Auto ja eigentlich damit gerechnet werden könne, dass nicht so eine Häufung von Mängeln auftrete. -Um ehrlich zu sein, ich weiß wie anfällig der Typ ist, um den es hier geht. -Das weiß man und akzeptiert es, oder man ließt durch die einschlägigen Foren und lässt die Finger davon. Zumal wenn man sich damit den zweiten Typ dieses Fahrzeugs in's Haus holt.
Zumal ich auf mir bekannte Mängel hingewiesen und diese auch im Kaufvertrag vermerkt hab. Nun kommt der Clou: Der Käufer meinte, dass er einen Zeugen (seinen Sohn) hätte, der bestätigen könnte, dass es aus dem Motorraum bei der Besichtigung nach Öl gemüffelt hätte. -Das stimmt auch so. Jedoch bin ich davon ausgegangen, dass das noch Ölreste sind, die aus den alten Ventildeckeldichtungen auf die darunter liegenden Krümmer gelaufen sind und da nun so langsam vor sich hin verbrennen.

Wie dem auch sei, der Verkauf ist vier Wochen her. Ich bin Privatmann und hab einen Kaufvertrag von mobile.de verwendet, auf dem steht, dass eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. -Wurden sie nicht. Eine arglistige Täuschung liegt nicht vor. Das Fahrzeug ist unfallfrei (weiß ich genau) und alle mir bekannten Mängel hab ich genannt. Dass da mal im TÜV Bericht stand, dass der Motor ölfeucht sei, ist für mich in dem MOment unerheblich.

Nun bin ich mit den Besitzer so verblieben, dass er mir eine schriftliche Aufstellung seiner Forderungen zukommen lassen soll. Die werde ich mit meinem Anwalt durchgehen und mache mir keine Sorgen, dass ich da rangenommen werden kann.

Was meint Ihr? Interessante Geschichte, oder? Ich weiß schon warum ich es hasse Autos zu kaufen/verkaufen.

Gruß
Kamilli

6 Antworten

hab mir auch erst nen auto gekauft ... zwar beim händler aber hab mir auch sehr viele private angeschaut ...
hilfe daszu gibts auf der adac seite 😉
aber soweit ich das noch im kopf habe ist privatverkauf ohne jegliche haftung/gewähr für den verkäufer, da gekauft wie gesehen!!!

hallo kamili.

unter ausschluss jeglicher sachmängelhaftung und unter anbetracht dessen, das der käufer bzw. der sohn dieser person bereits einen mangel bei ansicht deines fahrzeuges festgestellt hat und ihn dann trotzdem so gekauft hat, im wissen der mangel ist da, sollten die forderungen des käufers hier kein recht finden.

aber ich bin kein jurist und daher rate ich dir, das du dich rechtliche hilfe bzw. informationen einholen solltest.
ist immer besser. also frage am besten die, die sich 100%ig damit auskennen.

mark

Im Prinzip kann man sich in diesem Fall auf den Kaufvertrag abstützen, insofern er beidseitig konform unterzeichnet und datiert worden ist. Dennoch kommt es weiterhin darauf an, wieweit die "Sachmängelhaftung" und die "bekannten Mängel" interpretiert werden.
Viel Glück !

Ich lass die Sache mal auf mich zukommen. Im Moment bin ich recht relaxed. Allerdings würde ich nie auf die Idee kommen mich beim Käufer auszuweinen! Hab mit dem besagten Fahrzeug auch jede Menge Geld "verloren", wusste jedoch dass ich mich auf einen Exoten mit hohem Reparaturpotential eingelassen hab.
Da ich jedoch den Käufer nicht zum Kauf genötigt habe und wir den Kaufvertrag beide unterschrieben haben, mach ich mir da recht wenig, bis keine Sorgen. Im Zweifelsfalle hab ich einen guten Anwalt in der Hinterhand. Zumal, man führe sich den Fakt vor Augen, dass der Käufer sich erst 4 Wochen (!!!) nach dem Kauf wegen der Mängel bei mir meldet!
Es ist einfach so, dass ich mich auf den Kaufvertrag berufe und darauf, dass es sich um ein 10 Jahre altes Auto handelt. Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt des Kaufes 136tkm auf der Uhr. Wir sprechen also nicht von einem Neuwagen.
Und unter Berücksichtigung aller genannter Punkte werde ich der Dinge harren die da kommen mögen. -So da noch was kommt.

Danke für die geäußerten Meinungen!

Gruß
Kamilli

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Hallo Freunde!!!
Leider Gottes ist das Deutsche Vertragsrecht nicht in zwei-drei Sätzen zu erklären und "vermeindlich 100%tiges Recht" gibt es nicht. Grundsätzlich kann man sich schon an einen Vertrag halten bzw darauf beruhen. Leider gibt es aber auch MÜNDLICHE Verträge und Abmachungen, die bei Zeugen natürlich auch ins Gewicht fallen. Man kann tagelang im Fälle und Beispiele lesen und wird weder Schlau, noch findet man einen indentischen Fall, der einem Recht gibt. Wenn dein Käufer über all die Mängel informiert war und IHR es im Vertrag auch teilweise Schriftlich festgehalten habt, dann kann man sich daran erstmal ruhig festhalten. Jetzt steht Aussage gegen Aussage, sollte es zum Äußersten kommen und da gilt . Im Falle für den Angeklagten (Verkäufer).
Also ab zum Anwalt, den Fall genau schildern und den Kaufvertrag auf jeden Fall mitnehmen.
Ach ja und erst mal weiter ganz ruhig schafen, der Käufer kann dir erst mal gar nix.
Gruß Krappi

Hallo Krappi!

Ich schlafe durchaus ruhig. -Danke trotzdem für Deine aufmunternden Worte.
Die Mängel, die da aufgetreten sind, waren mir zum Kaufzeitpunkt nicht bekannt. Definitiv nicht. War selbst ziemlich überrascht. Es waren mir zwei Mängel tatsächlich bekannt: Ein defekter Sensor für die Leuchtweitenregulierung und der Fühler für den Bremsbelagverschleiß, der vorne an den Scheiben fehlte.
Mehr nicht.

Die vom Käufer geschilderten Mängel sind einfach danach aufgetreten. Es ist ja nicht so, dass ich mich hinstelle und ihn dafür auslache. Aber das ist einfach das Risiko, das man trägt wenn man ein Auto kauft. Fertig. Und verschwiegen hab ich ihm dahingehend nix.
Insofern warte ich jetzt erstmal ab. Sicherlich muss man sich an einen Vertrag halten. Aber alle im Vertrag gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit. Nicht mehr und nicht weniger. Für Mängel, die nach dem Kauf auftreten, übernehme ich so keine Haftung. Und abgesehen davon: In 4 Wochen kann eine Menge passieren. Da dann noch einen Privatmann für haftbar zu machen, das halte ich bei aller "Rechtsflexibilität" und auch bei mir als studierter Dipl. Ing. für Kfz-Technik für doch reichlich spekulativ.
Werd mal auf das Schreiben warten und dann damit zum Anwalt gehen.

Ich bleibe relaxed. ;o)

Schönen Abend noch!

Gruß
Kamilli

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