Quad???
Hi,
was braucht man eigentlich für einen Lappen um ein 125er Quad fahrn zu dürfen??? Mein Fahrlehrer konnte mir da keine Antwort geben, und hat nur gesagt das für die Dinger bald ein neuer Führerschein kommt (Klasse S)
Kann ich so ein Ding jetzt mit A1 fahrn oder brauch ich B???
Freu mich schon auf die Antworten 🙂
MfG und THX im Vorraus
Tobias
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DT-Andy
@Mike THX! 🙂
wenn es legal ist, dann wird mein Kollege sich freuen!
Das weiß ich noch nicht ob es legal ist oder nicht das muß ich erst nochmal herrausbekommen, also erstmal noch nicht freuen.
Im endeffect darf er das quad dann auch nur in land.- u. forstwitschaftlichen zwecken benutzen d.h. damit zur schule fahren und so fällt aus weil das nicht dem zweck entspricht.
Hier nochmal ein link zur führerscheinklasse S.
Gruss
Maik
Wenn Quads nur nicht so unpraktisch wären...
Sie vereinen alle Nachteile des Motorrads (Regen, Wind etc.) und alle Nachteile des Autos (Parkplatz).
Aber sie sehen klasse aus und ich nehme an, dass es Spaß macht, sie zu fahren 😉
Letztens erst kam mir ein pechschwarzes 250er Quad entgegen - Fahrer auch pechschwarz gekleidet, mit böse aussehendem Crosshelm, glaub ich und schwarz getönter Brille:
Ein Anblick für die Götter...
Also mein Fahrlehrer meinte gestern zu mir, dass ich mit a1 quad bis 125ccm fahren darf.
Kp ob das stimmt, aber er schein sich ziemlich sicher zu sein.
Ähnliche Themen
Ich dachte wir hätten uns jetzt geeinigt, das man Quads nur mit B oder S fahrn darf, oder hab da was falsche verstanden??
MfG
Tobias
Also ne schulfreundin von mir(16) hat führerschein T gemacht (wegen bauernhof) und sie Darf 50ccm quads fahren allerdings auf 25kmh begrenzt!😉 von daher überflüssig!
zusammengefasst: Alter: 16
Klasse: T
Hubraum: 50ccm
VMax: 25KmH
Das ist das was ich weiß..😉
@ DT-Andy
Wobei es dann noch immer fraglich ist, ob sie das Quad dann auch auf der Strasse(bzw. Geltungsbereich d. StVO) fahren darf.
Bei Quads(ATVs) gibt´s ja noch die Regelung, dass StVO-zugelassene Quads max. 15kW haben dürfen, als Ackerschlepper(bzw. Agrarfahrzeuge) zugelassene jedoch die volle Leistung. Allerdings dürfen diese dann nicht im bereich der StVO gefahren werden.
(Immer vorrausgesetzt, da hat sich rechtlich in den letzten 4 Wochen nichts geändert. Die jetzt ganz neu zugelassenen Maschinen müssen ja auch vorne ein Kennzeichen haben. 🙁 Der Bereich ist momentan wohl ziemlich "in der Mache".)
Ciao
Hi also ich find das ja lächerlich habt ihr schon mal gesehen wie klein die 50 ccm quads sin. des kansch ja vergesse mir hatte mal a kawa 450 do hasch wenigstens gscheit draufsitze kenne und power hats au ket. aber die 50 quad sin doch für 7 jährige kinder gmacht un ned für 16 jährige die damit uf de straße rumgurcke !!
kuckscht du hier
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm
also leute, in kurzfassung:
name:führerschein s
zielgruppe:ab 16 jahre
damit fahrbar unter anderem:
quad 50 ccm (nicht schneller als 45 km/h)
hab die unterlagen dazu schon bei fahrlehrern in natura gesehen.