Rätselhafte Anhängerbeleuchtung
Bei der Lichtkontrolle meines Anhängers fiel auf, dass beide Rückfahrscheinwerfer nicht gehen. Also habe ich die Lampen aufgeschraubt und siehe da: Die entsprechenden Innereien fehlen vollständig auf beiden Seiten! Siehe Bilder.
Es handelt sich um einen 8 Jahre alten Anhänger mit abnehmbarer Lichtleiste in serienmäßigem Zustand, den ich neu gekauft habe und der schon 3 mal ohne Mängel bei der HU war. Länge: Knapp 8 Meter. Die Lichtleiste ist auch nur mit einem 7-poligen Stecker angeschlossen, also keine Leitung für Rückfahrlicht vorhanden. Der namhafte Hersteller des Anhängers ist eigentlich völlig unverdächtig, unzulässige Fahrzeuge zu verkaufen und daher frage ich mich nun, warum das so zulässig ist.
1. Obwohl der Anhänger länger als 6 Meter ist, hat er keinen Rückfahrscheinwerfer.
2. Obwohl Leuchten mit Rückfahrlichtsegmenten installiert sind, sind sie nicht funktionsfähig.
Bin etwas erstaunt. (Und habe jetzt auch keine Erklärung dafür, warum mir das erst nach 8 Jahren aufgefallen ist. 🙄)
Beste Antwort im Thema
Servus,
auch bei Bootstrailern geht es im Einkauf um jeden Cent. Es käme auch noch das Glühmittel\ Glühbirne dazu. Auch der 7pol. Stecker und Kabelbaum ist günstiger in der Beschaffung.
Gesetzlich nicht erforderlich, ist ja auch beim 7pol. Stecker nicht möglich. Deswegen bisher auch bei HU keine Probleme.
Ähnliches gibt es auch beim PKW, dass manchmal zwei NSL verbaut sind, aber beim Rechtsverkehr nur die Linke bestückt und verkabelt ist.
17 Antworten
Ist doch prima. 🙂
Mein Anhänger hat nicht mal ne nebelschlussleuchte... und ihr macht euch heiß für so ne leere kammer 😁 wenn du den rückfahrscheinwerfer brauchst, bau es um auf 13 pol. Ich hatte noch nie Probleme bei den richtungsanzeiger.. es gibt ja noch ne hupe im Fahrzeug, vor den rückwärts fahren mache ich die warnblinke an, und es verstehen recht viele das ich gerne rückwärts fahren möchte. Grüße
Falschbeitrag