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Privatverkauf mit Werksgarantie

Themenstarteram 20. Oktober 2020 um 4:51

Hallo zusammen,

Ich plane den Verkauf meines Autos über die gängigen Verkaufsplattformen, vermutlich wird der Käufer dann auch privat sein.

Beim Kauf habe ich zusätzlich eine 7-jährige Werksgarantie dazu gekauft, davon sind nun noch 53 Monate übrig.

Wie gehe ich damit am besten beim Erstellen des Inserates vor und wie sollte der Eintrag im Kaufvertrag aussehen?

Normalerweise sollte man ja die Gewährleistung wirksam über den Kaufvertrag von z.B. mobile ausschließen, damit man als Verkäufer Sicherheit hat, das ist mir soweit klar.

Nun bin ich etwas unsicher wie ich die Brücke zur Herstellergarantie schlagen kann, ohne den Käufer mit dem Gewährleistungsausschluss zu verunsichern.

Sollte man im Kv überhaupt die Garantie anführen, oder einfach den offiziellen Beleg darüber beilegen?

Kann man sinnvoll in einem Vertrag Ansprüche gegen sich selbst ausschließen und gleichzeitig auf mehr als 4 Jahre Garantie seitens des Herstellers verweisen?

 

Da es um eine recht hohe Summe geht, möchte ich den Verkauf zu diesen ohnehin schwierigen Zeiten nicht noch unnötig schwerer machen, mich aber im Nachgang auch mit niemanden rumärgern müssen...

Besten Dank erstmal und Gruß vom Spiesel.

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Gewährleistung als Privatverkäufer wirksam ausschließen, im Kaufvertrag und auch im Inserat mit der üblichen Klausel darauf hinweisen.

Dass es zum Wagen eine Restgarantie vom Hersteller gibt, kannst du im Inserat zum einen bei den Ausstattungsmerkmalen angeben und im Text nochmal separat darauf hinweisen.

"Restgarantie vom Hersteller über 54 Monate gem. Vertragsbedingungen des Garantiegebers"

Im Kaufvertrag würde ich es unter Sondervereinbarungen/-austattung vermerken. Wichtig hier, dass du angibst dass es sich um eine Herstellergarantie handelt, am besten noch die Vertragsnummer mit angeben.

Vorher (haste sicher schon gemacht) prüfen, ob die Garantie auch wirklich übertragbar ist!

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Ich würde die Gewährleistung als Privatverkäufer wirksam ausschließen, im Kaufvertrag und auch im Inserat mit der üblichen Klausel darauf hinweisen.

Dass es zum Wagen eine Restgarantie vom Hersteller gibt, kannst du im Inserat zum einen bei den Ausstattungsmerkmalen angeben und im Text nochmal separat darauf hinweisen.

"Restgarantie vom Hersteller über 54 Monate gem. Vertragsbedingungen des Garantiegebers"

Im Kaufvertrag würde ich es unter Sondervereinbarungen/-austattung vermerken. Wichtig hier, dass du angibst dass es sich um eine Herstellergarantie handelt, am besten noch die Vertragsnummer mit angeben.

Vorher (haste sicher schon gemacht) prüfen, ob die Garantie auch wirklich übertragbar ist!

Wenn die Werksgarantie überhaupt übertragbar ist...

Bedingungen lesen!

Zitat:

@jof schrieb am 21. Oktober 2020 um 23:07:06 Uhr:

Wenn die Werksgarantie überhaupt übertragbar ist...

Bedingungen lesen!

Bei welchen Marken ist das denn NICHT der Fall?

Werksgarantien sind in der Regel immer Fahrzeuggebundene Garantien, sogar die erweiterte Garantie (nicht Gebrauchtwagengarantie) kenne ich nur als Fahrzeuggebunden.

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 22. Oktober 2020 um 14:53:19 Uhr:

Werksgarantien sind in der Regel immer Fahrzeuggebundene Garantien, sogar die erweiterte Garantie (nicht Gebrauchtwagengarantie) kenne ich nur als Fahrzeuggebunden.

Eben, auf eine Antwort meiner Frage warte ich übrigens noch.

Auf eine rhetorisch angefragte representative Marktanalyse wird man hier hoffentlich lange warten dürfen ...

@330Spiesel

Hebe die Werksgarantie in der Anzeige deutlich hervor. Oprimalerweise fragst Du beim Garantieber eine schriftliche Bestätigung an, dass die verlängerte Werksgarantie im Verkaufsfall auf den Käufer übergeht. Dann bist du nicht auf die Lupe und das ungewisse Vertragsverständnis des Käufers angewiesen. Stell dich aber darauf ein, dass ein Privatkäufer im höherwertigen Bereich lieber beim Händler kauft.

Themenstarteram 23. Oktober 2020 um 6:23

Vielen Dank für die Antworten erstmal...

Bei der betreffenden Garantie (Ford) handelt es sich tatsächlich um eine rein Fahrzeuggebundene Garantieverlängerung.

Seinerzeit wurden bei z.B. den Tageszulassungen vom verkaufenden Autohaus teilweise extra vor Ablauf der 9 Monatsfrist, die Garantie nachträglich abgeschlossen und dem Käufer mitverkauft.

Die Garantie konnte nur vom Erstbesitzer und auch nur innerhalb der ersten neun Monate nach Zulassung abgeschlossen/gekauft werden.

@berlin-paul:

So hochwertig ist das Auto nicht, wir sprechen über ca. 23k Euro, was allerdings für mich viel ist...

Den Vorteil meines gegenüber anderer Angebote sehe ich darin, dass meiner der einzige (im vergleichbaren Segment) ist, der die lange Garantie über 7 Jahre und 140.000Km hat, diese gilt nun noch bis März 2024, oder noch 100.000 Km.

Leider oben mit 53 Monate eine falsche Angabe gemacht...

Alle anderen, auch die Händlerfahrzeuge, haben diese lange Garantie nicht.

Meistens haben die die Ford-A1 Gebrauchtwagen-Garantie, die ist aber immer auf 12 Monate begrenzt und verliert bei zunehmender Laufleistung/Alter des Fahrzeugs an inkludierter Leistung.

Ich habe allerdings die Suchkriterien auf mein Fahrzeug abgestimmt und nicht alle möglichen Vertreter des Modells einbezogen, die evtl. 50k Km mehr runter haben, oder 600Km entfernt sind usw.

Gruß vom Spiesel

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