Rabattschutz wieder abschließen nach Totalschaden fürs laufende Jahr?

Hallo,

ich hatte dieses Jahr (2017) leider schon einen Unfall mit Totalschaden, selbstverursacht. Zum Glück hatte ich den Rabattschutz in der Vollkasko und werde nun wohl nicht in der SF Klasse zurückgestuft.

Wenn ich im nächsten Monat ein neues Auto kaufe und zulasse, macht es denn dann Sinn wenn ich für dieses laufende Jahr wieder den Rabattschutz abschließe? Eigentlich nicht oder? Denn wenn ich im Jahr 2017 wieder einen Unfall haben sollte, dann würde der Rabattschutz doch eh nicht greifen?! Also warte ich bis dieses Jahr ab und schließe für 2018 wieder den Rabattschutz ab?

Sehe ich das richtig oder mache ich einen Gedankenfehler?

LG

25 Antworten

Bei einer neuen wäre der Rabattschutz noch nicht vorbelastet.

Vielleicht sollte man einfach nur die Frage beantworten

Also ich wäre bei der Vorgehensweise, die der TE beabsichtigt, sehr vorsichtig.

Denn wenn er dieses Spielchen treibt, kann die Versicherung dieses auch treiben und sagen, neuer Vertrag, dafür ziehen wir den realen Schadenverlauf heran und berücksichtigen nicht den ehemaligen Rabattschutz, denn der endete mit dem alten Vertrag.

Darum lieber beim alten Vertrag bleiben, nicht das Sonderkündigungsrecht nutzen und das Jahr eben in Richtung Rabattschutz komplett zahlen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 24. Januar 2017 um 16:33:31 Uhr:


Also ich wäre bei der Vorgehensweise, die der TE beabsichtigt, sehr vorsichtig.

Denn wenn er dieses Spielchen treibt, kann die Versicherung dieses auch treiben und sagen, neuer Vertrag, dafür ziehen wir den realen Schadenverlauf heran und berücksichtigen nicht den ehemaligen Rabattschutz, denn der endete mit dem alten Vertrag.

So etwas würde ich auch befürchten. Deswegen genau AKB lesen und gegebenenfalls nachfragen.

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Zum Schadenszeitpunkt hatte er Rabattschutz, warum soll der nicht berücksichtigt werden, wenn er im neuen Vertrag keinen abschließt?
Der Rabattschutz gilt auch für die Haftpflicht, sofern jetzt nur ein VK Schaden entstanden ist, musst du das selbst entscheiden ob du den Rabattschutz für dieses Jahr weiter willst. Er gilt dann zumindest für die Haftpflicht in diesem Jahr

Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. Januar 2017 um 19:04:49 Uhr:


Zum Schadenszeitpunkt hatte er Rabattschutz, warum soll der nicht berücksichtigt werden, wenn er im neuen Vertrag keinen abschließt?

Bei einem Versicherungswechsel würde der Schaden weitergegeben werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Versicherung auch hier ein Schlupfloch sieht, denn es kommt ein neuer Vertrag zustande. Deswegen würde ich das im Vorfeld unbedingt abklären.

Rabattschutz – ein Schaden ist frei
Haben Sie mit uns für Ihren Pkw zum Zeitpunkt des Schadenfalls Rabattschutz vereinbart, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Voll- kasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr.
Für den Rabattschutz erheben wir einen Mehrbeitrag.
Die Sondereinstufung berücksichtigen wir bei der Auskunft an den Nachversicherer nach I.8.3 nicht.

So steht es in den Versicherungsbedingungen.

Ich kenne das bei meiner Versicherung eigentlich nur so, dass ein Fahrzeugwechsel keinen (richtig) neuen Vertrag zur Folge hatte, sondern immer die bisherige Versicherungsscheinnummer fort geführt wurde. Dabei wird die Prämie für das alte Fahrzeug zeitanteilig berechnet, und die Prämie für das neue Fahrzeug bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres neu berechnet.

Sobald ein anderes Fahrzeug angemeldet wird, beginnt ein neuer Vertrag. Deshalb bekommt man dann auch einen neuen Versicherungsschein und keinen Nachtrag zum Versicherungsschein. Das da die VersNr gleich bleibt ist unerheblich und das die Prämie anteilig verrechnet wird, sollte ja wohl so sein

Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. Januar 2017 um 19:04:49 Uhr:


Zum Schadenszeitpunkt hatte er Rabattschutz, warum soll der nicht berücksichtigt werden, wenn er im neuen Vertrag keinen abschließt?

Weil der Begriff "Rabattschutz" irreführend ist.
Es wird nicht der SF-Rabatt geschützt, sondern es wird im Fall der Fälle ein Rabatt eingeräumt, der genau in der Höhe ausfällt, zwischen dem fiktiven und dem echten SF-Rabatt. Die Lücke wird rabattiert.
Sobald der Vertrag endet, ist auch diese vertragliche Vereinbarung hinfällig.

Unterm Strich ist der "Rabattschutz" eh für den Arsch. Nach einem Schaden ist die Versicherung sich sicher, man kann gar nicht mehr wechseln, auch wenn man erhöht.
Und passiert noch mehr, gibt es nach jedem Schaden ein Sonderkündigungsrecht. Und die Karte wird durchaus gezogen.

Vorallem:

Der Rabattschutz (ich benutzte den Begriff einfach trotzdem mal) wird ja sowohl für Vollkasko als auch Haftpflicht gewährt.
Wenn du (TE) jetzt bei der Vollkasko den 1x freien Unfall schon durch hast für 2017, könnte es ja trotzdem sein das du dieses Jahr mit deinem neuen Auto einen reinen Haftpflichtschaden haben wirst.
Dann gibt es Hoffnung das du da nochmal den Rabatt bekommst. Ich würde da aus sicherheitsgründen nicht drauf verzichten wollen!

Entscheidend ist, bei der gleichen Versicherung zu bleiben. Und mit dem neuen Fahrzeug kommt ein neuer Vertrag zustande. Die Einstufung erfolgt nicht fahrzeugabhängig, sondern personenabhängig.

Um Dich zu halten, wird Deine jetzige Versicherung bei dem Vertrag für ein neues Fahrzeug die alten Konditionen in Sachen Einstufung bieten.

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