Raser, was dagegen tun ??

Hoffe ihr könnt ein wenig weiterhelfen .

Sachverhalt:
Heute morgen Landstraße zulässige Höchstgeschwindigkeit 70Km/h , ich gucke in den Rückspiegel und sehe das Unheil in Form eines schwarzen Mazda 5 Kombi kommen.
Schnell, sehr schnell klebt er an meiner Stoßstange und zwar so dicht das es Unangenehm wird.
In einer Kurve mit durchgehender Sperrlinie schert der Mazda dann Ruckartig wie ein Irrer aus, Überholt, setzt sich vor meinem Auto um dann ohne vorherige Warnung (Blinken) wie ein Besengter in eine Einmündung abzubiegen.
Da ich schon irgendwie etwas ahnte konnte ich gerade noch abbremsen und so einen Unfall verhindern.
Zu meinem Glück konnte dies durch einen anderen Verkehrsteilnehmer Beobachtet werden, dessen Wohnort und PKW-Kennzeichen mir bekannt sind.
Der Fahrer des Mazda ist für sein rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr bekannt und prahlt laut Arbeitskollegen auch schon mal bei Faceboock über seine Fahrkünste.
Meine Frau hatte vor einigen Tagen mitten in einer Ortschaft fast das selbe Problem als dieser Verkehrsteilnehmer mit völlig Überhohter Geschwindigkeit einem Riskanten Überholvorgang einleitete um dann unvermittelt in die nächste Straße ohne zu Blinken abzubiegen.
Nur noch eine Vollbremsung ihrerseits konnte schlimmeres verhindern.

Wir haben mitlerweile Überlegt Anzeige zu erstatten sind uns aber nicht sicher ob das überhaupt was bringt ausser Stress und Ärger.
Zu allem Übel wohnt der Typ auch noch in Unmittelbarer Nachbarschaft in einem kleinen Ort wo jeder jeden kennt.

Was würdet ihr tun ??
Bitte nicht solche Sprüche wie, dann warst du wohl zu langsam, er wird seine Gründe gehabt haben, usw.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KATLEHN


Hoffe ihr könnt ein wenig weiterhelfen .

Sachverhalt:
Heute morgen Landstraße zulässige Höchstgeschwindigkeit 70Km/h , ich gucke in den Rückspiegel und sehe das Unheil in Form eines schwarzen Mazda 5 Kombi kommen.
Schnell, sehr schnell klebt er an meiner Stoßstange und zwar so dicht das es Unangenehm wird.
In einer Kurve mit durchgehender Sperrlinie schert der Mazda dann Ruckartig wie ein Irrer aus, Überholt, setzt sich vor meinem Auto um dann ohne vorherige Warnung (Blinken) wie ein Besengter in eine Einmündung abzubiegen.
Da ich schon irgendwie etwas ahnte konnte ich gerade noch abbremsen und so einen Unfall verhindern.
Zu meinem Glück konnte dies durch einen anderen Verkehrsteilnehmer Beobachtet werden, dessen Wohnort und PKW-Kennzeichen mir bekannt sind.
Der Fahrer des Mazda ist für sein rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr bekannt und prahlt laut Arbeitskollegen auch schon mal bei Faceboock über seine Fahrkünste.
Meine Frau hatte vor einigen Tagen mitten in einer Ortschaft fast das selbe Problem als dieser Verkehrsteilnehmer mit völlig Überhohter Geschwindigkeit einem Riskanten Überholvorgang einleitete um dann unvermittelt in die nächste Straße ohne zu Blinken abzubiegen.
Nur noch eine Vollbremsung ihrerseits konnte schlimmeres verhindern.

Wir haben mitlerweile Überlegt Anzeige zu erstatten sind uns aber nicht sicher ob das überhaupt was bringt ausser Stress und Ärger.
Zu allem Übel wohnt der Typ auch noch in Unmittelbarer Nachbarschaft in einem kleinen Ort wo jeder jeden kennt.

Was würdet ihr tun ??
Bitte nicht solche Sprüche wie, dann warst du wohl zu langsam, er wird seine Gründe gehabt haben, usw.

du hast einen zeugen  ..........

du kennst arbeitskollegen von ihm  ........

du weist wo er wohnt  .......

da steht einer anzeige nichts im weg  ......

wenn du aber keinen bock auf stress und ärger hast dann lass es bleiben, aber bitte dann auch hier keinen thread eröffnen ...... 🙄 , denn ich geh mit dir jede wette ein, dass hier gleich wieder die MOD ´s einschreiten  müssen ..... 😉

p.s.  wenn deine aussagen korrekt sind, dann muß dieser verkehrsteilnehmer für lange zeit von der straße

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Steht eindeutig im Raum, ist nur schwierig die konkrete Gefährdung zu belegen.
Da es Urteile gibt, wo beim Überholen auf der Landstraße das überholende Fzg in den Gegenverkehr gekommen ist und dieser über den Grünstreifen ausweichen musste. Es wurde keine konkrete Gefährdung angenommen, da durch die Fahrkünste des Fzg-Führers das Fzg immer unter Kontrolle war.

Ich würde zu aller erst trotz allem was vorgefallen ist ein Gespräch suchen. Gibts keinen Orts- oder Gemeindevorsteher den man hinzuziehen kann?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Zunächst steht einmal nur das unerlaubte Überholen im Überholverbot im Raum, dieses ist eine Ordnungswiedrigkeit gem. OWIG  und könnte mit max 150 € geahndet werden

Überholen im Überholverbot
• mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Verkehrslage - 150 € 4 Punkte

Ob der Vorwurf der Straßengefährdung tatsächlich eingetreten war stellt ein Richter fest, bis zur rechstsgültigen Verurteilung gilt aber das Unschuldsprinzip.

Problem ist halt, dass der Raser mit seiner auffälligen und gefährlichen Fahrweisse bei Arbeitskollegen und in der Gemeinde, wo er wohnt, bekannt ist wie ein bunter Hund. Desweiteren postet er ja voller Stolz das Ganze noch im Facebook.

Von daher ist der Tatbestand des "Vorsatzes" gegeben. Und das läuft dann nicht mehr unter OWI.

Ich kann dem TE nur raten, nicht nur zuzuschauen sondern zu handeln. Gespräche werden bei solchen Kandidaten leider im Sand verlaufen. Ob ich mit einer Anzeige gegen den Affen zum "Buuuh-Mann" im Dorf werden würde, wäre mir pers. scheiss Egal. Schuld an seinem Verhalten ist er, nicht andere !
Und warum soll eine Anzeige nichts bringen ?

Ein Kollege von mir überholte auch immer sehr gefährlich, ich selbst wurde von ihm überholt und ich beobachtete ihn sehr regelmässig bei anderen Überholmanövern (unübersichtliche Stellen und oftmals sehr sehr knapp).
Wenn ein anderer Arbeitskollege von mir ihn nicht angezeigt hätte, dann hätte ich ihn angezeigt. Jedenfalls durfte er 8 Monate mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren.
Mit meinem Kollegen spricht er nichts mehr.... Ihm ist das Egal.

Wird der nachfolgende Fahrzeugführer zu einer starken (Gefahren)Bremsung genötigt, wird regelmässig von einer konkreten Gefährdung ausgegangen.

Da der Beschuldigte in der Gegend durch seine vorsätzlich aggressive und gefährliche Fahrweise sattsam bekannt ist, wäre zweifelsfrei noch die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu prüfen (gem. §15b StVZO), denn die scheint aufgrund erheblicher charakterlicher Defizite nicht gegeben.

Mal ganz davon abgesehen, mit soviel Dämlichkeit auch noch bei Facebook zu prahlen.

Nochmal; solche Geschichten auf keinen Fall verharmlosen!

Ja, ich denke auch, das der Kerl hier ein Musterkanditat für die MPU ist...😉

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Wenn Du es drauf hast, eine anständige auf die Glocke. - Anzeigen würde ich nicht, da machst du nur Arbeit bei den Freundlichen und eines Tages sind deine Reifen durch oder ein paar Kratzer.

Und diese Gefahr besteht nicht, wenn er anständig eins auf die Glocke bekommt? 😕

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