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Re-Import nach Deutschland, MwSt. noch mal zahlen?

Das ist sicherlich ein spezieller Fall, aber fragen muss ich trotzdem: mein Bruder in Deutschland hat meinen Söhnen seinen Smart ForTwo vor einigen Jahren überlassen, ich habe ihn dann als Gebrauchtwagen zu uns in die Schweiz exportiert. Das Fahrzeug war also in Deutschland gekauft, die MwSt. als Neuwagen gezahlt.

Nun brauchen meine Kinder den Wagen nicht mehr, weil er ein Sondermodell ist würde mein Bruder ihn jetzt aber gerne wieder nach Deutschland zurückholen. Meine Frage: muss er nun noch einmal MwSt. auf das selbe Fahrzeug zahlen zum Gebrauchtwert, für das er schon den vollen Betrag als Neuwagen gezahlt hat? Die Kaufbelege sind alle vorhanden.

Auf den Seiten der Zollverwaltung kann ich dazu nichts finden, vielleicht weiss jemand von Euch etwas mehr.

Vielen Dank im Voraus!

Holger

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Terrik schrieb am 5. Dezember 2018 um 10:32:10 Uhr:

Astra, wie aus dem Lehrbuch! Top! Gruss

Gelernt ist gelernt! ;) :D

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Diese ganzen UST Zahlungen bei Import sind nur für NEUwagen relevant. Wie alt ist das Auto?

Da gibt es nur Dinge bei der Einfuhr (Kennzeichen, Zulassung) zu beachten. umsatzsteuerlich bist Du raus weils kein Neuwagen mehr ist. Was ein Neuwagen ist, wird im UST-Gesetz ganz genau erläutert (Alter, Km-Leistung etc.)

Es geht nicht um EU-Importe, sondern um die Schweiz.

Und da zahlt man immer Einfuhr-USt, genau wie bei Importen aus den USA.

am 4. Dezember 2018 um 13:45

Den Nachweis für die damalig gezahlte Mwst sowie die Unterlagen für den Export liegen vor ?

Den Wagen als Umzugsgut wieder nach D mitnehmen ?

MfG

Zitat:

@A-Sex-Avant schrieb am 4. Dezember 2018 um 14:45:07 Uhr:

Den Wagen als Umzugsgut wieder nach D mitnehmen ?

Dazu müßte jemand einen Umzug von der Schweiz nach Deutschland vornehmen, was ja im hier diskutierten Beispiel nicht der Fall ist.

Wenn ich mich richtig erinnere, dürfte die Sache in etwa so aussehen: Anfangs war der Smart, aufgrund der Produktion in der EU, ein europäisches Produkt- er besitzt die sogenannte Ursprungseigenschaft. Diese garantiert zollfreie Importe innerhalb des europäischen Zollgebietes (nationale Steuern außen vor). Nun ist er aber in die Schweiz exportiert worden. Die Krux: nach einigen Jahren verliert der Smart seine Ursprungseigenschaft, er wird beim Reimport wie eine Drittlandsware behandelt. Es fielen somit Zoll und EuSt (nicht zu verwechseln mit der USt)

an. Bereits in der Vergangenheit geleistete Steuern gehen ebenso "verloren", was augenscheinlich eine Ausnahme vom Verbot der Doppelbesteuerung darstellt. Ausweg wäre der genannte Trick mit dem Umzugsgut, dann wird das Fahrzeug aber auch in der Regel mit einem zeitlichen Veräußerungsverbot belegt. Wie die Fristen sind und ob dies der aktuelle Rechtsstand ist, weiß ich leider nicht. Wende Dich am besten an ein Hauptzollamt, die wissen das genau (Dienststellensuche auf Zoll.de) . Gruß

Wie lange ist der Wagen denn schon in der Schweiz? Wenn der innerhalb von 3 Jahren zurück nach Deutschland improtiert werden soll, könntet ihr eine Rückwarenabfertigung beim Zoll beantragen, dann wäre der PKW Zoll- und EUSt frei.

Waren verlieren (vorausgesetzt sie wurden nicht verändert!) keine Ursprungseigenschaften/keinen Ursprung. Einzig die Vorraussetzung für eine Rückwarenabfertigung nach einer Frist von 3 Jahren erlischt. Ursprung bleibt trotzdem EU, immer, egal wie lange die Ware im Drittland verbleibt.

Für die Rückwarenabfertigung benötigt ihr die Ausfuhrpapiere DE - Schweiz, Kaufvertrag/Rechnung.

Umzugsgut wird nicht möglich sein, der "Einführer" in Deutschland müsste dem Zoll auch einen tatsächlichen Umzug nachweisen können, in Form einer aktuellen Meldebestätigung.

Bei Vorliegen der notwendigen Papiere und wenn der Export von DE in die Schweiz innerhalb 3 Jahren war, Rückwarenabfertigung mit Zoll und EuSt Befreiung.

Sonst reguläre Einfuhrverzollung nach DE, 19% EUSt, 10% Zoll. Dazu bitte auch keinen Märchenbetrag in den Kaufvertrag schreiben um Abgaben zu sparen, sonst zieht das Zollamt bei der Bemessung des Warenwertes gerne mal die Schwackeliste heran oder Preise vergleichbarer Fahrzeuge.

Bei Fragen melde dich bei dem für dich zuständigen Zollamt (Binnenzollstelle oder Einfuhrzollstelle), nicht Hauptzollamt!

am 5. Dezember 2018 um 9:32

Astra, wie aus dem Lehrbuch! Top! Gruss

Zitat:

@Terrik schrieb am 5. Dezember 2018 um 10:32:10 Uhr:

Astra, wie aus dem Lehrbuch! Top! Gruss

Gelernt ist gelernt! ;) :D

Dito... bin allerdings seit jetzt zehn Jahren raus aus der Materie:)

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