Provokation durch ziviles Polizeifahrzeug...??
Hallo Leute!
Folgendes ist mir vor ein paar Tagen passiert - ich hätte gerne eure Meinung bzw Einschätzung dazu gehört.
Ich habe auf der Autobahn den Sicherheitsabstand zu meinem Vordermann unterschritten und wurde dabei von einem zivilen Polizeifahrzeug gefilmt und im Anschluss angehalten. Der Fehler lag selbstverständlich bei mir - es geht auch gar nicht um die Sache an sich, sondern um die Art, wie ich angehalten wurde.
Nach der Abstandsunterschreitung fuhr ich auf der rechten Spur mit Tempo 135 am Tacho (130 erlaubt - bin aus Österreich). Dabei verfolgte mich das Polizeifahrzeug in "normalem" Abstand (ich habe schon vermutet, dass es sich um ein solches handelt). Nach ein, zwei Minuten setzte er zum Überholen an und betätigte dabei zweimal die Lichthupe (warum auch immer). Er setzte sich vor mein Fahrzeug und fuhr dann vor mir 130km/h. Dann wurde er langsamer und langsamer bis wir schließlich nur noch ca. 100km/h schnell waren - bis zu diesem Zeitpunkt gab es kein Anzeichen, dass es sich um ein Polizeifahrzeug handelte - ich hatte eben nur den Verdacht! Kurz habe ich schon überlegt, ob ich einfach wieder überholen soll, als dann endlich "Polizei - bitte folgen" eingeschaltet wurde. Der Rest der Angelegenheit war relativ "normal" - ich wurde angehalten, war einsichtig, habe bezahlt... alles freundlich und korrekt.
Meine Frage ist nun: warum gab sich der Polizeibeamte nicht gleich nach dem Überholvorgang zu erkennen und verzögerte vor mir? Was sollte die Lichthupe vor dem Überholen? Ich werte das Vorgehen irgendwie als eine Provokation... wollte er sehen, ob ich bei ihm auch zu drängeln beginne?? Theoretisch hätte ich ihn ja gleich wieder überholen können, ohne mich dafür strafbar zu machen, wenn er da mit ~110 vor mir her fährt... Dieses Verhalten habe ich nicht ganz verstanden. Wie schätzt ihr das ein?
Schöne Grüße,
Mani
23 Antworten
warum siehst du bei der lichthupe eine provokation? ist hier beim überholen völlig legal.
Moin,
es könnte sein, dass es den Polizisten an Professionalität fehlte.
Oder, dass du im Straßenverkehr ein Hitzkopf bist und etwas als Provokation wertest, was nicht so gemeint ist:
Also:
Zitat:
Was sollte die Lichthupe vor dem Überholen? Ich werte das Vorgehen irgendwie als eine Provokation.
Vielleicht wollte er dir damit erstmal ein Zeichen geben, um auf sich aufmerksam zu machen. Damit du dich schon mal darauf einstellen kannst, dass die was von dir wollen.
Zitat:
warum gab sich der Polizeibeamte nicht gleich nach dem Überholvorgang zu erkennen und verzögerte vor mir?
Vielleicht, um dich erstmal "abzukühlen" und Geschwindigkeit aus dieser angespannten Situation zu nehmen.
Denn weißt du:
es gibt auch Verkehrssünder, oder gar Verbrecher, die im Eifer des Gefechtes sofort Vollgas geben und abhauen wollen, sobald sie merken, dass da irgendwas im Busch ist.
Vielleicht wollten die Polizisten dich einfach nur etwas, vorwarnen, abkühlen und die Situation entspannen.
beim lichthupe geben wollte er auf sich aufmerksam machen und der kollege auf der beifahrer seite hat halt seinen leberkäs zur seite legen müssen und erstmal nach der kelle suchen müssen....
ich verstehe den sinn dieses threads nicht ganz, habe aber dennoch eine ernsthafte frage: kann man in österreich sofort an ort und stelle bezahlen?
Lichthupe um auf sich Aufmerksam zu machen.
Im vorbeifahren evtl die Kelle gezeigt. Vielleicht hast du die nur nicht gesehen. 🙁
Warum Polizei bitte folgen zu spät kam? Veilleicht einfach zu spät den Knopf gedrückt.
Da du ja aber schon vermutet hast das es sich um eine Kontrolle handelt ist doch alles ok.
Hier scheint sich jeder immer gleich provoziert zu fühlen und sieht in allem Handeln anderer immer einen Vorsatz und irgend einen schlimmen Hintergedanken. 😕
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Hmm... ich werde da gerade etwas falsch verstanden. Vielleicht war Provokation auch das falsche Wort. Dass die Lichthupe beim Überholen durchaus zulässig ist, weiß ich! Auch die akustische Hupe wäre es und ist unter Umständen auch durchaus sinnvoll!
Ich habe nur das Überholen mit andschließendem Verlangsamen nicht ganz verstanden. Wenn er sich sofort als Polizist zu erkennen gegeben hätte, wär für mich alles okay gewesen. Aber ich konnte eigentlich gar nicht wissen, dass es sich um ein Polizeifahrzeug handelt. Hätte ich keinen "Verdacht" gehabt, dann hätte ich ihn sofort wieder überholt, denn 100km/h wollte ich da natürlich nicht fahren. Wie gesagt... das ist es, was ich nicht so ganz verstehe, denn ich finde hier wäre es eine "normale" Reaktion, dass man wieder zum Überholen ansetzt. Die Lichthupe hat mich nicht gestört - wenn ich nicht gerade in diesem Moment in den Spiegel geblickt hätte, wär sie mir vielleicht gar nicht aufgefallen.
Ich bin nicht wie die "gestochene Sau" durch den Verkehr gerast und suche auch wirklich nicht zwanghaft irgendwas im Verhalten anderer. Ich weiß, dass ich zu dicht aufgefahren bin und dass ich den Fehler gemacht habe - diesen Fehler will ich keinesfalls abstreiten! Also bitte versteht mich nicht falsch!
@onkel-howdy: Ja, wenn das Vergehen nicht "zu schlimm" ist, wird keine Anzeige gemacht, sondern man kann per "Anonymverfügung" sofort bezahlen. Es war jetzt kein extrem rücksichtsloses Vergehen von mir, sondern eben eine Abstandsunterschreitung, die natürlich auch bestraft werden musste. Daher keine Anzeige, sondern eine Anonymverfügung.
@Woddi: Kelle hab ich keine gesehen - zumindest mit Sicherheit nicht aus dem Seitenfenster raus. Möglicherweise hat er sie im Fahrzeug gehalten - aber ich glaube eher nicht (hatte ja wie gesagt einen Verdacht und war recht aufmerksam).
Danke für die Antworten und schöne Grüße,
Mani
Dann haben sie vielleicht selbst nur verbummelt den Knopf rechtzeitig zu drücken.
"Harry, hast du schon den Bitte folgen-Knopf gedrückt?"
"Ich, wieso, normal machst du das doch...." 😉
😁
Zitat:
Original geschrieben von manig84
@onkel-howdy: Ja, wenn das Vergehen nicht "zu schlimm" ist, wird keine Anzeige gemacht, sondern man kann per "Anonymverfügung" sofort bezahlen. Es war jetzt kein extrem rücksichtsloses Vergehen von mir, sondern eben eine Abstandsunterschreitung, die natürlich auch bestraft werden musste. Daher keine Anzeige, sondern eine Anonymverfügung.
Hallo Leute!
Da hier im Forum immer alles ganz genau genommen wird, erlaube ich mir wieder einmal ein wenig Klugscheißerei 😉
Wie du richtig geschrieben hast, kann man bei uns in Ö "kleinere Vergehen" meist an Ort und Stelle bezahlen, wenn man von der Polizei direkt angehalten wird. Das nennt sich dann "Organstrafverfügung" oder umgangssprachlich Organmandat. Damit ist die Sache dann gegessen.
Ob einem ein Organmandat angeboten wird, oder ob man eine Anzeige bekommt liegt im Ermessensspielraum des Polizisten (des Organs 😉 )
Eine Anonymverfügung bekommt der Zulassungsbesitzer (vgl. Fahrzeughalter) nach Hause geschickt, wenn man z.B. geblitzt wurde, oder auch mit der Laserpistole gemessen, aber nicht direkt angehalten wurde.
Das ebenfalls bei Vergehen, die so geringfügig sind, dass sie keine persönlichen Konsequenzen für den Fahrer haben (Führerscheinentzug, Vormerkungen (vgl. "Punkte"😉, etc...)
Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Fahrzeughalter weiss, wer wann mit seinem Fahrzeug gefahren ist, und die Geldstrafe gegebenenfalls beim tatsächlichen Fahrer zurückfordern kann. Dieser bleibt gegenüber den Behörden aber anonym.
Gegen beide Fälle gibt es kein Rechtsmittel. Wenn man nicht damit einverstanden ist, kann man die Annahme verweigern, bzw. die Zahlungsfrist verstreichen lassen, und bekommt dann eine Anzeige und ein normales Verfahren, in dem man auch Rechtsmittel einlegen kann. In der Regel ist das dann aber teurer 😉
@Topic:
Ich seh in dem Fall auch keine Provokation im Verhalten der Polizei. Dadurch, dass sie sich so "komisch" verhalten haben, hat man ja schon ahnen können, dass irgend was los ist (was du ja auch hast) und dementsprechend abwartend reagieren.
LG, Elwood
Zitat:
Original geschrieben von manig84
@onkel-howdy: Ja, wenn das Vergehen nicht "zu schlimm" ist, wird keine Anzeige gemacht, sondern man kann per "Anonymverfügung" sofort bezahlen. Es war jetzt kein extrem rücksichtsloses Vergehen von mir, sondern eben eine Abstandsunterschreitung, die natürlich auch bestraft werden musste. Daher keine Anzeige, sondern eine Anonymverfügung.
siehste gibts in deutschland nicht (mehr).
@elwood123: Vielen Dank für die Korrektur! Es heißt natürlich Organstrafverfügung - völlig richtig!
@Woddi: Haha, ja wahrscheinlich hast du recht🙂 Ich gehe einfach mal davon aus, dass sie "verschlafen" haben und deshalb das "bitte folgen" erst so spät aktiviert haben.
Wäre nur neugierig, wie sie reagiert hätten, wenn ich sie überholt hätte... Da hab ich eben die Vermutung, dass sie nicht so positiv gestimmt gewesen wären. Es hat schon irgendwie wie ein kleiner "Test" gewirkt, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.
Aber wie gesagt, die beiden Beamten waren ansonsten sehr freundlich und korrekt - da gab es ja nichts zu meckern.
Schöne Grüße,
Mani
Haben wohl einfach vergessen das "Bitte folgen" anzuknipsen. Ich seh hier jetzt nichts dramatisches...