Problem mit Gutachter
Hallo zusammen,
habe ein Problem mit einem Gutachter.
Ich hab heute einen Mahnbescheid eines Gutachters in meiner Post gehabt und dachte zuerst es wäre der wo ich anfang des Jahres selber einen Auffahrunfall hatte den ich nicht verschuldet hatte.
Den Gutachter habe ich vorhin angerufen und ihn gefragt warum er mir einen Mahnbescheid schickt wo ich doch unschuldig bin, worauf der mir antwortetet das er keinen verschickt hat und die Rechnung bezahlt sein.
Jetzt hatte ich ein Problem weil ich keinen anderen Gutachter beauftragt habe. Deswegen hab ich erst Einspruch gemacht und zurückgeschickt. Beim nochmals lesen habe ich dann den Namen des Gutachters gefunden und den angerufen wieso er mir einen Mahnbescheid schickt, ich hab den nicht beauftragt. Darauf bekam ich zur Antwort das ich ja einen Unfall verursacht hab. Ja das habe ich Ende Mai schon, aber dafür bin ich doch versichert. Oder nicht? Der meinte nur das meine Versicherung seine Rechnung nicht bezahlt hat und ich nun dafür dran wäre die zu bezahlen.
Kann so was sein???? Mein Gutachter wurde doch auch nicht von dem bezahlt der mir hintendrauf gerasselt ist!
Was kann ich machen damit ich das nicht bezahlen muss, ich habe das ja nicht in Auftrag gegeben.
23 Antworten
Hast du deine Versicherungsprämie pünktlich bezahlt, oder bist du evtl. im Rückstand damit?
Ist alles Bezahlt. Wird anfang des Jahres fürs gesamte Jahr durch meine Versicherung abgebucht. Ist ja nur die Rechnung vom gegnerischen Gutachter nicht bezahlt worden. Warum weiß ich noch nicht und mein Anwalt schreibt meine Versicherung auch an und will das klären.
Wäre es nicht einfacher gewesen, einfach deine Versicherung anzurufen und einfach mal nachzufragen?
Zitat:
Original geschrieben von timerobber
Ist alles Bezahlt. Wird anfang des Jahres fürs gesamte Jahr durch meine Versicherung abgebucht. Ist ja nur die Rechnung vom gegnerischen Gutachter nicht bezahlt worden. Warum weiß ich noch nicht und mein Anwalt schreibt meine Versicherung auch an und will das klären.
Halte uns doch bitte weiter auf dem laufenden. Mal sehen, was dahinter steckt.
Ähnliche Themen
Auf einer Insidern bekannten Internetseite wird/wurde von Kfz-Sachverständigen und Juristen empfohlen, Mahnbescheide gegen Schädiger von Unfallschäden zu veranlassen, sofern deren Versicherer die Gutachterhonorare nicht oder nur teilweise bezahlen.
Zweck der Aktion ist nicht allein das Eintreiben von Gutachterhonoraren, sondern man möchte den Schädigern auch vor Augen führen, bei welch üblem Versicherer das Fahrzeug versichert wurde.
Sinn macht das selbstverständlich nicht – ein Kreuz auf dem Mahnbescheid an der richtigen Stelle reicht zum Einlegen eines Widerspruches aus. Den Rest – sofern der Kfz-Sachverständige ein Klagverfahren anstrengen sollte – erledigt der Kfz-Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer/Schädiger.
Zitat:
war vorhin bei meinem Anwalt und habe ihm alles in die Hand gedrückt. Der sagt mir aber das es rechtens wäre was der Gutachter da macht und ich wohl bezahlen muss. Ich kann mir das dann von meiner Versicherung zurück holen.
Ein Jurist, der sich auch nur halbwegs auskennt, gibt keine derart falsche Auskunft.
Anmerkung: Als
Trollwird ein TE bezeichnet, dessen Beitrag nicht zu dem Thema beiträgt, sondern der vor allem das Ziel hat, weitere Reaktionen hervorzurufen
@timerobber
Für mich bist du ein Troll
Zitat xAKBx:
"Auf einer Insidern bekannten Internetseite wird/wurde von Kfz-Sachverständigen und Juristen empfohlen, Mahnbescheide gegen Schädiger von Unfallschäden zu veranlassen, sofern deren Versicherer die Gutachterhonorare nicht oder nur teilweise bezahlen.....
....Sinn macht das selbstverständlich nicht – ein Kreuz auf dem Mahnbescheid an der richtigen Stelle reicht zum Einlegen eines Widerspruches aus. Den Rest – sofern der Kfz-Sachverständige ein Klagverfahren anstrengen sollte – erledigt der Kfz-Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer/Schädiger. "
Stimmt so nicht. Bei einem besonders dreistem Regulierungsgebaren der eintrittspflichtigen Versicherung kann der Schädiger durchaus mitverurteilt werden.
AZ: 916C884/03 v. 30.06.04, AG Hamburg-St.Georg
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall während eines Urlaubsaufenthaltes in Deutschland, lies der österreichische Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug noch vor Ort von einem zertifizierten Kfz-Sachverständigen, mit dem er u. a. eine klare Honorarvereinbarung getroffen hatte, begutachten und übergab die Regulierung des Unfallschadens in die Hände des mit dem Sachverständigen kooperierenden Anwaltes.
Im Rahmen der anschließenden Schadenregulierung stellte sich sodann heraus, dass die gegnerische Versicherung, hier die* editiert-Versicherung* vollumfänglich eintrittspflichtig war. Die *editiert Versicherung* regulierte den Fahrzeugschaden gem. des Sachverständigengutachtens, verweigerte anschließend jedoch die Zahlung der Sachverständigenkosten mit der Behauptung, dass diese wegen angeblicher Pauschalpositionen nicht nachvollziehbar wären. Der österreichische Anspruchsteller ließ sich jedoch auf diese Diskussion nicht ein und ließ statt dessen die eintrittspflichtige *editiert-Versicherung* sowie deren Versicherungskunde verklagen. Das angerufene Amtsgericht Hamburg - St. Georg verurteilte die *editiert-'Versicherung* sowie deren Versicherungskunde als Gesamtschuldner zur Zahlung der Sachverständigenkosten.
Hallo,
okay - es geht also wieder nicht.
Ich schließe diesen Thread an dieser Stelle und habe auch ein Posting entfernt.
Es reicht - dieses Forum dient nicht zur Instrumentalisierung oder zum Flamen.
Weitere Postings dieser Art werden Konsequenzen haben.
@Timerobber:
Bitte an mich herantreten wenn es neuer Infos gibt (PN); dann öffne ich auch gern einen neuen Thread.
Grüße
Schreddi