Rätselhafter Schaden

Volvo S40 1 (V)

Hallo, ich habe einen V40 Diesel BJ 2001. Und nun ein großes Problem:
Vor 2 Wochen bemerkte ich auf einer Autobahnfahrt im Drehzahlbereich um 2200 ein Ruckeln, als ob der Motor keinen Kraftstoff bekommt und immer kurz aussetzt. Zudem waren deutlich mehr Abgase zu sehen und zu riechen. Am nächsten Tag ging der Motor schon schwerer an bis er dann nach kurzem Abstellen gar nicht mehr an ging.
Die Volvo Vertragswerkstatt nun wechselte die Glühkerzen (knapp 500 Euro) und übergab mir das Auto wieder. Nach einem Kilometer drehte ich um, weil das Ruckeln wieder aufgetreten ist. Nun musste ich den Mechaniker Meister von dem Schaden überzeugen, was schließlich gelungen ist. Nun wechselte die Werkstatt das Abgasrückführ - Ventil und den dazugehörigen Krümmer (1500 Euro). Bei der Probefahrt sei ein neues Problem aufgetreten: Im dritten Gang bei Volllast ginge der Motor einfach aus. Nun soll die Kraftstoffpumpe schuld sein (1500.- Euro). Nun halte ich es für unwahrscheinlich dass Glühkerzen, Abgasrückführ - Ventil und Kraftstoffpumpe defekt sein sollen. Was soll ich in diesem Fall tun?

20 Antworten

thobee

Du bringst da ein paar Sachen gewaltig durcheinander. In Strafrecht hast Du wohl noch keine Klausur geschrieben was? Halter ist der der im Fahrzeugbrief steht und niemand anderes. Wer den Brief hat hat den Joker und hat somit einen, sogar vor Gericht durchzusetzenden Rechtsanspruch auf das Fahrzeug. Ich glaube nicht das die Werkstatt jedes Fahrzeug ankauft das zur Reparatur gebracht wird😁 um dann nach Deinen Worten Besitzer zu werden.

Die Werkstatt ist nicht der Besitzer des Fahrzeuges und wird es auch nicht, sie (die Werkstatt) hat lediglich für die Dauer der Reparatur die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, mehr nicht. Nutzer -und Besitzereigenschaften unterscheiden sich erheblich voneinander. Die Fahrzeugteile die ausgetauscht werden, bleiben Eigentum des Fahrzeugbesitzers, ebenso gehören die Neuteile dem Fahrzeugbesitzer, wenn dieser die Rechnung bezahlt hat versteht sich. Die Altteile müssen auf Verlangen vorgelegt und auch ausgehändigt werden. Es sei denn der Fahrzeugbesitzer verzichtet drauf. Vor der Auftragsvergabe darauf hinweisen das man die ausgetauschtenTeile haben will. Ausnahme sind hier Teile die ur im Austausch gegeneinander gewechselt werden, was sich ja auch im Preis widerspiegelt.

Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

In Strafrecht hast Du wohl noch keine Klausur geschrieben was?

Das werde ich wohl auch nicht mehr.

wikipedia schreibt zum Thema:
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Im Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichnet der Begriff Besitz die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache (§ 854 Abs. 1 BGB) unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, ist also nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, sondern ob er die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt. Erforderlich hierzu ist neben einem räumlichen Herrschaftsverhältnis über die Sache auch ein Besitzwille.
In diesem Sinne haben auch der Mieter Besitz an der Wohnung und sogar der Dieb Besitz an dem gestohlenen Gegenstand.
-----------------------------------

Vereinfacht ausgedrückt: "Eigentum" bezeichnet die rechtliche Herrschaft über eine Sache, "Besitz" bezeichnet die tatsächliche, dingliche Gewalt über eine Sache.

Die Fahrzeugteile die ausgetauscht werden, bleiben Eigentum des Fahrzeugbesitzers

Leider auch nur FAST richtig. Die Fahrzeugteile die ausgetauscht werden, bleiben Eigentum des FahrzeugEIGENTÜMERS.

Und Deine Meinung zum Kraftfahrzeugbrief ist (sorry) ein leider weit verbreiteter Unsinn. Der Brief eignet sich nicht zum Eigentumsnachweis, allerhöchstens eine Eigentumsvermutung lässt sich daraus ableiten.  Der Eigentumsnachweis ist z.B. über einen Kaufvertrag zu erbringen.

Auch ich stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Aber ich denke, jetzt sollte alles klar sein.

Zitat:

Original geschrieben von Crimejoker


thobee

Du bringst da ein paar Sachen gewaltig durcheinander. In Strafrecht hast Du wohl noch keine Klausur geschrieben was? Halter ist der der im Fahrzeugbrief steht und niemand anderes. Wer den Brief hat hat den Joker und hat somit einen, sogar vor Gericht durchzusetzenden Rechtsanspruch auf das Fahrzeug. Ich glaube nicht das die Werkstatt jedes Fahrzeug ankauft das zur Reparatur gebracht wird😁 um dann nach Deinen Worten Besitzer zu werden.

Die Werkstatt ist nicht der Besitzer des Fahrzeuges und wird es auch nicht, sie (die Werkstatt) hat lediglich für die Dauer der Reparatur die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, mehr nicht. Nutzer -und Besitzereigenschaften unterscheiden sich erheblich voneinander. Die Fahrzeugteile die ausgetauscht werden, bleiben Eigentum des Fahrzeugbesitzers, ebenso gehören die Neuteile dem Fahrzeugbesitzer, wenn dieser die Rechnung bezahlt hat versteht sich. Die Altteile müssen auf Verlangen vorgelegt und auch ausgehändigt werden. Es sei denn der Fahrzeugbesitzer verzichtet drauf. Vor der Auftragsvergabe darauf hinweisen das man die ausgetauschtenTeile haben will. Ausnahme sind hier Teile die ur im Austausch gegeneinander gewechselt werden, was sich ja auch im Preis widerspiegelt.

Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

oh je, das ist ja totaler mumpitz. erstmal geht es hier nicht um strafrecht sondern vorrangig um zivilrechtliche ansprüche und nicht um straftaten. ich will nicht weit ausholen, aber bezüglich der besitzer- und eigentümerstellung verweise ich einen eintrag nach oben von thobee. da ist alles gut erklärt.

thobee merkt korrekterweise an, dass fahrzeugbriefe lediglich eine indizwirkung bezüglich der eigentumsvermutung zukommen. es ist zwar für die gutgläubigkeit eines käufers ausreichend beim kauf sich den fahrezugbrief übergeben zu lassen, aber einen eigentumsnachweis stellt der brief grundsätzlich nicht dar.

beste grüße, max

Was mich an diesem Thread mal wieder zum Nachdenken bringt, dass manche Leute direkt persönlich werden müssen. Wir sind hier ein Forum, keine Rechtsauskunft, keine technische Auskunft und auch kein Werkstattersatz.

Jeder trägt dazu bei jemand zu helfen, mit Sinn oder Unsinn. Beides ist menschlich und kann ausdiskutiert werden.
Nur persönlich und abwertend muss hier niemand werden.

Habe schon einige User auf Ignore gestellt, aber einfach das Schöne an einem Forum geht verloren wenn immer wieder so Sachen gepostet werden.

In diesem Sinne, noch nen schönen Feiertag

Bandit

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Tja, dann können ja die Rechtskundigen ihre Probleme mit dem Freundlichen ja alleine lösen.

Kleiner Tip am Schluß, es gibt im BGB noch mehr Paragraphen die sich auf den Besitz und das Eigentum beziehen, unter andeem auch zum Pfandrecht.

Und wenn das Fahrzeug oder Teile nicht herausgegeben werden stellt dies eine Straftat dar (Unterschlagung) das hat mit dem BGB überhaupt nichts zu tun.

Aber das wißt ihr ja sicher, ihr kennt euch ja so gut aus.

Bandit
Du hast recht, dass hier ist keine Rechtsauskunft. Dafür sind Rechtsanwälte da, also wendet euch an solche.

Okay, wenn jemand alles besser weiss, dann ist man machtlos.

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