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Rechte nach Autokauf

Themenstarteram 18. April 2018 um 16:30

Guten Tag Community,

ich hatte vor kurzer Zeit bereits eine Frage bezüglich eines Bmw's den ich mir kaufen wollte und es dann aufgrund Alter und Vertragsklauseln gelassen habe.

Nun habe ich mir ein Wagen gekauft BMW 318I - 2009 BJ - 105.000 Km - 0005/ALD - CH bei Bmw gepflegt -

Der Kauf findet auf raten statt und preislich wurde sich auf 7800 Euro geeinigt ( 8.999 Inseriert, kleine Kratzer an Felgen und innenraum haben den Preis gesenkt )

Der Wagen wurde mit dem Wissen gekauft, dass er noch Repariert werden muss, weil der Kofferraumsensor nicht ging nach 10 Tagen warten und dem beheben eines Kabelbruchs im Kofferraumschloss war er dann fertig ( heute ).

Also Schlüssel bekommen, ab ins Auto und eine kleine Spriztour machen..

Nach grade mal 80 Km fing der Wagen an zu Klappern ( Bei der Probefahrt war er ruhig und die ersten 80 Km auch ) ich hielt an und hab ein wenig aufs Gas gedrückt und das geräusch wurde lauter umso stärker Ich aufs Gas gedrückt habe ( das Geräusch kam meines erachtens nach von vorne, mittig )

Also mit Klappgeräuschen zum Autohändler ( wobei er nur im 2 Gang aufwärts geklappert hat ).

Der Autohändler hat gesagt, dass es wahrscheinlich an Getriebe oder Nockenwelle liegt, dass ich den Wagen ein paar Tage dort lassen soll und solang seinen Mondeo fahren soll.

Nun zur frage, wie stelle Ich am besten fest ob nach den paar vergangen Tagen der Wagen wirlich in einem Optimalen zustand ist und nicht gefuscht wurde ( andere Werkstatt aufsuchen?) ich habe schließlich nicht einen fast 8.000 Euro Wagen gekauft um mehr Probleme damit zu haben, als mit meinem alten.

Wie lange hat er Zeit um ihn zu Reparieren und habe Ich auf mehr als nur ein austauschwagen anspuch bzw da Ich ja schon seid 14 Tagen KFZSteuern + TK bezahlt habe kann Ich ihm sagen, dass er mir etwas entgegen kommen soll oder wäre es unhöflich, weil er bereits die Kollanz aufweist und den Wagen direkt genommen hat?

Und auf deren Homepage war der Wagen als 8fach bereift Inseriert wurde aber ohne zweiten Satz an mich gegeben ( habs beim abholen nicht bedacht ) soll Ich ihn normal drauf ansprechen und wie könnte ich beweisen, dass dies auch stimmt?

Ich freue mich über jede Antwort MfG

Beste Antwort im Thema

8x17 ist die Breite und Grösse der Felgen nicht die Anzahl...

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Themenstarteram 19. April 2018 um 14:18

Guten Tag, wie bereits erwähnt habe ich nicht vor einen Anwalt aufzusuchen oder ein Drama draus zu machen.

Es geht mir eigentlich nur darum, ob falls Ich den Wagen nach der Reperatur durchchecken lasse und die mir sagen, dass dort ein weiterer erheblicher Mangel vorliegt, Ich den Wagen dann zurück geben kann ohne weiteres, weil ich bin aufgrund der Arbeit auf ein PKW angewiesen und es wäre für mich kein trost 6 Monate lang jede Woche einen austauschwagen zu haben bis Ich ab dem 07. Monat nachweisen muss das der Schaden schon dort war und am ende nur eine Bmw-konservendose vor der Tür stehen habe.

Zum Thema Reifen

Ich habe vor Kauf einen Screenshot von der Liste gemicht, weil ich meiner Schwester zeigen wollte welche Ausstattung drin ist und dort sieht man auch " LM-Felgen 8x17 (Doppelspeiche161)"

Ich habe dem Verkäufer über WA gefragt, was mit den 4 Reifen ist und das sie angeboten wurden als 8fach bereift und er schrieb :

"Wenn das so sein sollte ist das falsch! Habe nur den einen Satz Räder !"

nachdem ich erwähnt habe, dass ich aber weiß das es zu 100% dort stand, weil Ich es in eine Gruppe gepostet habe als Foto und sogar eine Disskusion über den zweiten Satz hatte kam nichts mehr ( gelesen wurde es )

Habe Ich die chance, den Kaufpreis zu schmälern oder dies als ein grund zu sehen, dass er sie doch anbieten MUSS ?

MfG

8x17 ist die Breite und Grösse der Felgen nicht die Anzahl...

Themenstarteram 19. April 2018 um 15:19

Ohh, ich bin davon ausgegangen das es soviel bedeutet wie " 8x - 17 zoll"

Gut dann hat sich eines schon mal aufgeklärt

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 19. April 2018 um 11:49:12 Uhr:

Wo ist das Problem?

-Der Verkäufer hat den Wagen zur Reparatur behalten.

-Der Verkäufer hat einen Wagen für die Zeit der Reparatur bereitgestellt.

Läuft doch alles wie es soll!

Das habe ich mich auch gefragt. Der Ersatzwagen ist reine Kulanz und obwohl er ein fahrbares Auto hat will er auch noch Entschädigung für irgendwelche Steuer oder Versicherung für sein Auto. Für mich eine unfaßbare Dreistigkeit.

Themenstarteram 19. April 2018 um 17:47

Ich habe den BMW erst 7 Tage nach kauf und zahlung zur verfügung gestellt bekommt, dass bedeutet dass ich 1 Woche KEINEN Ersatzwagen hatte und anbei der Ersatzwagen war auf Reserve, Tankfüllung kam auch von mir.

Die Vorhaltekosten des Autos könntest Du dann für diese autolose Woche evtl. verlangen. Wenn Du den Ersatzwagen zurückgibst, musst Du den Tank für das innere Empfinden entweder umfüllen oder halt genauso trocken zurückgeben .... :)

Egal ob ein Ersatzwagen leer oder voll ist, man gibt ihn genauso wieder ab.

ich muss immer wieder feststellen, dass es offenbar doch auch einfache Gemüter gibt. Ich sage nur 8 x 17", tanken eines Ersatzwagens, das sind ja echt schwierige Sachen... ich bin hier raus, weil ich nichts mehr hier beitragen kann.

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 19. April 2018 um 11:49:12 Uhr:

Wo ist das Problem?

-Der Verkäufer hat den Wagen zur Reparatur behalten.

-Der Verkäufer hat einen Wagen für die Zeit der Reparatur bereitgestellt.

Läuft doch alles wie es soll!

..korrekt....der Händler hat "korrekt" reagiert indem er den Wagen

zur Repearatur "zurück" genommen hat.

Bzgl. den Reifen, hat es sich ja geklärt.

Bzgl. dem Leihwagen, ein kostenloser steht Dir nicht zu.

Daher sei froh, dass Du einen bekommen hast und, selbstredend sollte

der Tank bei der Abgabe ähnlich viel drinn haben..

Ergo, ein sehr "Fairer" Händler, auch wenn der KV in manchen Passagen

etwas "unglücklich" formuliert wurde..

Ach ja, bzgl. dem Schaden, der Händler hat i.d.R. ~ 14-Tage Zeit

für die Reparatur, daher, nicht drängeln :)

Grüße

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