Problem bei Wechsel der KFZ-Versicherung zum Stichtag 30.11!

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe z.Z. mein Auto bei der directline versichert und habe einen neuen Versicherungsvergleich gemacht (wegen Stichtag 30.11.2010). Siehe da; Directline ist wieder der günstigste und um 240 Euro billiger als jetzt. Jetzt habe ich aber gesehen, dass der Vertrag vom 14.09.2010 – 13.09.2011 läuft, d. h. er ist nicht bis zum Stichtag kündbar bis 30.11.2010, richtig? Und auf meine Frage hin beim Mitarbeiter an der directline-Hotline nach Kulanz (Einstufung in den günstigeren Tarif) - Antwort: nicht möglich.

Deshalb Frage:

a) Als einzige Möglichkeit habe ich doch nur, den Wagen abzumelden und wieder anzumelden, oder gibt es eine andere Möglichkeit? Wenn ja, kann ich das auch beim Straßenverkehrsamt zeitgleich (also im gleichen Zug) machen?

b) Was kostet das Ab-, wieder Anmelden ca.?

c) Würde directline diese Vorgehensweise akzeptieren? Ich müsste ja nur die neue VB-Nummer von dem neuen Angebot zum Wiederanmelden haben, oder?
d) Ich spinne mal: Wenn ich die Versicherung weiterlaufen lasse würde, und der Beitrag ab Januar nicht runtergeht, obwohl die Typklasse von meinem Wagen sowohl in der Haftpflicht, als auch in der Vollkasko runtergeht? Hätte ich dann ein Sonderkündigungsrecht?

Bitte ein paar Tipps, danke vorab.
Gruß
bmw320i

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Zitat:

Original geschrieben von bmw320i


a) Als einzige Möglichkeit habe ich doch nur, den Wagen abzumelden und wieder anzumelden, oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Nein, durch die Abmeldung ruht der Vertrag und wird durch die erneute Anmeldung fortgeführt. Wäre das eine Möglichkeit den Stichtag zu umgehen, könnte man sich Vertragslaufzeiten und den ganzen Brimbamborium drumherum komplett schenken, denn dann würde jeder Wechselwillige ungeachtet vereinbarter Laufzeiten zum Straßenverkehrsamt rennen.

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hmm, muss ich doch nen Thread dafür auchmachen? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von svendrae


Wenn ich meine Versicherung fristgerecht kündige und diese dann im Nachhinein doch behalten möchte, kann ich dann von der Kündigung zurücktreten oder evtl. auch direkt einen neuen Vertrag bei der Gesellschaft abschließen?

Ob Du eine Kündigung widerrufen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab und läßt sich wohl nur durch Ausprobieren rauskriegen. Wenn bspw. die Kündigung im System drin ist und sich nicht wieder ausbuchen läßt, hättest Du schlechte Karten…

Es spricht aber nichts dagegen, bei der gleichen Gesellschaft einfach einen neuen Vertrag abzuschließen, vielleicht werden sie sich ein bisschen wundern, aber das muß Dich ja nicht stören 😉

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