Recardo Sportsitze

hallo,

ich wollte in meinem Honda Civic Ej2 Baujahr 95 vollschalensitze einbauen. Nun hab ich gehört, das wenn der Wagen vor Baujahr 96 ist und ein zwei sitzer ist (meiner ist umgebaut auf zwei sitzer), dann diese vollschalensitze eintragungsfrei sind, stimmt das? was haltet ihr von diesem Angebot? Wie weit sollte man noch runter gehen?

http://kleinanzeigen.ebay.de/.../155530882-223-1578

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von audi394


Es gibt einen Paragraphen, dort ist ganz klar geregelt, das wenn das Auto vor 96 ist, der Sitz KEINE zulassung braucht, ...

- es ist Erstzulassung1.6.1998

- es ist richtig, dass der Sitz dann keine Zulassung benötigt,
das ist aber nur die erste Hälfte von dem Satz, der dann sinngemäß weiter geht, dass ein Sitz Abnahme- und Eintragungspflichtig ist, wenn der keine Zulassung hat.

Zitat:

er muss allerdings wie gesagt verstellbar sein bei einem 5 Sitzer !

Das ist so nicht ganz richtig:

Ein Sitz muss immer verstellbar sein, bei Fahrzeugen vor 1.6.98 jedoch nur um mindestens 10°. Muss aber nicht der Sitz selbst sein, kann auch über die Konsole gemacht werden.

Klappbar muss der Sitz sein, wenn hinten noch Sitzplätze sind, kann man aber leicht umgehen, wenn man die hinteren Sitze austragen lässt.

Die Konsole selbst muss ebenso zugelassen sein (ab 1.6.98) oder es besteht bei Fahrzeugen davor Abnahme- und Eintragungspflicht. Befindet sich eine Gurtbefestigung an der Konsole, dann muss die Konsole über eine fahrzeugspezifische Typzulassung verfügen, das gilt für alle Fahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1992.

Zitat:

Wenn ich diesen Finde kann ich ihn gerne hier verlinken/zitieren!

- §35a Abs.2 StVZO,

- Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG inkl. Nachträge und Anhänge, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG

- § 72 Abs.2 StVZO (Übergangsvorschriften)

- § 35a Abs.2 StVZO i.d.F. vor dem 1.6.1998

- Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u
Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,
VkBl S 303

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Recardo gibt es nicht. 😁

Und bei dem Angebot handelt es sich auch nur um die Konsolen von Recaro,
denn im Text steht:
biete hier 2 vollschalensitze von der marke bimarco an

Ob diese Firma überhaupt eine Zulassung für den öffentlichen Verkehr hat?
Denn das steht auf der HP:
Als einzige in Polen haben wir die FIA-Homologation für unsere Produkte bekommen.

Und das bezieht sich auf Rennsport.

ich könnte mir auch billige fk sitze ohne zulassung einbauen, da mein auto vor baujahr 96 ist, brauch ich keine zulassung!

Zitat:

Original geschrieben von audi394


ich könnte mir auch billige fk sitze ohne zulassung einbauen, da mein auto vor baujahr 96 ist, brauch ich keine zulassung!

Ich persoenlich wuerde nicht in Sitze sitzen wollen die es zerbroeselt wenn es mal kracht. Das die Civic immer so verschandelt werden muessen. Fehlt nur noch das Ofenrohr hinten 🙄

Eine Anfrage an Deinen örtlichen TÜV/DEKRA/GTÜ-Vertreteter sollte Deine Frage beantworten können. Denn ER muss im Zweifel die Eintragung vornehmen bzw. wird eventuell gefragt werden.

Die Aussage - im Forum haben sie aber gesagt, muss nicht sein- wird den guten Mann sicher erheitern 😉.

grundsätzlich ist die Antwort auf Deine Frage aber "nein". Die Konsolen brauchen eine ABE für Dein Auto.

jupp, so schauts....

Zitat:

Original geschrieben von audi394


ich könnte mir auch billige fk sitze ohne zulassung einbauen, da mein auto vor baujahr 96 ist, brauch ich keine zulassung!

Irgend wie bezweifle ich deine Aussage.

Meine Erfahrungen: Alles muß eingetragen oder mit Dokumente für den Verwendungszweck nachweisbar sein, außer es sind Originalteile mit Teilenummer / E-Zulassung.

Der Prüfer wird dir falls er es bemerkt darauf ansprechen und bei einem Unfall könnte sich deine oder die Gegnerische Versicherung querstellen. Alles Szenarien, bei denen du nichts mehr machen kannst außer zahlen oder auf Forderungen verzichten.

In diesem Sinne...

HTC

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.


grundsätzlich ist die Antwort auf Deine Frage aber "nein". Die Konsolen brauchen eine ABE für Dein Auto.

Die Sitze selber brauchen auch eine Zulassung, nicht nur die Konsolen.

Was der Schwachsinn mit "vor '96" soll, weiß ich nicht...

NEIN !
die sitze brauche keine Zulassung, solange der Wagen vor Baujahr 1996 ist, ist der Wagen zudem ein 2 Sitzer, kann man sich auch Vollschalensitze einbauen, undzwar ohne Zulassung. Nur die Konsole braucht ne Zulassung, also bitte vorher informieren als jetzt die Leute zu verwirren !!

Les dich hier mal durch http://www.maxrev.de/eintragungsfreie-sportsitze-t86146.htm

Zitat:

Original geschrieben von audi394


NEIN !
die sitze brauche keine Zulassung, solange der Wagen vor Baujahr 1996 ist, ist der Wagen zudem ein 2 Sitzer, kann man sich auch Vollschalensitze einbauen, undzwar ohne Zulassung. Nur die Konsole braucht ne Zulassung, also bitte vorher informieren als jetzt die Leute zu verwirren !!

Du bist selber verwirrt.

Zitat:

Original geschrieben von audi394


NEIN !
die sitze brauche keine Zulassung, solange der Wagen vor Baujahr 1996 ist, ist der Wagen zudem ein 2 Sitzer, kann man sich auch Vollschalensitze einbauen, undzwar ohne Zulassung. Nur die Konsole braucht ne Zulassung, also bitte vorher informieren als jetzt die Leute zu verwirren !!

Du führst aber eine

nachträgliche

Änderung durch! Diese muss nach den aktuellen Bestimmungen durch geführt werden.

Es gibt einen Paragraphen, dort ist ganz klar geregelt, das wenn das Auto vor 96 ist, der Sitz KEINE zulassung braucht, er muss allerdings wie gesagt verstellbar sein bei einem 5 Sitzer ! Wenn ich diesen Finde kann ich ihn gerne hier verlinken/zitieren!

Dann mach Dich mal auf die Suche...

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