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Probleme nach Privatkauf Toyota Corolla TS

Themenstarteram 8. April 2016 um 18:42

Hallo,

ich habe leider vor ca. 10 Tagen ein PKW privat verkauft. Der Besitzer war 350km entfernt und hat mir vieles zugesichert was Vorort nicht eingetroffen ist. ( Viele Extras aus dem Inserat haben auch gefehlt)

Habe extra Kurzzeitkennzeichen mitgenommen + Sprit also ca. 200€ auf mich genommen, da er einen seriösen Eindruck gemacht hat.

Allgemeiner Zustand war nicht wie beschrieben, innen wie außen, zudem hat er heimlich einen Wunderbaum versteckt im Auto gehabt. Jetzt stinkt das Auto innen drin bestialisch und ich kann es nicht mal lokalisieren.

Weil die Bremsen hinten richtig schlecht waren, ist er mit dem Preis heruntergegangen, und er versicherte mir, dass das Auto i.O. ist und das er es mit gutem Gewissen verkauft.

Ich hatte die ganze Zeit ein mulmiges Gefühl, bin aber auch ein Auto angewiesen und meine Begleitung wollte das Auto unbedingt haben.

Nach nicht mal 100km ist die Airbagleuchte angegangen. Der alte Besitzer meinte, dass es wahrscheinlich nur der Stecker vom Airbagsensor ist.

Heute war ich in bei einem Kumpel in der Werkstatt ( Der Azubi ist und der sich halt nicht viel Zeit nehmen kann) und der hat mir die Fehler ausgelesen:

-C1544 Motordrezahlsystem

-C1204 Diagnose-Kommunikationskreis der Motorsteuerung

-B0108 Kurzschluss im Schaltkreis des P-Zünders (in +B)

-B1100 Airbag-Auslöseeinheit

Hört sich alles nicht so gut an.

Als ich das Auto vor 3 Tagen zugelassen habe sagte die nette Dame bei der Zulassungsstelle, dass am Auto was komisch ist.

EG Nummer endet mit 01 und Erstzulassung des Fahrzeuges ist 06/2005. Sie meinte, dass das Baujahr 2001 wäre.

Wie soll ich und kann ich überhaupt vorgehen?

Info: Gewährleistung ist ausgeschlossen> mobile Vertrag.

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2016 um 20:21

Wenn du schon bei der Besichtigung merkst, da fehlen viele Extras, der Wagen steht schlecht da und du hast ein schlechtes Gefühl, dann verstehe ich nicht warum du denn Wagen trotzdem gekauft hast. Hat der Verkäufer dir die TÜV Bescheinigung davor zukommen lassen oder wie hast du die kurzzeitkennzeichen bekommen? Die Händler Gewährleistung bringt dir auch nichts, sie hätte auch den Verkäufer nichts gebracht, da sie lediglich Gewährt das der Wagen zum Verkaufszeitpunkt keine Mängel aufweist. Die eingetragenen Fehler im fehlerspeicher sind sporadisch wie ich verstehe. Da die Airbagleuchte (leuchtet die dauerhaft?) erst bei dir ausgeleuchtet ist, wird der Fehler auch mit dem Datum eingetragen wo du schon den Wagen hattest, somit kann man das dem Verkäufer nicht anlasten. Über den allgemeinen Zustand hast du dir ja auch ein Bild gemacht. Wüsste ich jetzt nicht was man den Verkäufer anlasten soll, höchsten das jemand letzte Woche im Auto gekotzt hat, er einen wunderbaum aufgehängt hat und nicht gesagt hat das es irgendwann wieder nach kotze stinken könnte.

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21 Antworten
am 8. April 2016 um 18:50

Zitat:

Wie soll ich und kann ich überhaupt vorgehen?

Mit den Verkäufer reden ob er

a) Auto zurück nimmt

oder

b) Preisnachlas gibt

Stellt er sich quer

a) du haben Rechtsschutz, dan Deckungszusage geben lassen und vor Gericht

oder

b) du nix Rechtsschutz dan als Lehrgeld verbuchen

Das Risiko wäre sonst unverhältnissmäßig den, deine Chancen sind nicht

so wirklich gut und schlechten Geld sollte man kein gutes hinterherwerfen.;)

Zitat:

EG Nummer endet mit 01 und Erstzulassung des Fahrzeuges ist 06/2005. Sie meinte, dass das Baujahr 2001 wäre.

Den TS gab es erst ab 2002, die Dame irrt sich oder du hast ein ganz

besonderes Modell.:D

Themenstarteram 8. April 2016 um 18:52

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 8. April 2016 um 20:50:55 Uhr:

Zitat:

Wie soll ich und kann ich überhaupt vorgehen?

Mit den verkäufer rden ob er

a) Auto zurück nimmt

oder

b) Preisnachlas

Stellt er sich quer

a) du haben Rechtschutz, dan deckungszusage geben lassen und vor Gericht

oder

b) du nix rechtschutz dan als lehrgeld verbuchen

Verkehrsrechtsschutz habe ich. Er selber hat das Auto 2015 im September gekauft von einem Händler. Das heißt, das er eigentlich noch Gewährleistung hat und das gab mir irgendwie die Sicherheit, das mit dem Wagen alles ok sein wird.

Hab noch alle SMS und Whatsapp Chatverläufe wo er mir alles zugesichert hat.

am 8. April 2016 um 20:21

Wenn du schon bei der Besichtigung merkst, da fehlen viele Extras, der Wagen steht schlecht da und du hast ein schlechtes Gefühl, dann verstehe ich nicht warum du denn Wagen trotzdem gekauft hast. Hat der Verkäufer dir die TÜV Bescheinigung davor zukommen lassen oder wie hast du die kurzzeitkennzeichen bekommen? Die Händler Gewährleistung bringt dir auch nichts, sie hätte auch den Verkäufer nichts gebracht, da sie lediglich Gewährt das der Wagen zum Verkaufszeitpunkt keine Mängel aufweist. Die eingetragenen Fehler im fehlerspeicher sind sporadisch wie ich verstehe. Da die Airbagleuchte (leuchtet die dauerhaft?) erst bei dir ausgeleuchtet ist, wird der Fehler auch mit dem Datum eingetragen wo du schon den Wagen hattest, somit kann man das dem Verkäufer nicht anlasten. Über den allgemeinen Zustand hast du dir ja auch ein Bild gemacht. Wüsste ich jetzt nicht was man den Verkäufer anlasten soll, höchsten das jemand letzte Woche im Auto gekotzt hat, er einen wunderbaum aufgehängt hat und nicht gesagt hat das es irgendwann wieder nach kotze stinken könnte.

Zitat:

 

Verkehrsrechtsschutz habe ich. Er selber hat das Auto 2015 im September gekauft von einem Händler. Das heißt, das er eigentlich noch Gewährleistung hat und das gab mir irgendwie die Sicherheit, das mit dem Wagen alles ok sein wird.

Er hat das Auto also erst vor kurzem gekauft und verscherbelt es sofort wieder, und du fühlst dich sicher, weil der Wagen noch Gewährleistung hat?

Naja....

Aber Fehler passieren nun mal und mir tut es schon ein wenig leid für dich. Leider kannst du da nicht viel machen, außer zu dem Typen hinzufahren und ihn zu zwingen, dir das Geld wieder zu geben. Aber dafür bist du wahrscheinlich zu weich (was nicht schlimm ist, es ist auch vernünftiger so).

 

am 8. April 2016 um 20:30

Oh je wieder ein harter Bursche hier. Wie willst du denn dazu zwingen? Mehr anabolika als Verstand im Kopf? Und weswegen n genau?

Themenstarteram 8. April 2016 um 20:33

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 8. April 2016 um 22:21:00 Uhr:

Wenn du schon bei der Besichtigung merkst, da fehlen viele Extras, der Wagen steht schlecht da und du hast ein schlechtes Gefühl, dann verstehe ich nicht warum du denn Wagen trotzdem gekauft hast. Hat der Verkäufer dir die TÜV Bescheinigung davor zukommen lassen oder wie hast du die kurzzeitkennzeichen bekommen? Die Händler Gewährleistung bringt dir auch nichts, sie hätte auch den Verkäufer nichts gebracht, da sie lediglich Gewährt das der Wagen zum Verkaufszeitpunkt keine Mängel aufweist. Die eingetragenen Fehler im fehlerspeicher sind sporadisch wie ich verstehe. Da die Airbagleuchte (leuchtet die dauerhaft?) erst bei dir ausgeleuchtet ist, wird der Fehler auch mit dem Datum eingetragen wo du schon den Wagen hattest, somit kann man das dem Verkäufer nicht anlasten. Über den allgemeinen Zustand hast du dir ja auch ein Bild gemacht. Wüsste ich jetzt nicht was man den Verkäufer anlasten soll, höchsten das jemand letzte Woche im Auto gekotzt hat, er einen wunderbaum aufgehängt hat und nicht gesagt hat das es irgendwann wieder nach kotze stinken könnte.

Ja er schickte mir den tüv Bericht. Schlecht stand der Wagen nicht da aber halt nicht wie beschrieben. Wenn ich den Verkäufer frag ob der Wagen Dellen hat und er verneint es und Vorort finde ich 4 Stück, davon 2 deutlich sichtbare, finde ich es nicht fair.

Airbaglampe leuchtet dauerhaft, beim Fehlerspeicher Auszug ist bei der Historie ein häckchen.

Einiges habe ich tatsächlich nicht gewusst.

Echt übel das man mittlerweile den Fehlerspeicher kochen) löscht und mit bestem Wissen das Auto verkauft und mit einem Airbagfehler die Leute auf die Autobahn lässt.

conqueror333

war nur ein Vorschlag. Ich würde es auch nicht machen.

Mit zwingen meinte ich, den Verkäufer zur Rede zu stellen und etwas Druck auszuüben, in dem man mit rechtlichen Schritten droht (wer weiß, vielleicht knickt der ja ein und gibt das Geld zurück, auch, wenn es unwahrscheinlich ist).

Themenstarteram 8. April 2016 um 20:37

Zitat:

@CatalanoMafiusu schrieb am 8. April 2016 um 22:28:24 Uhr:

Zitat:

 

Verkehrsrechtsschutz habe ich. Er selber hat das Auto 2015 im September gekauft von einem Händler. Das heißt, das er eigentlich noch Gewährleistung hat und das gab mir irgendwie die Sicherheit, das mit dem Wagen alles ok sein wird.

Er hat das Auto also erst vor kurzem gekauft und verscherbelt es sofort wieder, und du fühlst dich sicher, weil der Wagen noch Gewährleistung hat?

Naja....

Aber Fehler passieren nun mal und mir tut es schon ein wenig leid für dich. Leider kannst du da nicht viel machen, außer zu dem Typen hinzufahren und ihn zu zwingen, dir das Geld wieder zu geben. Aber dafür bist du wahrscheinlich zu weich (was nicht schlimm ist, es ist auch vernünftiger so).

Naja, wütend bin ich schon :D aber zwingen will ich keinen, bin halt auf seine Ehrlichkeit reingefallen und irgendwo auch selber schuld. Das ich ein Pechvogel bin weiß ich aber die Fehler kammen doch nie im Leben das erste mal bei mir auf der Rückfahrt...

am 8. April 2016 um 20:39

Ja gut. Wenn der Speicher gelöscht war, kannst du den Verkäufer schwer etwas nachweisen. Die Beulen vor Ort hattest du dann auch gesehen. Der Airbag Fehler dürfte wohl wirklich am Wackelkontakt liegen, der ab und zu mal auftaucht, sonst würde der Fehler sofort nachdem löschen wieder auftauchen.

Bosanchero27

mir ist sowas auch mal passiert, zum Glück aber mit einem Auto, für dass ich nur ein paar hundert Euro bezahlt habe. Da hat auch vorne und hinten nichts gestimmt an dem Wagen und der Verkaufsbeschreibung und der Kühler war defekt, das Wasser wurde aber scheinbar kurz vor dem Verkauf noch bis zum Anschlag von dem Verkäufer aufgefüllt. Der hatte ein richtig fieses Grinsen im Gesicht, als ich ihm die Kohle für das Auto gegeben hatte.

Sowas passiert leider. Wir leben in einer Welt voll Schlitzohren und Ganoven.

am 8. April 2016 um 20:43

Zitat:

@CatalanoMafiusu schrieb am 8. April 2016 um 22:36:42 Uhr:

conqueror333

war nur ein Vorschlag. Ich würde es auch nicht machen.

Mit zwingen meinte ich, den Verkäufer zur Rede zu stellen und etwas Druck auszuüben, in dem man mit rechtlichen Schritten droht (wer weiß, vielleicht knickt der ja ein und gibt das Geld zurück, auch, wenn es unwahrscheinlich ist).

Hmm ok aber welche rechtlichen Schritte einleiten? Weswegen? Der Airbagfehler ist nachdem Kauf aufgetreten, was sich auch aus den Daten des fehlerspeichers belegen lässt. Ob der Fehler auch beim Verkäufer schon mal vorkam und er davor wusste, wirst du nicht nachweisen können.

Ich weiß, rechtlich kann man da nix machen. Aber man kann zumindest einmal damit drohen. Oder auch nicht. Wird zu 90 % sowieso nichts bringen.

Themenstarteram 8. April 2016 um 20:47

Zitat:

@CatalanoMafiusu schrieb am 8. April 2016 um 22:42:28 Uhr:

Bosanchero27

mir ist sowas auch mal passiert, zum Glück aber mit einem Auto, für dass ich nur ein paar hundert Euro bezahlt habe. Da hat auch vorne und hinten nichts gestimmt an dem Wagen und der Verkaufsbeschreibung und der Kühler war defekt, das Wasser wurde aber scheinbar kurz vor dem Verkauf noch bis zum Anschlag von dem Verkäufer aufgefüllt. Der hatte ein richtig fieses Grinsen im Gesicht, als ich ihm die Kohle für das Auto gegeben hatte.

Sowas passiert leider. Wir leben in einer Welt voll Schlitzohren und Ganoven.

Wo bleibt das Gewissen.. Teures Lehrgeld bezahlt, ab jetzt immer zum Händler

am 8. April 2016 um 20:55

Naja viel schlimmes ist ja nicht dran. Wenn der Verkäufer schon auf die Steckverbindung hinweist, den Fehler dort. Suchen lassen Instandsetzen und gut ist. Wird jetzt nicht die Welt Kosten. Um welchen Airbag geht es denn genau? Müsste eigentlich auch eingetragen werden. Ich würde mal auf den Airbag in den Sitzen tippen, bei zweitürern kommt es schon häufiger vor, da die Sitze immer hin und hergeschoben und umgelegt werden. Irgendwann entsteht halt eine Bruchstelle im Kabel.

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