Qualitätsprobleme Irmscher Lenkräder

Opel Omega B

Hallo zusammen,

habe vor ca. 1 Jahr ein neues Irmscher Lenkrad mit Wurzelholzapplikationen bei einem Händler in der Bucht gekauft.

Jetzt sieht das Lenkrad so aus wie auf den Bildern zu sehen und es wird schlimmer.

Als Ich das Lenkrad jetzt bei dem Händler reklamiert habe, hat dieser nur abgeblockt und gemeint das es meine Schuld sei.

Auch eine Anfrage bei Irmscher selbst hat nur die eine Aussage gebracht, das Sie noch nie Qualitätsprobleme bei diesen Lenkrädern gehabt haben und auch noch nie irgendwelche Reklamationen in dieser Richtung. Ich wurde nur an den Händler verwiesen, der solle die Garantieansprüche erheben, dieser Blockt aber wie schon gesagt ab.

Da Ich jetzt nicht Glaube das Ich der einzige bin, bei dem sich sein Lenkrad auflöst, meine Frage an alle hier wer auch solche Probleme mit seinem Irmscher Lenkrad hat.

Gruss Stephan

21 Antworten

Hallöle,

sicher muss der Händler der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nachkommen ( Neuwaren 24 Monate, gebrauchte Waren 12 Monate). Allerdings gilt nach 6 Monaten die Beweilastumkehr, d.h. der Verbraucher hat die Anfänglichkeit der Mangels nachzuweisen. Da das Lenkrad 1 Jahr drin ist..... Kunde in der Pflicht. Sorry aber so sagts das BGB. Garantieansprüche klärt i.d.R. der Hersteller, oftmals auch über den Händler, wo gekauft wurde. Sofern es eine Rechnung gäbe, dürfte meines Erachtens Irmscher die Garatie nicht "weiterleiten". Da aber keine Rechnung existiert, ist auch wieder das Problem des Nachweises gegeben. Wie lange hat das Lenkrad Garantie? 1 Jahr? 2 Jahre? Wäre mal interessant zu wissen.
Gruß Lars

Also mal kurz zur klärung zwei Jahre Gesetzliche Gewährleistung muss der Händler/ Hersteller geben, alles was drüber läuft nennt sich Garantie dies Bedingungen der Garantie wird vom Händler bzw Hersteller ( jenach dem wer die gibt ) vorgegeben zb das und das pflegeprodukt verwenden, so oft zum service kommen etc. Deine Frau als Zeuge reicht aus in Verbindung mit der eBay Bewertung. Es ist richtig , das du nachweisen musst das der Mangel schon vorlag. Der Verkäufer auch wenn er Opel Händler ist , wird bestimmt nicht Aussagen können wie die Beschädigung zustande kommt. Das macht der hersteller, da du das aber nicht beim hersteller direkt gekauft hast ist der Verkäufer dein ansprech Partner. Ich würde mich an deiner stelle mal bei der Verbraucher zentralle erkundigen da es ja eher ein e Shop ist und keine Werkstatt ist oder? Die helfen auch gerne weiter. Bist du im ADAC ? Wenn ja frag da mal beim rechtschutz nach ist in der plus Mitgliedschaft drin. Ich würde auch mir da erst Infos holen und den Verkäufer damit noch nicht drohen.

Hallo zusammen,

als erstes Danke Ich allen die sich hier die Mühe gemacht haben bzw. Garantie/Gewährleistung.

Allerdings ist eure Meinung von der Beweislastumkehr nach 6 Mon. falsch. Diese Beweislastumkehr ist hauptsächlich für den KFZ-Kauf von einem Händler vorgesehen und selbst da wird, falls es vor Gericht gehen sollte, meist zugunsten des Kunden geurteilt.

Diese Beweislastumkehr gilt natürlich auch für alle anderen gebrauchten Teile die von einem Händler gekauft wurden, wird aber eher selten dort angewendet weil der Kaufpreis meist relativ niedrig war/ist und sich ein Gang zu Gericht meist nicht lohnt.

Hier handelte es sich um ein neues Original verpacktes Lenkrad welches laut Irmscher 24 Mon. Garantie hat.

Der Händler von dem Ich das Lenkrad gekauft habe, ist ein Irmscher Händler, also auch nix von wegen vom LKW gefallen oder so.
So die Info von Irmscher direkt.

Da Ich auch eine Gewerbe betreibe ist das so eine Sache von wegen Rechtsschutz, bekomme keine Privat Rechtsschutzversicherung weil Ich halt selbstständig bin.

Allerdings kommt es mir sehr komisch vor das der Händler so Blockt, was interessiert Ihn das, er ist Händler und kein Hersteller, er muss mir evtl. doch kein neues Lenkrad bezahlen.

Auf jedenfall werde Ich der Sache nachgehen. Ich gebe Euch auf jedenfall Bescheid, könnte aber etwas dauern.

Gruss
Stephan

Moin
Rechtsschutz egal welche zahlt auch nur dann wenn von vornherein "eine Aussicht auf Erfolg besteht" sonst gibts auch da nichts.
Ein Anwalt der nichts anderes zu tun hat als wegen einem Lenkrad zu prozessieren ist auch nicht unbedingt zu empfehlen🙂
Normalerweise, wenn alles klar ist, würde Fa, Irmscher keine Minute zögern dir ein neues Lenkrad zuzuschicken oder das alte zu reparieren, gute Firmen reagieren halt so, wie gesagt wenn alles klar ist..
Sollte Irmscher ,warum auch immer abblocken, wäre der Händler der nächste der seinen Kunden zufriedenstellt, so kenne ich das zumindest.
Wir wissen aber nicht welcher Krieg hier von wem und mit wem ausgebrochen zu sein scheint😕
Gruss Willy

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Hi Willy,

Ich weiss ja jetzt nicht wie Du jetzt handeln tätest, käufst Du Dir dann halt ein neues Lenkrad für 200€ oder was???

Also Sorry, Ich hab mal eben keine 200€ in der Schublade liegen und ausserdem geht es mir dermassen gegen den Strich das hier Kundenrechte mit Füssen getreten werden, warum auch immer.

Ich sags mal so, wenn der Händler Krieg will kann er Ihn gerne haben, die Rechtslage ist hier jedenfalls mehr als Eindeutig.

Das Lenkrad ist jetzt 13Mon. alt, Irmscher gibt auf seine Teile 24Mon. Garantie, mein Lenkrad löst sich im Bereich des Wurzelimmitats immer mehr auf.

Mehr als Lenken wie andere Autofahrer tue Ich mit dem Lenkrad nicht, hab auch vor dem Einbau nicht Frisbee damit gespielt.

Das der Händler sich Gesetzwidrig verhält ist nicht meine Schuld. Ich will nur das mir zustehende Recht.

Ausserdem war meine Frage nicht "Heul Ich bekomme keine Garantie/Gewährleistung" sondern ob es noch andere Omega Fahrer gibt die ein solches Problem mit Ihrem Irmscher Lenkrad haben.

Demnach ist Dein beitrag hier eigentlich VOLL am Thema vorbei, sorry und Ich lasse mich hier von Dir auch nicht als Dekadent oder als Querulant hinstellen nur weil Ich für mein Geld auch Qualität verlange und mich Beschwere wenn ein eigentlich schon erheblicher Mangel auftritt.

Und jetzt Bitte Ich darum das Thema Garantie/Gewährleistung - Recht und Unrecht ruhen zu lassen und nicht wieder aufzugreifen.

Danke.

Gruss
Stephan

Hallöle,

nur ne kurze Anmerkung. Bweweislastumkehr hat nichts mit KFZ zu tun, das gilt für jedes gekaufte Produkt. Die 24 Monate GEWÄHRLEISTUNG gelten für Neuwaren vom Händler gekauft, die 12 Monate für gebraute Waren. Ansonsten mal im BGB ab § 474 gucken, da steht das auch noch mal drin (§476 Beweislastumkehr).

@ NeuerOmega, deine Aussagen sind leider falsch. Gewährleistung gibt der HÄNDLER, udn das ist gesetzlich vorgeschrieben im BGB. Garantie ist eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS, und läuft nicht nach der Gewährleistung weiter. Sie läuft erstmal parallel zur Gewährleistung ( ab KAUF ). Nur wenn die Garantie länger als 2 Jahre vom Hersteller gewährt wird, läuft es nach der Gewährleistung weiter ( logisch oder?). Bitte nicht Garantie und Gewährleistung in einen Topf hauen, es sind 2 verschiedene Dinge!!!! Ein guter Händler übernimmt die GarantieABWICKLUNG, ist er aber an sich nicht zwingend zu verpflichtet.

Gruß Lars

Also Nee jetzt, wer lesen kann ist hier klar im Vorteil.

Ich habe doch darum gebeten so einen Beitrag sein zu lassen. Geh zu Deinem Lehrer, der gibt Dir für Dein Wissen evtl. ne gute Note.

HIER WILL ES KEINER WISSEN. Ich auf jedenfall NICHT

Entschuldige BITTE, aber Ich habe die Schnauze voll von solch einem Halbwissen.

Danke

Gruss
Stephan

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