Rechtlich gesehen: gehört eine Garantieverlängerung zum Zubehör eines verkauften Autos?
Moin!
Angenommen man verkauft gewerblich an gewerblich einen "PKW mit Zubehör" und stellt nach einem halben Jahr fest, dass es eine Garantieverlängerung für den PKW gibt, die der Käufer (Ex-GF der verkaufenden Firma) verschwiegen hat. Gehört diese Garantieverlängerung zum Zubehör oder nicht? Die Verlängerung ist nicht explizit im Kaufvertrag aufgeführt und auch darin nicht erwähnt. Dennoch besteht sie.
Ist es rechtens, den anteiligen Beitrag für die Laufzeit der Garantieverlängerung an den Ex-GF zu berechnen, oder nicht?
Bitte nur fundiertes Wissen, keine Vermutungen, danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@JoochenC schrieb am 21. Januar 2020 um 18:39:31 Uhr:
...Bitte nur fundiertes Wissen, keine Vermutungen, danke!
bitte erst mal eine KLAR FORMULIERTE Frage mit ALLEN WESENTLICHEN Informationen 😉
19 Antworten
Zitat:
@JoochenC schrieb am 21. Januar 2020 um 18:39:31 Uhr:
...die der Käufer (Ex-GF der verkaufenden Firma) verschwiegen hat.
Ist denn
belegbar, daß der Ex-GF überhaupt davon gewußt hat?
Ich frage mich, ob eine Garantie überhaupt unter den Begriff Zubehör fällt, denn Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht.
Siehe hierzu auch § 97 BGB.
Müsste einem Firmeninhaber bekannt sein.
Eine Garantie ist für mich auch eine zugekaufte Serviceleistung.
Aber wir können hier lange rätseln wenn uns der TE nicht aufklärt was überhaupt gemeint ist und was Sache ist.
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Das Konstrukt einer Garantieverlängerung - wie der TE es beschreibt - ist mir gänzlich unbekannt. Ich kenne verschiedene Versionen aber in allen Fällen ist der ursprüngliche Garantienehmer raus wenn der Wagen verkauft wurde und er dies dem Garantiegeber mitgeteilt hat.
So was sollte aber eigentlich in den Garantiebedingungen stehen.