Probleme wo das Auge reicht...
Meine Karre läuft net, was tun?
23 Antworten
So lange das Gutachten nicht da ist baue ich auch keine Anlage ein.
Ich weis ja nicht, was da draussen alles für Umrüster rumlaufen.......aber es scheint erschreckend zu sein. Bei meinem Beiden in der Umgebeung wurde ich vorher ausführlich informiert
Der erste wollte in meinen Meriva eine BRC einbauen und hat gleich gesagt: Vorlaufzeit 4 - 6 Wochen, so lange dauert das mit dem Abgasgutachten.
Der zweite, bei dem ich dann umgerüstet habe (Prins): Kein Problem, für den Meriva scheint es bei Prins ein allgemeines Gutachten zu geben und hat die TÜV-Eintrgung an den zwei Tagen des Umbaus gemacht.
Da fällt mir noch was ein: Habe mich dann was länger mit meinem Umrüster unterhalten. Der meinte, alle die länger als zwei Tage für den Umbau brauchen schippern Dein Auto nach Polen und lassen das dann durch "qualifizierte" polnische Fachkräfte machen (Vorurteil ich weis), aber mein Umrüster ist auf diese Leute nicht gut zu sprechen, aus welchem Grund auch immer.
Zitat:
Original geschrieben von flojanika
Es ist zwar nicht eindeutig gesetzlich geregelt, aber wenn die TÜV-Abnahme erfolgt ist und nur noch das Abgasgutachten fehlt, auf dessen Zustellung man keinen direkten Einfluss hat, liegt keine schuldhafte Verzögerung vor und die Betriebserlaubnis erlischt nicht.Hier ein Schreiben eines Mitarbeiters des Bundesverkehrsministeriums an einen Umrüster zu diesem Thema:
Fehlendes Abgasgutachten
Gruß flojanika
Echt interessant diese Information!
Mal eine Frage and die Experten:
Bekommt man ein Abgasgutachten eigentlich ausgehändigt?
Habe das Ding nie gesehen...
Aber meine Anlage ist problemlos von der Zulassungsstelle eingetragen worden - nach Vorlage des TÜV Einbaugutachtens (Gassystemeinbauprf. Anl. XVII StVZO) bzw. des KfZ-Brief Datenblattes "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" das mir der Umrüster ausgehändigt hat - und zwar am Tag der Übergabe (Umbauauftrag nur Tage vorher erteilt).
In den TÜV Papieren sind nur die E-Nummern der Prins Anlage und des LPG Tanks vermerkt, bzw. Änderung Leergewicht und vermerk "Benzin/Flüssiggas" unter P.3.
Für €14 neuen Schein & Brief ausgestellt, und das wars.
Ein "Abgasgutachten" wird da mit keinem Wort erwähnt. 😕
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Zitat:
Original geschrieben von go_modem_go
Mal eine Frage and die Experten:
Bekommt man ein Abgasgutachten eigentlich ausgehändigt?
Ich bin zwar kein Experte, aber melde mich trotzdem mal. Ich habe das eigentliche Abgasgutachten auch nicht gesehen. Ich denke, der Umrüster schickt es zum TÜV, und die stellen dann die neue Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug aus. Mit Fahrgestellnummer und dem Text, der in die Zulassungsbescheinigungen eingetragen wird. (Ehemals Fahrzeugbrief und -Schein.)
Bis Euro2 wird vom TÜV und von der Zulassungsstelle meistens kein Abgasgutachten verlangt, manchmal aber eben doch...
Ab D3 eigentlich immer...
Bei meinem Umrüster war es selbstverständlich, dass die Umrüstung erst gemacht wurde, als klar war, wann das Abgasgutachten da sein würde. Hat nicht lange gedauert. Ich denke, dass ein zuverlässiger Umrüster schon darauf schaut, dass er ein Auto so zurückgibt, dass man sich nicht selbst mit weiterem Papierkram beschäftigen muss und vor allem dass man bedenkenlos wieder am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Ric
Zitat:
Original geschrieben von DonC
Bis Euro2 wird vom TÜV und von der Zulassungsstelle meistens kein Abgasgutachten verlangt, manchmal aber eben doch...Ab D3 eigentlich immer...
Ich habe ein Euro 3 Auto (Schlüssel 44, EZ 2002). Die Zulassungsstelle wollte auuser dem TÜV Datenblatt gar nichts sehen.
Kann aber sein das mein Umrüster das schon bei der TÜV Abnahme erledigt hat, daher meine Frage ob das Abgasgutachten denn ausgehändigt werden muss.
Zunächst sollte man zwei Dinge unterscheiden:
Das Abgasgutachten und die Einbaubescheinigung.
Das Abgasgutachten ist gebunden an Autotyp und Gasanlage und sollte vom Umrüster im Vorfeld besorgt werden. Die Abnahme durch den TÜV ohne vorhandenes AGG zeigt sich als Mangel und somit wäre logischerweise die Betriebserlaubnis erloschen.
Das AGG bekommt man auch in der Regel nicht als Kunde in die Hände.
Was sich zeitlich verzögern kann ist die Bestätigung nach §21 vom TÜV (oder anderer Organisation), die oft fälschlicherweise als Abgasgutachten bei Diskussionen angeführt wird.
Mit diesem Schreiben kann man erst die Anlage in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Das hat "unverzüglich" zu geschehen, aber kann logischerweise erst nach dessen Erhalt erfolgen. Bis dahin ist der Betrieb des Fahrzeuges zulässig.