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Probleme nach WoMo Verkauf, gewerblich
Ich habe im Juni ein 2,5jahre altes WoMo, welches ich in der Vermietung hatte, als gewerblicher Verkäufer verkauft in Deutschland an einen anderen Käufer, auch gewerblich (wollte er so wegen der Steuer).
Im Kaufvertrag wird für Dichtheit und Karosserie auf die Garantie des Herstellers hingewiesen (7 Jahre Dichtheit, 5 Jahre Rost, 4 Jahre Garantieverlängerung auf Technik) und jegliche weitere Garantie UND Gewährleistung ausgeschlossen. Übergabe Mängelfrei gemäss Besichtigung und Werkstattprotokoll, sowie Dichtheitsprüfung einen Tag vor der Übergabe, sowie neuem TÜV.
Kaufpreis: 80.000EUR Netto.
Das WoMo war top in Schuss, Service immer durchgeführt, Dichtheitskontrolle auch, sogar eine extra nach dem Verkauf und vor der Übergabe. Zertifikat vorhanden.
Vor Weihnachten hat mich der Anwalt des Käufers kontaktiert und eine Rechnung über 25.000EUR mitgeschickt Zahlungsfrist 3 Tage, heute war bereits der Mahnbescheid in der Post.
Der Grund: Das Wohnmobil ist angeblich im hinteren Bereich über den Betten total faul gewesen. Die Ursache ist ein Wassereinbruch wegen der angeblich nicht fachgerecht montierten Kabeleinführung der Sat-Anlage.
Die Anlage war ab Werk verbaut, WoMo wurde im Werk abgeholt.
Der Besitzer hat die Reparatur bei einem ihm bekannten Betrieb bereits ausführen lassen, es gibt nur Bilder, kein Gutachten. Die Bilder erhalte ich vom Anwalt erst nach Begleichung der Rechnung.
Auf das Fahrzeug sind 7 Jahre Garantie gegen Undichtigkeit.
Ich habe eben mit dem Hersteller telefoniert. Dieser übernimmt überhaupt nichts und verweist auf die vom autorisierten Fachpartner durchgeführte Dichtheitskontrolle ohne Mängel. Zudem verweist er darauf dass die 7jährige Garantie nur für den Erstkäufer gilt (steht NICHT in der Garantiepolice). Dies sei per 01.2014 so geändert worden (Fahrzeug in 05.13 gekauft). Zudem sei die ausführende Werkstatt kein Partner-Betrieb und es gäbe kein Gutachten, da wird sowieso nichts bezahlt.
Der Schaden scheint massiv zu sein und ist wohl sicher nicht plötzlich entstanden.
Mein Anwalt ist natürlich immer noch in den Ferien, wie immer wenn man ihn braucht.
Meine Fragen:
-Ist diese nachträgliche Änderung der Garantie erlaubt? Schliesslich war das ein Grund das WoMo zu kaufen.
-Kann der Besitzer ohne Rückfrage einfach bei irgend einem Betrieb reparieren lassen? Es war keine autorisierte Partnerwerkstatt des Herstellers, zudem wurde KEIN Gutachten erstellt. (ich denke nein)
-Wer haftet hier? Wenn der Schaden wirklich so massiv war wurde doch sicher bei der Dichtheitskontrolle gepfuscht oder absichtlich verschwiegen? Wenn es wirklich ein Montagefehler des Herstellers war, müsste ja dieser haften?
Widerspruch gegen Mahnbescheid liegt hier bereits. Anzeige wegen Nötigung und Betruges werde ich wohl auch stellen.
Beste Antwort im Thema
Ist ja wieder mal ganz großes Kino!!!
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52 Antworten
Die Dachluke war 6m weiter vorne und laut Werkstatt wurde alles getrocknet. Steht zumindest so auf dem Beleg.
Ja, das mit den Garantievereinbarungen ist eine Frechheit. Ich habe das WoMo gekauft mit allem was möglich ist, das Ding hat 150.000EUR gekostet, das ist schon ein bischen Kleingeld, und dann stellt der Hersteller auf blöd. Ist ja nicht so dass ich nicht 3 Stück gekauft habe.... Aber bei denen nie wieder.
Es darf aber nicht sein dass der Hersteller nachträglich die Bedingungen anpasst, aber gut, das ist dem Käufer sein Problem, soll der sich mit denen streiten.
Gleich poste ich noch so eine Garantieversprechensauerei.
Naja, ich hab dem Käufer eben einen Brief geschrieben.
Der Anwalt will viel Geld (10% Kaufsumme WoMo, VORKASSE), der kann mich mal.
Wenn er mir zu blöd kommt läuft die Sache ganz easy:
Die Firma die das WoMo verkauft hat ist eine LTD, Einlage 5GPB, ohne Vermögen. Firma dicht, Ansprüche weg. ...und für 23,50EUR wieder eine neue Firma eröffnen und 5GPB einzahlen.
Mit den anderen beiden WoMos hatte ich keine Probleme, die wurden von ehemaligen Langzeit-Mietern gekauft, die kommen ab und an noch vorbei für Kleinigkeiten umbauen zu lassen, die sind aber zufrieden. Das eine war wohl ein Montagsmodell, hatte viel Ärger mit dem.
"Die Firma die das WoMo verkauft hat ist eine LTD, Einlage 5GPB, ohne Vermögen. Firma dicht, Ansprüche weg. ...und für 23,50EUR wieder eine neue Firma eröffnen und 5GPB einzahlen."
Nun, das würde ich mir für den Schluss aufheben. So als schöne Trumpfkarte um denen einen zu pinnen
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 4. Januar 2016 um 17:53:23 Uhr:
Hallo TE,
also so wie ich diese Informationen interpretiere und soweit beurteilen kann will der Käufer dich hier abzocken.
...
Richtig... und windige Rechtsanwält, die in irgendeiner Hinterhofklitsche aufm letzten Loch pfeifen und jeden Schmu mitmachen laufen da draußen genügend rum... also deshalb nicht einschüchtern lassen. Ich hab schon Sachen gesehen die derart aussichtslos waren, dass das jeder Depp gesehen hat... aber da gab es tatsächlich Rechtanwälte, die dachten sie kommen damit durch.
Also selbst einen vernünftigen Rechtsanwalt nehmen und "Feuer frei"... die Chancen sollten nicht allzu schlecht stehen, das Ganze abzuwehren... wobei ich versuchen würde die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt + Aufwand, usw. auch wenn die gegnerische Seite vorzeitig den Schwanz einziehen sollte und es nicht vor Gericht gehen sollte wieder rein zu holen.
Weder dem gegnerischen Anwalt schreiben noch jetzt schon Anwalt beauftragen.
Widerspruch gegen MB einlegen und abwarten. Gegner muss Verweisung an das Landgericht deines Wohnorts (das des Verkäufers) beantragen und die Klage begründen. Dann eigenen Anwalt beauftragen, kostet vorher unnötig viel Geld.
...das würde ich mal so entgegen dem letzteren Teil meines obigen Beitrages unterschreiben. Ich bin mal wegen so einer ziemlich konkreten Spam-Abzock-E-mail auf die örtliche Polizeidienststelle gefahren um ggf. Anzeige wegen Betrug usw. zu erstatten, weil ich dachte damit da nix nachkommt... kennt man ja mit diesen Abo-Fallen, usw.,... der Polizist der sich die Sache angehört hat meinte er könnte mich erstmal beruhigen, so lange nur irgendwelchen wilden Schreiben per E-mail, auch mit der normalen Post oder auch von irgendwelchen windigen -seine Worte!- Rechtsanwälten kommen ist das vollkommen uninteressant... so etwas kann bedenkenlos ignoriert werden.
Reagieren, Widersprechen sollte man dringend, wenn ein Schreiben von einem Gericht kommt -z.B. gerichtlicher Mahnbescheid oder irgendwas in Richtung Klageerhebung, etc.
Alles andere davor - von der Gegenseite oder deren RA selbst verfaßte Bettelbriefe, Mahnschreiben, Schreiben allgemein, etc. sind vollkommen wertlos und brauchen nicht beachtet werden.
Ist ja wieder mal ganz großes Kino!!!
Zitat:
@gast356 schrieb am 4. Januar 2016 um 19:21:00 Uhr:
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 4. Januar 2016 um 17:53:23 Uhr:
Hallo TE,
also so wie ich diese Informationen interpretiere und soweit beurteilen kann will der Käufer dich hier abzocken.
...
Richtig... und windige Rechtsanwält, die in irgendeiner Hinterhofklitsche aufm letzten Loch pfeifen und jeden Schmu mitmachen laufen da draußen genügend rum... also deshalb nicht einschüchtern lassen. Ich hab schon Sachen gesehen die derart aussichtslos waren, dass das jeder Depp gesehen hat... aber da gab es tatsächlich Rechtanwälte, die dachten sie kommen damit durch.
Also selbst einen vernünftigen Rechtsanwalt nehmen und "Feuer frei"... die Chancen sollten nicht allzu schlecht stehen, das Ganze abzuwehren... wobei ich versuchen würde die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt + Aufwand, usw. auch wenn die gegnerische Seite vorzeitig den Schwanz einziehen sollte und es nicht vor Gericht gehen sollte wieder rein zu holen.
Bei 25.000,- € Gegenstandswert allein 1.024,- € für das erste Aufforderungsschreiben, dann noch einige Hunderter für den Mahnbescheid - da sagt auch ein seriöser Anwalt nicht nein.
Vor Gericht ist das Verfahren ja schon - Mahnbescheid.
Ich habe den Käufer auf den Kaufvertrag hingewiesen und auf den Ausschluss der Gewährleistung sowie die Garantiebedinungen des Herstellers und habe mir weitern Kontakt verbeten.
Die Liquidation der LTD kommt als Bonus wenn er genug Kohle verloren hat.
Hab einen anderen Anwalt gefragt der eigendlich Familienrecht macht. Der sagte der Anwalt kann zur Berechnung seiner Gebühren den FAHRZEUGWERT gem. KV nehmen und nicht den Reparaturpreis.
...im nächsten Leben studiere ich Jura...
Ein Anwalt wäre wirtschaftlich gesehen komplett verblödet wenn Er das Spiel nicht mitspielen würde. Wenn er eine brauchbare Gehilfin hat hat Er nur ein paar Stichworte diktiert und den Rest machen die Büromäuschen.
Wenig Aufwand bei einem Streitwert bei dem was hängenbleibt.
Hallo Gast356,
ja es gibt ünerall Betrüger die glauben einen abzocken zu können.
Uns wollte vor vielen Jahren auch mal ein echtes VW / Audi Autohaus betrügen, die haben vor Gericht einfach mit mehreren (!!) "Zeugen" gelogen das sich die Balken gebogen haben. Zum Glück für uns war der schritliche Kaufvertrag eindeutig (......Nebenabreden mündlicher Art sind ungültig und bedürfen um Gültig zu sein eine Schriftform....) und ich hatte eine (1) glaubwürdige Zeugin.
Das Gericht hat für uns entschieden weil es logisch und rechtmässig nach Gesetzeslage gar nicht anders konnte.
Wir hätten die Betrüger danach noch strafrechtlich fertig machen können, unser Anwalt hat aber aufgrund unseres Gesundheitszustandes davon abgeraten.
Es ist unglaublich was es alles gibt an Betrügern, sogar in "seriösen" VW Autohäusern.
Aber wie seriös VW / Audi ist sieht ja nun die ganze Welt, nicht nur wir........
Grüße rzz
Zitat:
@martinde001 schrieb am 4. Januar 2016 um 20:52:31 Uhr:
Ich habe den Käufer auf den Kaufvertrag hingewiesen und auf den Ausschluss der Gewährleistung sowie die Garantiebedinungen des Herstellers und habe mir weitern Kontakt verbeten.
Die Liquidation der LTD kommt als Bonus wenn er genug Kohle verloren hat.
Hab einen anderen Anwalt gefragt der eigendlich Familienrecht macht. Der sagte der Anwalt kann zur Berechnung seiner Gebühren den FAHRZEUGWERT gem. KV nehmen und nicht den Reparaturpreis.
...im nächsten Leben studiere ich Jura...
Ich könnte zwar ... will aber nicht gackern ... also: Der Wert der gestellten Forderung ist nach dem geschilderten Sachverhalt zu Grunde zu legen. Das sind hier 25 k€. Da der Käufer einen Mahnbescheid beantragt hat, kannst Du deine Anwaltskosten leicht als Prozesskosten festsetzen lassen, sobald die Gegenseite in die Kosten verurteilt worden ist. Das ist in der geschilderten Situation eine leichte Nummer

Ich komme auf meinen früheren Beitrag zurück und bitte den Te, hier mitzuteilen, auf welcher Anspruchsgrundlage die Forderung von 25 T erhoben wird.
Im Mahnbescheid muss keine Begründung genannt werden, aber in dem 1. Schreiben, mit dem die Forderung nach 25 T € erhoben wurde, muss eine mitgeteilt worden sein.
O.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Januar 2016 um 22:55:31 Uhr:
Zitat:
@martinde001 schrieb am 4. Januar 2016 um 20:52:31 Uhr:
Ich habe den Käufer auf den Kaufvertrag hingewiesen und auf den Ausschluss der Gewährleistung sowie die Garantiebedinungen des Herstellers und habe mir weitern Kontakt verbeten.
Die Liquidation der LTD kommt als Bonus wenn er genug Kohle verloren hat.
Hab einen anderen Anwalt gefragt der eigendlich Familienrecht macht. Der sagte der Anwalt kann zur Berechnung seiner Gebühren den FAHRZEUGWERT gem. KV nehmen und nicht den Reparaturpreis.
...im nächsten Leben studiere ich Jura...
Ich könnte zwar ... will aber nicht gackern ... also: Der Wert der gestellten Forderung ist nach dem geschilderten Sachverhalt zu Grunde zu legen. Das sind hier 25 k€. Da der Käufer einen Mahnbescheid beantragt hat, kannst Du deine Anwaltskosten leicht als Prozesskosten festsetzen lassen, sobald die Gegenseite in die Kosten verurteilt worden ist. Das ist in der geschilderten Situation eine leichte Nummer
Jain. Der Gegner betreibt das Mahnverfahren nicht weiter - und schon gibt es kein Urteil. Dann muss der Antragsgegner die weiteren Gerichtskosten einzahlen und selbst die Fortführung beantragen. So erhält der Antragsteller dann vom Gericht eine Frist zur Klagebegründung gesetzt oder kann die Klage zurück nehmen. Dann gibt es irgendwann einmal ein Urteil - hier gehe ich von Klageabweisung aus - und der Antragsteller, jetzt Kläger genannt, wird zur Kostentragung verurteilt. Und erst dann kann sich der Beklagte die eigenen Kosten festsetzen lassen.
Dass im Aufforderungsschreiben die Anspruchsgrundlage stehen m u s s , halte ich für ein Gerücht. Da reicht "Kaufvertrag, Mängel, deren Beseitigung kostete x €".
Kleine, vergleichbare Anekdote: Ich hatte mal einen super intelligenten Nachbarn und der nahm sich einen eben solchen Anwalt. Wegen Pfusch am Bau (Fußbodenheizung leckte, er wohnte bereits im Haus). "Da brauchen wir keine Fristsetzung, das können sie sofort von einem Dritten reparieren lassen." Das Landgericht gab seiner Zahlungsklage statt, Oberlandesgericht wies sie mit einem Satz "es fehlt an der erforderlichen Aufforderung zur Mängelbeseitigung" ab. Jurastudium, erstes Semester.
Zitat:
@rockyzoomzoom schrieb am 4. Januar 2016 um 22:30:24 Uhr:
.......... war der schritliche Kaufvertrag eindeutig (......Nebenabreden mündlicher Art sind ungültig und bedürfen um Gültig zu sein eine Schriftform....) und ich hatte eine (1) glaubwürdige Zeugin.
.............
Ich dachte bisher in Deutschland bräuchte kein Kaufvertrag zwingend die Schriftform.
Seit wann ist das anders?
Normal reicht der "Handschlag überm Butterbrot".
Oder ist das bei schriftlichem Vertrag mit mündlichen "Nebenabreden" dann anders?
Ich glaub mein BGB von 92 muss ich mal ersetzen und durchblättern.

Moorteufelchen
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. Januar 2016 um 17:17:14 Uhr:
Dass im Aufforderungsschreiben die Anspruchsgrundlage stehen m u s s , halte ich für ein Gerücht. Da reicht "Kaufvertrag, Mängel, deren Beseitigung kostete x €".
Der Hinweis " Kaufvertrag, Mängel, ..." ist keine Begründung, sondern ist eine Beschreibung der Art der Arbeit und deren Kosten", aber keine Begründung, aus welchem Grund der Te bezahlen soll.
Oder bezahlst Du, wenn einer schreibt, den gekauften Wagen habe ich für x € reparieren lassen. Bitte zahlen.
Wenn eine RA eine Fordering über 25 T€ erhebt, wird er diese auch begründet und mit §§ untermauert haben.
O.