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Rammschutz / Kuhfänger

Themenstarteram 21. Januar 2006 um 10:36

Moin zusammen!

Ich habe letztens bei einem Iveco Daily aus Polen einen Rammbügel montiert gesehen, was einfach nur schön anzusehen war. Ist es in D eigentlich noch erlaubt und wo würde man so etwas kaufen können?!

9 Antworten

Noch gibt es in Deutschland kein gültiges Verbot für die Montage von Rammschutzbügeln.

Es wird/soll eine Regelung geben-die EU-Recht umsetzt

und diese Art von Bügel verbieten soll.

Crush-tests haben fatale Verletzungen von Dummys

zutagegebracht...

Die Dinger können...sind schon hübsch anzuschaun

haben aber keine wirkliche "daseinsberechtigung"

Allerdings hätte ich lieber einen Bügel auf dem Dach

als Lampenträger;)

Die EU-Richtlinie sagt dazu folgendes aus:

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RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Verwendung von Frontschutzbügeln an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates

Vom 1. Januar 2006 an gelten die in Anhang I und Anhang II der vorliegenden Richtlinie festgelegten Vorschriften für Frontschutzbügel, die als selbständige technische Einheiten in den Handel kommen, für die Zwecke von Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 70/156/EWG.

Auszug aus den VORSCHRIFTEN FÜR KONSTRUKTION UND ANBAU

2.1. Frontschutzbügel Die folgenden Vorschriften gelten gleichermaßen für Frontschutzbügel, die als Originalteile an Neufahrzeugen angebracht sind, für Frontschutzbügel, die als selbständige technische Einheiten zum Anbau an bestimmte Fahrzeuge in den Handel kommen und für Frontschutzbügel, die in die Fahrzeugfront integriert sind.

2.1.1. Die Bauteile des Frontschutzbügels müssen so beschaffen sein, dass alle nach außen gerichteten starren Oberflächen einen Abrundungsradius von mindestens 5 mm aufweisen.

2.1.2. Die Gesamtmasse des Frontschutzbügels einschließlich aller Träger und Halterungen darf nicht mehr als 1,2 % der Masse des Fahrzeugs, für das er konstruiert wurde, höchstens jedoch 18 kg betragen.

2.1.3. Ein an einem Fahrzeug angebrachter Frontschutzbügel darf eine Ebene, die durch eine die höchsten Teile der Scheinwerferstreuscheiben miteinander verbindende waagerechte Linie bestimmt wird, in der Höhe um nicht mehr als 100 mm überragen.

2.1.4. Der Frontschutzbügel darf die Breite des Fahrzeugs, an dem er angebracht ist, nicht vergrößern. Beträgt die Gesamtbreite des Frontschutzbügels mehr als 75 % der Fahrzeugbreite, müssen die Enden des Bügels nach innen auf die Außenfläche zu gebogen sein, um die Gefahr eines Hängenbleibens auf ein Minimum zu beschränken. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn entweder der Frontschutzbügel in die Karosserie einbezogen ist (integrierter Frontschutzbügel) oder das Ende des Bügels so nach innen gebogen ist, dass es von einer Kugel mit 100 mm Durchmesser nicht berührt werden kann und der Zwischenraum zwischen dem Frontschutzbügelrand und seiner Umgebung höchstens 20 mm beträgt.

2.1.5. Vorbehaltlich Nummer 2.1.4 darf der Zwischenraum zwischen den Bauteilen des Frontschutzbügels und der unter ihnen liegenden Außenfläche höchstens 80 mm betragen. Etwaige Unterbrechungen der allgemeinen Kontur der darunter liegenden Karosserie (wie z. B. Öffnungen in Gittern, Lufteinlässen usw.) bleiben unberücksichtigt.

2.1.6. An keinem seitlichen Punkt des Fahrzeugs darf der Längsabstand zwischen dem vordersten Teil des Stoßfängers und dem vordersten Teil des Frontschutzbügels mehr als 50 mm betragen, es sei denn, die Werkstoffe, die für noch weiter vorstehende Teile verwendet wurden, haben eine Druckfestigkeit von weniger als 0,35 MPa.

2.1.7. Die Wirksamkeit des Stoßfängers darf durch den Frontschutzbügel nicht nennenswert vermindert werden. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn nicht mehr als zwei vertikale und kein horizontales Bauteil den Stoßfänger überdecken.

2.1.8. Der Frontschutzbügel darf nicht vor die Senkrechte geneigt sein. Die oberen Teile des Frontschutzbügels dürfen von der Bezugslinie der Fronthaubenvorderkante aus (gemessen bei entferntem Frontschutzbügel) nicht mehr als 50 mm nach oben oder nach hinten (zur Windschutzscheibe hin) reichen.

2.1.9. Die Anforderungen der Richtlinie 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge müssen unbeschadet des Anbringens eines Frontschutzbügels erfüllt werden.

2.2. Frontschutzbügel als selbständige technische Einheiten dürfen nur vertrieben, zum Verkauf angeboten oder verkauft werden, wenn sie mit eindeutigen Montageanleitungen versehen sind. Die Montageanleitungen müssen klare und vollständige Informationen enthalten, die es ermöglichen, die Fahrzeuge zu bestimmen, für die die Einheit zugelassen ist, und die zugelassenen Bauteile so an diesem Fahrzeug anzubringen, dass die einschlägigen Bestimmungen von Absatz 2.1 erfüllt sind. Die Anleitungen müssen außerdem genaue Angaben zu den Drehmomenteinstellungen für alle Befestigungen enthalten.

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission gilt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse (Fahrzeugklassen M1 und N1)

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Gilt also nicht für schwere LKW's.

Ich war in der ersten Januar Woche mit einem Gebrauchtwagen den wir eine Woche zuvor verkauft hatten bei der Dekra wegen Hu/Au und weil wir an dem Fahrzeug eine Ahk,Rammschutz und Trittbretter nachgerüstet hatten,die Dekra weigerte sich den Rammschutz einzutragen da sie ein Schreiben von der obersten Stelle ihres Hauses erhalten haben soll aus dem hervorgeht das die herkömlichen Stahldinger nur noch bis zum 31.12.05 einzutragen sind.Der Tüv hat uns das Ding dann eingetragen.Komische Sache :confused:

naja aber bei einem lkw sieht ein dummy sowieso immer schlecht aus. da ist es schon egal ob rammding oder nicht.

wir haben die hochgestellten tga mit eisenstosstange da kann ein rammbock nicht viel schlimmer sein.

Eigendlich finde ich diese Rohrbügel äußerst sinvoll:

Bei einem Frontalzusammenstoß mit einem Fußgänger,

kann dieser sich an dem Gestell bis zur nächsten Ampel

festklammern*g*

am 5. Februar 2006 um 9:35

hallo ich hatte einen rammschutz bei meinem alten iveco daily dran-bj. 2001 war er. hatte mir im august 2005 den neuen daily kastenwagen angeschafft mit der 3. l maschine und den rammschutz wieder angebaut. ist von der firma HS Schoch,und bin hochzufrieden.passt ja an originalfront. musste nur im jahr 2005 eingetragen werden weil sich 2006 angeblich die gesetze ändern. der örtliche TÜV hatte die eintragung trotz gutachten verweigert-diese idioten bin dann zur DEKRA in zehn minuten war alles ohne probleme eingetragen,geht doch.also wenn ihr einen rammschutz einbaut,unbedingt mit gutachten und sofort eintragen lassen. die herren in grün -weiss sind in letzter zeit ganz scharf bei kontrollen ob die dinger eingetragen sind. noch ein schöner sonntag gruss volker

Zitat:

Original geschrieben von feile61

der örtliche TÜV hatte die eintragung trotz gutachten verweigert...

Mit welcher Begründung wurde die Eintragung verweigert?

am 8. Februar 2006 um 21:09

hallo Drahkke die eintragung wurde verweigert beim TÜV,weil das neue modell vom iveco nicht im gutachten stand. also von Iveco 35 S 13-zu 35 S 17, obwohl sich vom rahmen und fahrwerk nichts geändert hat. gruss volker

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