Recht oder Unrecht?
Hi, ich habe soeben von einem Freund gehört, dass er sich ein bike vor ca 1 monat gekauft hat (gebraucht) . Diese ist nun in der Werkstatd, weil sie von 3000-6000 umdrehungen ein lauten klackern von sich gibt.
Alles ok soweit.
Doch der Händler sagt nun aus, dass die maschine zu wenig öl hatte und er nun für die schäden, die noch nicht erkennbar sind, selber zahlen darf, trotz gewehrleistung vom händler.
Aber wenn die maschine eine komplette inspektion hatte mit ölwechsel etc.... dann sollte der Ölspiegel doch eigendlich nicht so schnell absinken oder?
Er informierte mich auch über ein evtlles Ölleck, da sie leicht danach roch nach längerem Fahren, doch dies hat er nicht so beachtet, da er sich erstens kaum mit bikes auskennt noch genau weiß was das zu bedeuten hat.
Also auf wessen Schuld würdet ihr diesen Schaden setzten?
Auf den Händler der anscheint eine Maschine ungewartet oder mit einem Ölleck verkauft hat.
Oder auf den Fahrer, der den Ölduft nicht zuordnen konnte und nach der kurzen Zeit kein Ölabfall erwartet hat?
Ich bin mir nicht sicher was ich ihm sagen oder raten soll, da ich kein wissen zu dieser rechtslage habe.
Maybe wisst ihr ja was ungefähr an der Maschnine kaput sein könnte mit evtl. kostenschätzung. Und ob der Fahrer selber schuld ist oder bei einem Fall mit Leck der Händler?
11 Antworten
Hi,
Ich würde mal behaupten, Dein Kumpel trägt die Schuld, denn wer fährt 1Jahr, ohne mal nach dem Öl zu sehen?!
Außerdem muss er nachweisen, dass das Leck vor dem Kauf bereits existiert hat, dann würde er Recht behalten. Sonst eher nicht.
Ciao und Gruß,
Tom
Öl Leck und Schaden
Hallo,
Ich kenn mich nur ein wenig mit Österreichischen Recht aus da meine Eltern ein Autohaus haben.
Primär kommt es darauf an ob er mit einem solchen Mangel rechnen musste (Alter und Zustand des Bikes), war der Mangel beim Kauf ersichtlich und wurde er Akzeptiert?
Wie auch immer in der Betriebsanleitung steht wahrscheinlich das vor jeder in Betriebnahme der Ölstand geprüft werden muss.
Die Chancen stehen aus meiner Sicht schlecht für deinen Freund. Wenn das Bike relativ neu ist und es ein großer Händler ist kann man sich vielleicht mit einen Vergleich einigen (er Material die Arbeitszeit)...wenn er sich weigert kann man ihn ja ev. mit der öffentlichkeit drohen.
Blöd ist halt das der Händler den zu niedrigen Ölstand gesehen hat.....ansonnsten hätte der Händler beweißen müssen das die Fehlerursache ein zu niedriger Ölstand war, was schwierig sein dürfte!
Alexander
Zitat:
Original geschrieben von Knaller-Loom
Hi, ich habe soeben von einem Freund gehört, dass er sich ein bike vor ca 1 monat gekauft hat (gebraucht) .
Zitat:
Original geschrieben von Desmotom
Hi,
Ich würde mal behaupten, Dein Kumpel trägt die Schuld, denn wer fährt 1Jahr, ohne mal nach dem Öl zu sehen?!
Für den richtigen Ölstand ist der Fahrer verantwortlich würde ich sagen.
Ich würde dir raten, geh mal zu einer Schiedsstelle bzw. der Innung um den Fall zu klären. Das kostet dich nichts, ist für den Händler bindent und Du hast einen realistischen Anhaltspunkt für dein Vorgehen. Du kannst dann immer noch frei entscheiden, ob du den Schiedsspruch akzeptierst oder nicht. Zur Rechtslage kann ich dir auch nichts sagen, habe aber eine Meinung dazu.
Ganz klar sehe ich die Sache nicht....die Rede ist von 4 Wochen, nicht ein Jahr!! Und da hat der Händler schon ganz schnell die A...Karte.... Meine ganz persönliche (!) Sicht wäre:
1. Müsste der Händler auch nachweisen, dass der Schaden tatsächlich durch den Ölmangel verursacht wurde und nicht schon vorher angelegt war.
2. Wenn der Mangel mit dem Leck tatsächlich erst nach dem Verkauf enstanden ist, wirds für den H dünn, denn er könnte ja kurz vor dem Motorschaden aufgetreten sein...mit diesem Ölverlust braucht niemand zu rechnen, zumindest wäre es nicht fahrlässig auf Seite des Kunden. Behauptet er, der Verlust war bei Verkauf schon da und hat nicht darauf und die mögl. Folgen verwiesen, hat er ohnehin schon schlechte Karten.
Er kann ggf. die Behauptung, dass das Öl regelmäßig kontrolliert und aufgefüllt worden ist und der Verlust erst innerhalb der von mir aus 250 letzten km aufgetreten sein kann, nicht widerlegen, schon gar nicht wegen des Leck´s, das diese Aussage stützen würde.
3. Ist innerhalb dieser 4 Wochen einzig der Händler in der Beweispflicht.
Naja, so denk ich mir´s mal, nur ne Meinung! Geh zu einer Schiedsstelle oder einem Anwalt, nur so kommst Du weiter und erfährst, was wirklich Sache ist.
Wo ich mich anschliesse: Sollte das nicht durch das Leck kommen und dein Kumpel tatsächlich so gschlampert sein, dass er das Öl nie nachsieht....sollte er dazu stehen und halt sein Lehrgeld zahlen, selber schuld! Wobei wir ja nicht wissen, wieviel km seit dem Kauf gefahren wurden..... 😕
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Tatsache...1 Monat!!!
Sorry, ich hatte irgendwie 1 Jahr gelesen.
Hmm, dann hat er evtl. das Glück innerhalb der Gewährleistungsfrist zu sein. Ist diese nicht gesetzlich mind. 6Wochen?
Ciao und Gruß,
Tom
Zitat:
Original geschrieben von Desmotom
Hmm, dann hat er evtl. das Glück innerhalb der Gewährleistungsfrist zu sein. Ist diese nicht gesetzlich mind. 6Wochen?
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und kann vom Verkäufer vertraglich auf 12 Monate verkürzt werden.
Gewährleistungsfrist hin oder her ich glaube nicht das dein Freund da ein Recht auf Schadenersatz hat!
Die Kontrolle des Ölstandes ist Aufgabe des Fahrers und sollte laut Bedienungsanleitung vor "jeder" Fahrt erfolgen und nicht 1 mal im Monat!
Deshalb sehe ich da schwarz für deinen Freund da kann er zum Schiedsmann oder vor Gericht oder sonstwohin gehen da wird er nirgendwo recht bekommen!
Wer´s vom Anwalt lesen mag:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/gebrauchtfahrzeug.php
Wesentlich ist die Bestimmung, tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird zugunsten des Käufers davon ausgegangen, dass dieser von Anfang an vorlag.
So könnts imho aussehen:
Für den konstruierten Fall, dass der Ölstand auf Min lag (was ja noch ausreichend wäre), das Leck während der anschlissenden Fahrt entstand und dadurch der Ölstand sank....Händler Pech...
Für den konstruierten Fall, das Leck war von Anfang an vorhanden und ist massgeblich....Pech Händler....Kumpel hat doch sicher immer schön Öl geguckt....
Für den vermutlich tatsächlichen Fall, der Kumpel hatte einfach keinen Plan und hat die Mühle so geschrottet....Selber schuld....
@tec-doc....
ja so kenn ichs auch ... innerhalb der ersten 6 monate nach dem kauf ,liegt die beweispflicht beim händler .... also muss er nachweisen das kein bzw. der schaden erst später entstanden ist, wies aber bei folgeschäden ausieht weiß ich leider auch nicht 😕
gruß mo
Nunja, der "Kumpel" hat´s wohl etwas blöde angefangen 😉
So wär´s vermutlich gelaufen:
Wenn er einfach gleich gesagt hätte "Komisch, hab noch vor dem Wegfahren nach dem Öl geguckt, muss wohl an dem Leck liegen, so ein Sch...", hätte der Händler ziemlich sicher die A- Karte, es wäre ein klarer Folgeschaden, für den er genauso haftet. Der Händler kommt da schwerlich aus.
In der jetzigen Lage, würd ich einfach mal in die Richtung vortasten, seine Reputation andeuten und meine Bereitschaft zu einem Kompromiss oder nötigenfalls zum Schiedsstellengang zeigen.
Dieser Fall zeigt auch ganz gut, warum ich auf das oft genannte "Kauf lieber beim Händler" Argument nichts geb.....denn war denn auch tatsächlich zuwenig Öl drinne?? Das kann der Kumpel ja auch nicht klar bestätigen, oder? Genügend Händler winden sich und tricksen bei sowas rum....nicht umsonst sind die Gerichte und Schiedsstellen mit solchen Fällen zugemüllt.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind einfach völlig überzogen.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Genügend Händler winden sich und tricksen bei sowas rum....nicht umsonst sind die Gerichte und Schiedsstellen mit solchen Fällen zugemüllt.
Genügend Händler ziehen aber vor Gericht auch den Kürzeren...