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Rechenbeispiel: R 320

Themenstarteram 8. Juni 2007 um 9:37

Liebe Forumsmitglieder,

ich überlege mir gerade einen R 320 CDi zuzulegen und bin mitten dabei meine Finanzierung durchzurechnen. Stimmt folgende Rechnung oder mache ich da einen Fehler??? Also:

1 Jahr gebrauchter R 320 mit ca. 20 tkm liegt ca. 30% unter Listenpreis; also z.B. Listenpreis 65 T = 45 T. (incl. MwSt.).

Ich bin "nebenberuflich" Freiberufler und führe regel. die MwSt. an das Finanzamt ab; d.h. ich kann bei ausgewiesener MwSt. diese gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Ergo: 45 T. x 0,81 = 36,45 T.

Das Auto geht in mein Betriebsvermögen über und ich schreibe es auf 4 Jahre ab (9.114 Euro x 4).

Da ich den Wagen privat auch nutze und kein Fahrtenbuch führen will, muss ich 1% des Neuwagenwertes als Geldwerten Vorteil versteuern (650 Euro pro Monat = ca. 160 Euro bei meinem Steuersatz). Diese 160 Euro werde ich aber nicht abführen müssen, da mein Jahresumsatz durch den Kauf des Wagens (Betriebsausgaben?) ja sehr belastet ist. Ich spare darüber hinaus sogar Steuern, weil ich den Wagenkauf über 4 Jahre geltend machen kann.

Nach 4 Jahren ist das Auto abgeschrieben und ich kann es "günstig" an einen Freund verkaufen. Dieser könnte den Wagen, wenn er will, sofort teurer weiterverkaufen (diesmal mit MwSt.).

Ist oben beschriebenes eine Milchmädchenrechnung oder treffe ich damit den Sacherverhalt? Vielen Dank für das Feedback,

Minika

9 Antworten
am 8. Juni 2007 um 17:28

Zitat:

45 T. x 0,81 = 36,45 T

ui ui ui so rechnet man das aber nie und nimmer aus ;)

Machst du mit solchen Rechen"tricks" auch deine Steuer ?

Zitat:

Original geschrieben von Softwarekiller

ui ui ui so rechnet man das aber nie und nimmer aus ;)

Machst du mit solchen Rechen"tricks" auch deine Steuer ?

so werden aus 19% MwSt mal eben 23,456%... ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von Minika

Diese 160 Euro werde ich aber nicht abführen müssen, da mein Jahresumsatz durch den Kauf des Wagens (Betriebsausgaben?) ja sehr belastet ist.

Den Satz muß Du mir mal erklären - das verstehe ich nicht, was haben Abschreibung und Kosten mit dem Umsatz zu tun..?

Wenn Du keine Steuern zahlen wirst, d.h. keine Gewinne machen wirst, dann ist der Wagen das erste was der Steuerprüfer aus Deinem Betriebsvermögen rauswirft... ;)

Dir ist schon bewußt, daß Du eine >50% betriebliche Nutzung nachweisen mußt und das 1% Pauschalversteuerung auch der Umsastzsteuerpflicht unterliegt...? ;)

Das mit dem "günstig" verkaufen kann auch im Falle einer Prüfung nach hinten losgehen... :rolleyes:

Themenstarteram 8. Juni 2007 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von boborola

so werden aus 19% MwSt mal eben 23,456%... ;)

simmt natürlich; also sind es € 37.815,13

Im übrigen; mehr als 50% betriebliche Nutzung werde ich schon zusammenbekommen (ein befreundeter Kunde hat seinen Sitz in Wien und da kommen recht schnell die entsprechenden km zusammen).

Gewinne werde ich natürlich machen und auf die zahle ich auch bisher schon meine Steuern; doch die Kosten für den Wagen kann ich doch hier gegenrechnen oder etwa nicht? Somit sollte sich mein Gewinn und letztlich meine Steuerlast verringern.

 

und das 1% Pauschalversteuerung auch der Umsastzsteuerpflicht unterliegt...? ;)

Daran habe ich in der Tat nicht dran gedacht; wird aber auch die Berechnung nicht so sehr verschlechtern!?

Zitat:

Das mit dem "günstig" verkaufen kann auch im Falle einer Prüfung nach hinten losgehen... :rolleyes:

Da hast Du recht; am unteren Ende von mobile.de wäre wohl sicher passender für eine Prüfung. Noch eine Frage: Für den beschriebenen Wagen habe ich ca. 20 T€ in bar zur Verfügung und wollte den Rest finanzieren; würdet ihr den Betrag bei Mercedes mit einem Kredit finanzieren oder eher leasen?

Schöne Grüße und Danke für die Hinweise

Minika

moin moin,

lineare abschreibung auf 4 jahre? lass mal deinen taxman (stb) ausrechnen, was mit sonderabschreibung für kleinunternehmer und alinearer abschreibung wäre (bei mir rechnet sichs). ist ja immer möglich, dass du den wagen frühzeitiger aus dem betriebsvermögen veräußern musst.

ausserdem, was hast du gegen ein fahrtenbuch. gut eingestellt und vorbereitet, kommst du auf so roundabout 22 - 27 % eigenanteil (das kriegst du hin, wetten dass?), und bei dieser zahl hat der betriebsprüfer keine lust, wegen einzelner fahrten mit dir rumzustreiten. also lässt er es gehen, du hast die 1 % + ust von der backe (freu!).

übrigens, wenn du als freiberufler zur berufsverschwiegenheit verpflichtet wärst, reicht als fahrtenbuch-eintrag "mandantenfahrt + identifikationsmerkmal", ausforschen, welcher mandant das wo war, darf der prüfer nicht.

so long.

Zitat:

Original geschrieben von 220bmg

übrigens, wenn du als freiberufler zur berufsverschwiegenheit verpflichtet wärst, reicht als fahrtenbuch-eintrag "mandantenfahrt + identifikationsmerkmal", ausforschen, welcher mandant das wo war, darf der prüfer nicht.

Das ist wohl scheinbar falsch - Zitat: "Auch Personen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte etc.), dürfen auf die Angabe der Namen von Patienten, Mandanten oder Kunden nicht verzichten."

aus: http://www.stb-vossler.de/downloads/e1145/OrdnungsgemesFahrtenbuch.pdf

Zitat:

Original geschrieben von Minika

und das 1% Pauschalversteuerung auch der Umsastzsteuerpflicht unterliegt...? ;)

Daran habe ich in der Tat nicht dran gedacht; wird aber auch die Berechnung nicht so sehr verschlechtern!?

Naja - Du mußt eben noch 85,50 Euro pro Monat zusätzlich privat zahlen (nicht nur versteuern, sondern zahlen).

zu alte belegquelle

 

moin moin,

@boborola: du hast geschrieben: "Das ist wohl scheinbar falsch" - eben SCHEINBAR. der link enthält als beleg NUR ein schreiben des bmf (bundesfinanzminsteriums) aus dem jahr 2002 (21.02.2002), das ich kenne bzw. kannte.

1. in der juristerei sind 5 jahre rechtsentwicklung ziemlich viel, im steuerrecht sind 5 jahre 2 bis 3 generationen von vorschriften, richtlinien und urteilen.

2. was die anonymität von zielpersonen am fahrtziel anbelangt, haben genügend anwälte zu recht dagegen protestiert, dass ein bp des fa darin herumwurstelt, welche mandanten ein anwalt hat. also hat der bfh vor einiger zeit genau das entschieden, nämlich dass die zielPERSON für den bp tabu ist, nicht aber das fahrtZIEL, das belegt werden muss. durch tankrechnung, parkbeleg, essensbeleg.

3. nach dem urlaub - so ab 26./27.06. - kann ich dann auch die zitierfähigen belegstellen beibringen, wenn es für nötig gehalten wird, aber die sind im büro, und dahin möchte ich deswegen zuvor nicht mehr fahren.

aber vielen dank, dass meine postings - von dir und ein paar anderen - resonanz finden (ein paar andere haben sich nach einer deutlichen meinung von mir zu rotherbach, was das zur kenntnis nehmen anbelangt, offenbar anders entschieden, was verschmerzbar ist).

so long.

Re: zu alte belegquelle

 

Zitat:

Original geschrieben von 220bmg

nach dem urlaub - so ab 26./27.06. - kann ich dann auch die zitierfähigen belegstellen beibringen, wenn es für nötig gehalten wird, aber die sind im büro, und dahin möchte ich deswegen zuvor nicht mehr fahren.

Das wäre doch einmal interessant für einige hier.

Re: zu alte belegquelle

 

Zitat:

Original geschrieben von 220bmg

2. was die anonymität von zielpersonen am fahrtziel anbelangt, haben genügend anwälte zu recht dagegen protestiert, dass ein bp des fa darin herumwurstelt, welche mandanten ein anwalt hat. also hat der bfh vor einiger zeit genau das entschieden, nämlich dass die zielPERSON für den bp tabu ist, nicht aber das fahrtZIEL, das belegt werden muss. durch tankrechnung, parkbeleg, essensbeleg.

Ich habe hier noch eine aktuellere Quelle - gerade erst 4 Wochen alt.

Die Argumentation, daß die bloße Adresse und der Gesprächspartner nicht schützenswert im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht ist, klingt für mich auch durchaus logisch.

Warum sollte das FA nicht erfahren, wer Mandant/Kunde ist oder nicht. Sie erfahren es durch Prüfung der Ausgangsrechnungen sowieso... ;)

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