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Rechtliche Frage PKW Kauf bei Audi

Themenstarteram 10. März 2016 um 19:13

Hey Leute,

ich möchte mir ein Auto bei Audi kaufen.

Bei der Besichtigung sagte mir der Händler Sie hätten wohl das Head Up display aus der Beschreibung genommen da es nicht funktioniert und die Reparatur vor dem Kauf zu Aufwändig wäre.

Es wurde mir zugesichert das es im Rahmen der 1 Jährigen Audi Plus Garantie behoben wird.

In der Anlage des Kaufvertrages ist ein zusatzteil

:

An dem gebrauchten PKW .. IDENT Nr.

bestehen zum Zeitpunkt folgende Mängel:

Head Up Display defekt..

Unterschrift

Kann ich wenn ich dies Unterzeichne, Garantieansprüche geltend machen, oder unterzeichne ich damit lediglich das ich damit Einverstanden bin das es kaputt ist und es so hinnehme ??

Ich danke euch ! :)

 

 

Beste Antwort im Thema

Entweder der Händler repariert es vor dem Verkauf oder er reduziert den Kaufpreis des Fahrzeuges um die Kosten der Reparatur.

Jede andere Lösung ist inakzeptabel.

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das steht doch im Vertrag

inkl. Winterkompletträder,Delle beseitigen, Reperatur Head-up Display ohne Kosten für den Kunden.

Ist doch eindeutig

Themenstarteram 11. März 2016 um 10:27

So, sagt mir das eher zu. Jetzt ist es im Kaufvertrag und in der sachmängelerklärung aufgeführt

Ich danke euch :)

Image

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 11. März 2016 um 10:55:51 Uhr:

das steht doch im Vertrag

inkl. Winterkompletträder,Delle beseitigen, Reperatur Head-up Display ohne Kosten für den Kunden.

Ist doch eindeutig

Moin,,

ich verstehe den Themenstarter nicht, willst Du die Bestätigung noch in Stein gemeisselt haben?? Ist doch alles drin ausgesagt!!:rolleyes: Ich verstehe Dicht nicht und Deine Frage??

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