PROBEFAHRT in einem E55 AMG V8 - 400 PS - VMAX 300KMH
Ohne Worte:
Beste Antwort im Thema
Hmm, lass' mich denken, was kann ich denn anbieten, um Geld zu generieren?
1) 60 Minuten mit meiner Frau als Beifahrerin - ich denke, danach weiss jeder die Stille in seinem eigenen Fahrzeug zu schätzen.
2) 60 Minuten als Beifahrer mit meinem Chef - für alle, denen Bungee-Jumping, Cliff-Diving und Train-Surfing als Nahtod-Erfahrung nicht weit genug geht. Der Kerl fährt so abartig schnell, dass einem aufgrund der Wellenlängenverschiebung das rote Licht an Ampeln grün erscheint...
3) 60 Minuten zuschauen, wie ich - nur mit einer Badehose bekleidet - meinen E300 TD wasche. Wohl eher etwas für Masochisten und auch gut als Appetitzügler gedacht.
4) 60 Minuten alleine mit meinem Hund (Leonberger). Versuche, in der Zeit ihm den Napf mit seinem Fressen wegzunehmen. Etwas Erlesenes für Blinddarmselbstoperierer und Kampfhundstreichler.
5) 60 Minuten als Parkwächter in der Vorweihnachtszeit in der Lübecker Innenstadt. Kann ich anbieten. Wer das überlebt, kann sich auch bei diesem Bekloppten in seinen Proll-AMG setzen und dabei zusehen, wie ER Spass hat und Wilde Sau auf der Autobahn spielt.
Es gilt bei dieser Auktion wie immer das alte Vertriebler-Motto: Jeden Morgen steht ein Idiot auf, den musst Du nur finden.
Kopfschüttelnde Grüße,
Dirk
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kater Mo
Das Ganze ist doch schon mal gar nicht legal,
zum einen bräuchte er einen Personenbeförderungsschein und zum anderen eine Gewerbeanmeldung.
Desweiteren muss er sich bei der Fahrt an die Verkehrsregeln halten und ein zugelassenes Fahrzeug haben, was bei diesem Sound schon mal nicht sein kann.
Die Versicherung für solche Fahrten noch gar nicht eingerechnet, bzw. müsste er sich eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen.
Also wer auch immer die Auktion gewinnt, braucht eh nicht bezahlen!!!
Lieber Kater-Mo,
entschuldige bitte die spitze Bemerkung, aber Du bräuchtest vor allem eins..........BESSERE INFORMATIONQUELLEN!!!!!!
Ist nicht böse gemeint, aber denk mal drüber nach.
Manuel
Achja ich bin zwar kein Jurist, aber immerhin in einer kaufmännischen Ausbildung😉: Ein Kaufvertrag nach reinem BGB ist nur dann schwebend unwirksam, wenn offensichtlich gegen geltendes Recht (Dein Beispiel) verstoßen wird.
Da es Verbrauchern geschweige denn Kaufleuten grundsätzlich erst einmal nicht verboten werden kann eine Mitfahrt, in was auch immer ,für 1880 € zu verkaufen, ist dieser bei eBay geschlossene Vertrag nach BGB (dieser bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form) erst einmal rechtsgültig.
Achja, Quellenangabe...Herr Guttenberg😉: frei nach eigenem Wissen geschrieben. Wenns nicht stimmt dürfen die Juristen unter Euch mich jetzt gerne zerfleischen😁
Mal darüber nachgedacht, dass dieses Angebot gemäß §138 BGB sittenwidrig sein könnte?
Man müsste genau prüfen ob und inwieweit hier nicht eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
Mal darüber nachgedacht, dass dieses Angebot gemäß §138 BGB sittenwidrig sein könnte?Man müsste genau prüfen ob und inwieweit hier nicht eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt.
Sittenwidrig wäre es meiner Auffassung erstmal NUR wenn der Anbietende schreiben würde die Probefahrt würde mit 300 KMH auf der A2 stattfinden.
Das tut er nicht. E schreibt lediglich, dass das Auto eine VMAX von 300 KMH aufweist. Und dass die Probefahrt, als Mitfahrer hauptsächlich auf der A2 statt findet.Mehr nicht.
Warum sollte man dem Anbieter von Vornherein unterstellen, dass er vor hat, gegen geltendes Recht zu verstoßen?!
Also nicht falsch verstehen, ich bin auch kein Fan derartiger Angebote, aber Recht ist eben nicht dehnbar!
Zitat:
Original geschrieben von sekman
Sittenwidrig wäre es meiner Auffassung erstmal NUR wenn der Anbietende schreiben würde die Probefahrt würde mit 300 KMH auf der A2 stattfinden.Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
Mal darüber nachgedacht, dass dieses Angebot gemäß §138 BGB sittenwidrig sein könnte?Man müsste genau prüfen ob und inwieweit hier nicht eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt.
Das tut er nicht. E schreibt lediglich, dass das Auto eine VMAX von 300 KMH aufweist. Und dass die Probefahrt, als Mitfahrer hauptsächlich auf der A2 statt findet.Mehr nicht.
Warum sollte man dem Anbieter von Vornherein unterstellen, dass er vor hat, gegen geltendes Recht zu verstoßen?!Also nicht falsch verstehen, ich bin auch kein Fan derartiger Angebote, aber Recht ist eben nicht dehnbar!
Sorry, aber das sehe ich anders. Dem Angebot lässt sich m.E klar entnehmen dass die Probefahrt mit 300 km/h stattfinden soll "PROBEFAHRT in einem E55 AMG V8 - 400 PS - VMAX 300KMH"
"Sie bieten auf eine 60 minütige Probefahrt als Beifahrer in einem Mercedes E55 AMG mit 400PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 300 KMH."
In dem Fall ist das Recht nämlich doch dehnbar, je nachdem wen man hier für schutzbedürftig erklärt. Ich würde dazu neigen das Ganze als sittenwidrig zu betrachten, da der Verkauf einer solchen Dienstleistung angesichts einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gegen die guten Sitten verstößt.
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OK, dann muss ich Dir zustimmen, dass hier aufgrund eines kleinen Interpretationsspielraumes offenbar Recht gedehnt werden kann. Erfahrungsberichte von Experten, die ähnliche Fälle bisher mitverfolgt haben wären hier sicherlich interessant.
Trotzdem lässt mich mein persönliches Rechtsempfinden zu dem rationalen Schluss kommen, dass die Unterstellung des grundsätzlich beabsichtigten Verstoßes, zumindest böse Schwarzmalerei ist.
In diesem Fall würde ich deshalb ersteinmal (von mir aus nenn es blauäugig) davon ausgehen, dass die reine, abstrakte Unterstellung der Absicht nicht ausreichen würde um einen solchen geschlossenen Kaufvertrag als sittenwidrig o.ä. und somit schwebend unwirksam zu erklären.-Das ist zumindest meine früh-erwachsene Auffassung unseres (hoffentlich) funktionierenden Rechtsstaates.
Liest hier nicht zufällig ein Richter mit? 😉
Achja:die Überschrift halte ich für reinen Quotenfang aus Marketingaspekten.
Trotzdem ein Teil der Willenserklärung 😉
Und aus dem Text lässt sich ja nicht mehr ableiten als aus dem Inhalt.
Streng genommen ist das Inserat ja auch kein Angebot, vielmehr eine Invitatio ad offerendum.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
Trotzdem ein Teil der Willenserklärung 😉Und aus dem Text lässt sich ja nicht mehr ableiten als aus dem Inhalt.
Streng genommen ist das Inserat ja auch kein Angebot, vielmehr eine Invitatio ad offerendum.
Da ist doch schon unser gemeinsamer Nenner 😉
Es ist eben nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Dazu ist es ja (auch in den möglicherweise darauffolgenden Willenserklärungen) notwendig, die Art der verkauften bzw. angebotenen Leistung zu spezifizieren.
Er schreibt: Du darfst bei mir im E55 mitfahren, der eine VMAX von 300 KMH hat(um das "Angebot" möglichst zu spezifizieren. Ist ja was anderes wenn es in nem Corsa mitfahren würde). Hier geht es meiner Meinung nach darum genau zu vermitteln, dass es sich hier eindeutig nicht um eine Beförderungsdienstleistung von A nach B handeln soll, sondern um das "Erlebnis"-"Super"-Sportwagen.
(Solche Angebote mit Fahrzeugen wie Ferrari und Lamborghini, auch auf öffentlichen Strassen" gibt es zu Hauf. Diese werden allerdings in keinster Weise derart in Zweifel gestellt. Etwa nur weill die anderen Kisten teurer sind, und einfach nur so oberflächlich ist zu unterstellen, Jemand mit einem weniger wertvollen Auto hat auch nur ein des wirtschaftlich wohl geringeren Einflusses angepasstes Rechtsempfinden?)
Ich habe hier gelesen, dass die Teile werksmäßig wohl eh bei 260 KMH abgeriegelt werden, was deine These"man könne SO JEMANDEM schon unterstellen, er wolle die Karre bis 300 KMH ausfahren" entkräften würde.
Wobei ein Teil der Essentialia negotii ja bereits durch die invitatio a.o. schon vordefiniert sind. Fehlend ist nur noch das Entgelt.
Wäre sicherlich interessant zu wissen ob ein auszubildender Kaufmann und ein Jurastudent (seit 8 Wochen) da richtig liegen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
Wobei ein Teil der Essentialia negotii ja bereits durch die invitatio a.o. schon vordefiniert sind. Fehlend ist nur noch das Entgelt.Wäre sicherlich interessant zu wissen ob ein auszubildender Kaufmann und ein Jurastudent (seit 8 Wochen) da richtig liegen 😉
Das widerspricht aber weder Deiner noch meiner Ansicht.Und umgekehrt😁
Essentialia negotii-musste ich erst einmal googeln! 😉
Ja dann sitzt Du doch an der Quelle.
Druck den Mist hier doch einmal aus und frag einen Deiner Profs, wenn Du meinst Du findest einen der sich den Müll hier einfach mal aus Interesse durchliest, und frag Mal wie ein Erfahrener Experte die Sache einschätzen würde.......Bildung muss ja nicht zwingend gebunden an den Hörsaal stat finden 😉
Und die Lehrer in meiner Schule, haben da leider keine Ahnung.
Ist auch nicht böse gemeint aber der Lehrplan, den die meisten seit mehreren Jahrgängen bereits durhpauken, sieht einfach nicht vor solch spezielle Fälle zu behandeln. 😁
Da steht V-Max/Höchstgeschwindigkeit.
Das / die Wörter sagen eigentlich schon aus das es, wie man es auch immer sieht, bis 300km/h gehen KANN.
Es ist aus technischer Sicht eindeutig das diese Maximalgeschwindigkeit nur unter bestimmten Bedingungen erreicht werden kann.
Dazu kommt noch das Verkehrsrecht. Es wurde nicht gesagt das gegen geltende Verkehrsregeln verstoßen wird.
Es ist von daher eher abwegig darüber nach zu denken ob er schneller fahren will als er darf.
1 Semester Recht
Dabei habe ich festgestellt das Juristen "manchmal" keine Ahnung vom Rest der Welt haben, sich darüber aber gedanken machen müssen.
Es ist deswegen so das der eine in dem Fall vielleicht die Todesstrafe verhängen würde und der Andere würde nur darüber lachen.
MFG Thomas
Ach GD300 erlaube mir die Bemerkung:
Ich finde es traurig oder sogar erschreckend, dass zu offenbar trotz Deines wohl noch recht jungen Alters, eine ziemlich festgefahrene offensichtlich negative Misstrauenshaltung gegen grundsätzlich wohl ersteinmal JEDEN fremden hegst.
Woran kann denn das liegen? An deiner juristischen Erfahrung kann es ja im 2 Semester noch nicht liegen. 😉
Ich finde irgendwie, dass dies eine recht schlechte Grundvorraussetzung für einen guten Anwalt ist 😁
(Ich möchte Dich hier mit dieser Aussage keineswegs angreifen oder beleidigen oder ähliches! )
Ich bin übrigens 25, bevor Du fragst.
Ich bin im ersten Semester 😉 und arbeite daran den Grundsatz dass ein Verdächtiger so lange unschuldig ist bis seine Schuld bewiesen ist zu verinnerlichen.
Leicht fällt einem das bei solchen ebay Inseraten nicht.
Wer sagt denn dass ich Anwalt werden will? 😁
Also wenn Du sogar hoffst irgendwann in das Amt eines Richters berufen zu werden dann verinnerliche bitte genau diese Sätze:
"Ich finde irgendwie, dass dies eine recht schlechte Grundvorraussetzung für einen guten Anwalt ist"
"und arbeite daran den Grundsatz dass ein Verdächtiger so lange unschuldig ist bis seine Schuld bewiesen ist zu verinnerlichen"
Wenn diese Bitte nicht all zu anmaßend ist.
Wenn die zur Zeit potenziellen, umdenkwilligen, denkenden Menschen, die grundsätzlich noch die Ideologie hegen, unsere kaputte Gesellschaft zum Umdenken zu bewegen, so früh schon beginnen in solch einer Art und Weise gedanklich festzufahren, ja dann gute Nacht du schöne Welt.
Bei Dir ist sogar noch wichtiger wenn Du dein Ziel strengent umsetzen wirst und tatsächlich mal ein Richter wirst.
Wenn Du dann als Richter deine Urteile mitbeeinflust durch Vorurteile triffst, dann wiederholt sich irgendwann womöglich doch noch mal Geschichte.(Mal antiutopisch weitergesponnen)
Ich möchte gar nicht altklug klingen, kann ich ja mit 25 auch nocht garnicht sein😁